Ein Richter des Bonner Landgerichts lehnte die Beschwerde eines Bürgers ab, mit der dieser gegen ein soziales Netzwerk klagte, das ihm keine Auskunft geben wollte, ob US-Geheimdienste auf seine Daten zugegriffen hatten. Und dies mit einer bemerkenswert mutigen Begründung. Das kritisieren nun konservative Journalisten, corona-leugnende Jurist:innen und die US-Botschaft in Berlin.
Das Gericht bezeichnete im Urteil die US-Regierung Trump als “offen echtsextremistisch-populistisch”. Es gebe in der Trump-Regierung “deutlich anti-demokratische, anti-rechtstaatliche, autokratische bis faschistische Tendenzen” und verwies in der Ablehnung der Klage darauf, dass man US-Unternehmen, die auch in Deutschland tätig seien, zugestehen müsse, dass sie sich an US-Recht halten müssten und die Aussage verweigerten, ob ein US-Geheimdienst auf die Daten des Klägers zugegriffen hat. Klagen könne er in den US.
Widersprochen, was J.D. Vance behauptet hat
Weiter heißt es in der Urteilsbegründung in Anspielung an die Ausführungen des US-Vizepräsidenten J.D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz über die angeblich in Deutschland gefährdeten Freiheitsrechte.: “Rechtsextremisten gerichtsbekannt immer schon die größten Feinde individueller Freiheit (der anderen bzw. andersdenkenden) während sie sich zugleich – die Lüge beharrlich wiederholend – als ihre angeblich größten Verteidiger gerieren.” Und dies geschehe, “um das eigene (Wahl-)Volk irrezuführen, was leider häufig funktioniert, insbesondere inzwischen über soziale Medien, wie die letzten Jahre gezeigt haben.” Daneben seien “Rechtsextremisten in aller Regel die korrupteste Sorte von Politikern, weil die ideologische Grundbasis des Rechtsextremismus unvernünftig übersteigerter (nationaler und individueller) Egoismus ist.”
Richterliche Unabhängigkeit zum Schutz der Grundrechte
Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums lehnte mit Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit gemäß Artikel 97 Grundgesetz jede Urteilsschelte ab. So hatten Journalisten des “Kölner Stadtanzeiger” Mühe, kritische Stimmen zum Urteil zu finden. Neben der US-Botschaft, den Kölner konservativen Verwaltungsrechtlern Michael Ogorek und Daniel Deba, Sprecher einer dubiosen, 2021 gegründete Juristen-Splittergruppe von Corona-Kritikern.
Ein Richter verteidigt Grundrechte und Liberalität…
Es ist erfreulich, dass der Bonner Richter nicht nur die Grundrechte kennt, sondern sie auch verteidigt, indem er klar benennt, welche Eingriffe in die persönlichen Freiheiten, welche Zensurmaßnahmen und antidemokratischen Rechtsbrüche Donald Trump und seine Komplizen und Tech-Oligarchen derzeit unter unser aller Augen begehen. Mit Auswirkungen auf uns und die EU. Das Urteil ist ein Ausdruck demokratischer Haltung und Rechtsstaatlichkeit. Der Richter verdient jede Menge Preise für Zivilcourage. Die Äußerungen des zitierten Kölner Staatsrechtlers Michael Ogorek, der “einem Zivilrichter politische Äußerungen” absprechen will, sind dagegen hart an der Grenze zum Duckmäusertum und einer Haltung, die an “des Kaisers neue Kleider” erinnert und verhindern möchte, dass laut ausgesprochen wird, was alle sehen, nämlich dass der Kaiser nackt ist.
…und rechtslastiger Journalismus fällt ihm in den Rücken!
Dass Journalisten im einstmals linksliberalen “Kölner Stadtanzeiger” das “Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte” zitieren, die in die gleiche Kerbe hauen, wie Herr Ogorek, ist mehr als verstörend. Dieses “Netzwerk” umfasst bundesweit etwa 40 Mitglieder, die sich 2021 laut “Legal Tribune Online” aus einem Kreis von Corona-Leugnern in der Justiz gegründet haben und die auf ihrer Homepage praktisch kein anderes Thema kennen, als Corona. Sie vertreten die Position , dass nahezu alle Maßnahmen und insbesondere die Maskenpflicht verfassungswidrig gewesen seien. Sie sind nicht “politisch neutral”, sondern benutzen den Begriff “Neutralität” wie die AfD und ihr Umfeld, um diejenigen zu verunglimpfen, die ihrer rechten politischen Meinung entgegentreten.”Sprecher” Daniel Deba, politisch beim BSW aktiv, erklärte im Juni 2025, das Verwaltungsgericht in Schwerin werde “von Asylverfahren überschwemmt”. Hony soit, qui mal y pense!
Die falschen angerufen?
Das alles ist so absurd, dass man glauben möchte, es läge eine Verwechslung mit den eher liberalen “Kritischen Juristinnen und Juristen” vor und Detlev Schmalenberg und Joachim Frank (letzterer immerhin “Chefkorrespondent”) hätten bloß die Telefonnummern verwechselt. Die “Kritischen Jurist:innen” würden das Urteil aber natürlich völlig anders einordnen. Viel wahrscheinlicher ist, dass KStA- Chefredakteur Gerhard Selch die Richtung vorgegeben hat. Der war nämlich erst Chefredakteur beim “Focus” und dann bei der “BILD”-Zeitung. Alfred Neven DuMont, der immer noch posthum als Herausgeber im Impressum des KStA steht, würde sich im Grab rumdrehen. Kein Wunder, wenn die Auflage beständig sinkt.

In zehn Jahren Gerichtsbeobachtung habe ich bei den Staatsschutzverfahren etliche Richter und Richterinnen erlebt, die ihre law and order- Haltung deutlich zum Ausdruck brachten, einer gab sogar dem Gesetzgeber Ratschläge zur Verschärfung des Staatsschutzrechts.. Hier nun einmal das Gegenbeispiel. Ich bin froh, dass es diesen Richter mit Rückgrat gibt . Hoffentlich gibt es davon recht viele. Möge er ein gutes Beispiel für die anderen sein