Beueler-Extradienst

Meldungen und Meinungen aus Beuel und der Welt

Zur Abschaffung des „Bürgergelds“

Mehr Unterstützung für Qualifizierung und neue Arbeit statt verlorene Auseinandersetzungen über Sanktionen noch einmal verlieren

I.

Koalitionsausschuss und Bundesregierung haben die Abschaffung des „Bürgergeldes“ beschlossen. Das entspricht der Vereinbarung zwischen CDU, SPD und CSU im Koalitionsvertrag.

Dagegen läuft zur Zeit in der SPD ein Mitgliederbegehren. Das soll erreichen, dass die SPD trotz Koalitionsvertrag, trotz Beschluss im Koalitionsausschuss, trotz Beschluss der Bundesregierung – die Abschaffung des „Bürgergeldes“ ablehnt.

In dem Text, über den die SPD-Mitglieder bis zum 23. März 2026 abstimmen können, stehen zwei allgemeine Forderungen und eine ganz praktische. Die SPD solle sozialer Ungleichheit entgegentreten und dafür sorgen, dass „das Bürgergeld als existenzsichernde und armutsfeste Grundsicherung weiterentwickelt wird.“

Das sind berechtigte Forderungen, die aber im Widerspruch zum Koalitionsvertrag stehen. Dem hat die grosse Mehrheit der SPD- Mitglieder zugestimmt, die sich an der Abstimmung beteiligt haben.

Die erste und ganz praktische Forderung lautet: „Keine Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld.“ Das haben CDU, SPD und CSU im Koalitionsvertrag anders vereinbart.

Das Mitgliederbegehren ist ein Beispiel dafür, wie man trotz oder wegen guter Absichten nicht nur politisch nichts erreicht, sondern auf allen Seiten Schaden für die eigene politische Sache anrichtet: Bei den einen, weil ihnen die beschlossenen Änderungen nicht weit genug gehen, während sie anderen viel zu weit gehen.

II.

CDU und CSU haben im Bundestagswahlkampf mit einer breit angelegten Kampagne, die alle Merkmale von Desinformation erfüllt, das von der „Ampel“-Bundesregierung eingeführte „Bürgergeld“ zum zentralen Beispiel fehlgeleiteter Sozialpolitik erklärt. Zu diesem Zweck haben sie wider besseres Wissen falsche und irreführende Informationen verbreitet: Das Bürgergeld prämiere Faulheit und unterstütze Arbeitsverweigerer. Bürgergeldempfänger hätten in vielen Fällen mehr Geld zur Verfügung als Menschen im Niedriglohnbereich. Beim „Bürgergeld“ liessen sich viele Milliarden Euro sparen.

Medial wurde diese Kampagne von BILD, Focus und weiteren Medien befeuert, die ihre Leserinnen, Hörer und Zuschauer mit Meldungen und Berichten versorgt haben, die immer dann, wenn sie konkret wurden, keiner Prüfung standhielten. Immer wieder wurde nachgewiesen, dass kein Bürgergeldempfänger mehr Geld zur Verfügung hat als jemand, der arbeitet und seine Ansprüche auf Sozialleistungen geltend macht. Darüber wurde auch berichtet, aber meistens in kleinen Meldungen und nicht mit fetten Überschriften.

Die SPD hätte im Wahlkampf dieser Kampagne offensiv entgegen treten müssen. Das hat sie nicht so klar und entschieden getan, wie das dringend nötig gewesen wäre. Sie hat durch ihr Verhalten dazu beigetragen, dass sich in der Öffentlichkeit falsche und zum Teil groteske Vorstellungen über das „Bürgergeld“ festgesetzt haben.

CDU/CSU und ihre medialen Hilfstruppen haben sich vor der Wahl mit ihrer Desinformations-Kampagne durchgesetzt. Dann haben sie sich damit im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Deshalb hat die Bundesregierung eine neue Grundsicherung beschlossen.

Daran ist vieles kritikwürdig, und letztlich werden Gerichte entscheiden müssen, ob die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen überschritten werden oder nicht. Es nützt aber nichts, auch durch eigenes Zutun und Unterlassen verlorene Auseinandersetzungen noch einmal „nachzubauen“. Wir leben nicht in Lego-Land. Die Entscheidung ist gefallen.

Besonders falsch und politisch schädlich ist, dass die Initiatoren des SPD-Mitgliederbegehrens die Forderung „Keine Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld“ ins Zentrum und an den Anfang ihrer Forderungen stellen. Vor Einführung des „Bürgergeldes“ gab es Sanktionen, die weder sinnvoll noch verhältnismässig waren. Die abzuschaffen war und bleibt richtig und vernünftig. Aus dieser berechtigten Kritik haben manche aber den falschen Schluss gezogen, es müsse oder dürfe möglichst wenige Sanktionen geben.

Wer jetzt wieder die „Sanktionen“ zum Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung macht, geht in die Falle derer, die Sozialneid schüren, Zerrbilder und Lügen verbreiten. Gegen die hätte man von Anfang an mit aller Kraft vorgehen müssen. Was nicht geschehen ist, lässt sich jetzt nicht mehr nachholen.

Gerade für Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen muss klar sein: Wer Steuergeld für seinen Lebensunterhalt braucht, muss es bekommen. Im Gegenzug hat er die Verpflichtung, mit dem Jobcenter zusammenzuarbeiten. Die überwältigende Mehrheit tut das. Andere müssen an ihre Verpflichtungen erinnert werden. Dazu gehören auch Sanktionen, die verhältnismässig sind und die jeweilige persönliche Situation der Betroffenen berücksichtigen.

Alles andere wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen, das manche Marktradikale und auch manche „Links-Alternative“ fordern. Dazu gehören der „Verein Sanktionsfrei“, der sich für ein sanktionsfreies Existenzminimum einsetzt. Ich halte das für einen gefährlichen Irrweg. Das wäre in Wahrheit der Anfang vom Ende des Sozialstaats, der zum Kernauftrag unseres Grundgesetzes gehört.

III.

Die meisten grundsätzlich arbeitsfähigen Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit „Bürgergeld“ oder mit „Grundsicherung“ bestreiten müssen, brauchen gezielte Unterstützung. Viele haben keine Ausbildung oder nicht einmal einen Schulabschluss, viele sind seit langem ohne Arbeit und deshalb besonders schwer zu vermitteln. Das gilt ganz besonders in einer wirtschaftlichen Situation, in der die Chance für Arbeitslose, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, nach Angaben der Chefin der Bundesagentur für Arbeit so schlecht sind wie noch nie.

Damit Menschen wieder in Arbeit kommen, stehen im Bundeshaushalt „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ bereit. Dazu gehören „Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung”, „Leistungen der Berufsausbildung“ und „Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit“.

Stefan Sell, Professor für Volkswirtschaftslehre und Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz, ist einer der ganz wenigen, die auf einen Skandal hinweisen, der sich Jahr für Jahr wiederholt: Seit 20 Jahren steht für die unterschiedlichen Möglichkeiten, mit denen arbeitsfähige „Bürgergeldempfänger“ bzw. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II neu in Arbeit gebracht werden sollen, in jedem Jahr tatsächlich viel weniger Geld zur Verfügung als der Bundestag es mit dem Haushaltsplan beschlossen hat. Zwischen 2005 und 2024 lagen die tatsächlichen Ausgaben um etwa 19 Milliarden Euro niedriger als die geplanten Ausgaben.

Wie kann es zu einer solchen Situation kommen? Der Grund ist das Haushaltsrecht. Die Verwaltungskosten für die Jobcenter und die Gelder für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ sind „gegenseitig deckungsfähig“. Wenn zu wenig Geld zur Verfügung steht für die Verwaltungskosten der Jobcenter, kann Geld weggenommen werden, das dazu beitragen soll, dass arbeitsfähige Bürgergeldempfänger wieder ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen können.

In jedem Jahr hat der Bundestag für die Verwaltungskosten der Jobcenter wider besseres Wissen weniger Geld beschlossen als nötig. Wenn der Gesetzgeber es nicht nur zulässt, sondern darauf anlegt, dass ausgerechnet dort Gelder gestrichen werden, wo es darum geht, dass Bezieherinnen von Bürgergeld oder Grundsicherung ihren Lebensunterhalt wieder selber verdienen können, ist das eine Praxis, die durch nichts zu rechtfertigen ist..

Stefan Sell beschreibt in einem am 28. Oktober 2025 auf dem Portal „Aktuelle Sozialpolitik“ veröffentlichten Beitrag die Folgen dieser Praxis so:

„Die hier erst einmal als abstrakt daherkommenden grossen Zahlen haben handfeste Auswirkungen auf das, was (nicht mehr) gefördert werden kann, gerade bei Menschen, die eigentlich einer intensiven Betreuung und Förderung bedürfen.“

Auch 2026 wird das wieder so sein. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Kampagne von CDU, CSU und ihren medialen Antreibern und Echoräumen eine ganz besondere Note: Sie verhindern weiter aktiv, dass möglichst viele Bürgergeldempfänger auf ihrem Weg in ein neues Beschäftigungsverhältnis unterstützt werden und stellen diese Menschen zugleich unter Generalverdacht als Arbeitsverweigerer, denen nur durch schärfere Sanktionen beizukommen sei.

Wem es wirklich darum geht, dass mehr Bürgergeldempfänger sich ihren Lebensunterhalt wieder selber erarbeiten können, muss deshalb vor allem anderen dafür sorgen, dass die Mittel, die laut Haushaltsplan für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ vorgesehen sind, auch tatsächlich dafür ausgegeben werden.

IV.

Allen Fachleuten und den für diese Fragen politisch Verantwortlichen ist das Problem bekannt. Das zeigt ein Beschluss der 102. Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 26./27. November 2025 in München.

Auf Antrag mehrerer Länder, in denen CDU, SPD, Grüne und Linke in der Regierung vertreten sind, haben die Ministerinnen und Minister unter dem Tagesordnungspunkt 6.11 einstimmig einen Beschluss gefasst, mit dem sie die Bundesregierung auffordern,

„die Jobcenter verlässlich mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Nur so können sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen und Leistungsbeziehende erfolgreich in Arbeit integrieren, damit diese ihren Lebensunterhalt zukünftig unabhängig vom Bürgergeld bestreiten können…

Kürzungen des SGB II-Budgets werden zu einem Rückgang an erfolgreichen Integrationen in den Arbeitsmarkt führen… In Zeiten geringer Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes haben es insbesondere langzeitarbeitslose Menschen schwer, einen Wiedereinstieg in Erwerbstätigkeit zu finden.. Kurzfristige Einsparungen im Bundeshaushalt durch Kürzung des SGB II-Budgets werden zu langfristigen Mehrbelastungen des Bundeshaushalts bei den Leistungen zum Lebensunterhalt sowie für Unterkunft und Heizung in Milliardenhöhe führen, da das Integrationsgeschäft voraussichtlich nicht auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden kann.“

Die Minister und Senatorinnen für Arbeit kennen die Probleme genau und sprechen sie auch direkt an. Sie beschliessen das einstimmig, auch die Ministerinnen und Minister von CDU und CSU, deren Parteien einen Wahlkampf gegen angeblich massenhaften Missbrauch und viel zu hohe Ausgaben für das Bürgergeld geführt hatten.

In ihrem Beschluss bestätigen die Ministerinnen und Senatoren ausdrücklich, was Professor Stefan Sell in seinem Beitrag vom Oktober 2025 scharf kritisiert hatte:

„Die Mittelkürzungen betreffen insbesondere die Eingliederungsmittel für Leistungen zur Aktivierung und Vermittlung, da Jobcenter gezwungen sind, aufgrund nicht auskömmlich veranschlagter Verwaltungsmittel Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungskostentitel vorzunehmen… Es ist damit zu rechnen, dass der Umschichtungsbetrag im Jahr 2025 deutlich über 1 Mrd. Euro liegen wird. Die Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungskostentitel verringern die arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielräume der Jobcenter weiter.“

„Die Bundesregierung wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsaufstellung sicherzustellen, dass die künftige Mittelausstattung für dieJobcenter zumindest die tatsächlichen Verwaltungskosten angemessen in den Haushalsansätzen berücksichtigt und darüber hinaus frühzeitig ausreichend Mittel für die Planung und Bereitstellung von erforderlichen arbeitsmarktpolitischen Massnahmen ermöglicht. Nur dann ist gewährleistet, dass die Jobcenter Menschen erfolgreich in Arbeit vermitteln und dass die Transferaufwendungen des Bundes reduziert werden. Kurzfristige Einsparungen führen zu langfristigen Folgekosten.“

Diesen Feststellungen und Forderungen kann vernünftigerweise niemand widersprechen.

Sie scheinen aber trotzdem folgenlos zu bleiben. Das zeigen die Zahlen im Bundeshaushalt 2026, die Bundestag und Bundesrat unmittelbar vor Weihnachten 2025 beschlossen haben.

Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ stehen im Jahr 2026 4,7 Milliarden Euro bereit. Das scheint auf den ersten Blick gegenüber den im Jahr 2024 tatsächlich ausgegebenen 3,67 Milliarden eine Steigerung um etwas mehr als eine Milliarde zu sein. Für das Jahr 2025 gibt es noch keine endgültigen Zahlen.

Auf den zweiten Blick zeigt sich aber, dass sich an der skandalösen Praxis der vergangenen Jahre und Jahrzehnte nichts geändert hat. 2026 stehen für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ 5,25 Milliarden Euro im Bundeshaushalt. Im Jahr 2024 lagen die Kosten der Jobcenter aber schon bei mehr als 6,5 Milliarden. Seither bekommen die Beschäftigten aufgrund von Tarifvertrag und dessen Übernahme für die Beamten mehr Geld. Die Personalräte der Jobcenter haben darauf aufmerksam gemacht, dass die geplante neue „Grundsicherung“, die ab Mitte 2026 an die Stelle des „Bürgergeldes“ treten soll, zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht, der mit der aktuellen Zahl von Beschäftigten in den Jobcentern nicht bewältigt werden kann.

Das bedeutet, dass die Ausgaben im Jahr 2026 höher sein werden als im Jahr 2024. Trotzdem tun Bundestag und Bundesrat, und zuvor die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf, so, als kostete der Betrieb der Jobcenter 2026 1,25 Milliarden Euro weniger als 2024. Das können sie nur deshalb tun, weil auch im Jahr 2026 das fehlende Geld für die Jobcenter bei den „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ weggenommen werden kann. Beide Haushaltstitel sind wie seit Jahren und Jahrzehnten „gegenseitig deckungsfähig“.

Wenn die Ausgaben für den Betrieb der Jobcenter 2026 nur genau so hoch sein werden wie 2024, bedeutet das, dass für die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ in diesem Jahr weniger Geld zur Verfügung steht als 2024.

Tatsächlich wäre aber deutlich mehr Geld nötig. Nicht nur die Zahl aller Arbeitslosen hat in den beiden letzten Jahren zugenommen, vor allem sind immer mehr immer länger arbeitslos. Ohne gezielte Unterstützung haben gerade die kaum eine Chance, wieder in Arbeit zu kommen.

Wenn trotzdem weiter mit haushaltsrechtlichen Tricks gearbeitet wird, die der Bundesrechnungshof schon mehr als einmal scharf kritisiert hat, dann sollten die dafür verantwortlichen Abgeordneten von CDU und CSU in Zukunft den Mund halten, wenn darüber gestritten wird, wie Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in Arbeit kommen.

Statt die Ablehnung schärferer Sanktionen in den Mittelpunkt eines von Anfang an zum Scheitern verurteilten Mitgliederbegehrens zu stellen, sollten Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen vor allem anderen für eines sorgen: Spätestens im Bundeshaushalt 2027 muss deutlich mehr Geld für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Bundeshaushalt stehen, und dieses Geld muss tatsächlich für diese Aufgabe ausgegeben werden können.

Das ist im Interesse aller, die, aus welchen Gründen auch immer, zum Teil schon lange keine Arbeit haben. Das ist im Interesse aller Unternehmen, die schon bald wieder stärker einstellen werden. Das trägt schliesslich dazu bei, dass der Bund weniger Geld für die Folgen von Arbeitslosigkeit ausgeben muss. Auch hier gilt: Wer an der falschen Stelle kürzt, muss in Zukunft mehr als nötig zahlen.

Christoph Habermann hat nach Abschluss des Studiums der Sozialwissenschaften an der Universität Konstanz mehr als dreissig Jahre in der Ministerialverwaltung gearbeitet. Von 1999 bis 2004 war er stellvertretender Chef des Bundespräsidialamts bei Bundespräsident Johannes Rau. Von 2004 bis 2011 Staatssekretär in Sachsen und in Rheinland-Pfalz. Dieser Beitrag erschien zuerst im “Blog der Republik”, hier mit freundlicher Genehmigung des Autors. Einige Links wurden nachträglich eingefügt.

Über Christoph Habermann:

3 Kommentare

  1. Avatar-Foto
    Martin Böttger

    So weit kann ich folgen. Nun hast Du in Deinen Ausführungen die fachlich zuständigen Bundesminister*innen (Haushaltsrecht, Sozialrecht) nicht benannt. Wenn ich darüber scharf nachdenke, u.a. unsere zahlreichen Gespräche in der Galerie “Blaue Stunde” über die Last, die wir an unseren beiden Parteien tragen, dann …. ahne ich, warum …

  2. Avatar-Foto
    Christoph Habermann

    Lieber Martin,
    Deine Ahnung ist nicht völlig unbegründet. Weil es sich bei den Fehlleistungen, was das Geld für “Leistungen zur Eingliederung” geht, aber um den Bundeshaushalt geht, sind in erster Linie die Abgeordneten und die Fraktionen gefordert. Die entscheiden über den Bundeshaushalt. In älteren Veröffentlichungen aus der Politikwissenschaft wird der haushalt deshalb ja als “Königsrecht” des Parlaments bezeichnet.
    Im übrigen orientiere ich mich in Anlehnung an einen Satz von Johannes Rau an dem Grundsatz: Was ich schreibe, das denke ich auch, aber ich schreibe nicht alles, was ich denke.

    Mit herzlichem Gruss
    Christoph

    • Avatar-Foto
      Martin Böttger

      😉

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2026 Beueler-Extradienst | Impressum | Datenschutz

Theme von Anders NorénHoch ↑