Gewalt gegen Frauen: Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt schließt längst überfällige Strafbarkeitslücken. Doch auf einem Verbot für sexualisierte Deepfakes kann sich die Bundesregierung nicht ausruhen, so lange die meisten Fälle nicht mal bis zur Anklage kommen.

Jetzt kommt es also endlich, das Gesetz gegen digitale Gewalt, an dem das Justizministerium bereits seit fünf Jahren arbeitet, das schon zu Ampelzeiten versprochen wurde und dann versandete. Am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, den Entwurf noch diese Woche vorzulegen. Er soll in den kommenden Tagen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

Die sexualisierten Deepfakes, über die derzeit ganz Deutschland spricht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes ihren Fall öffentlich machte, sie sollen damit unter Strafe gestellt werden.

Nicht nur das Verbreiten und Teilen, sondern schon das Erstellen solcher Aufnahmen wird dann in Deutschland verboten. Und auch viele weitere Schutzlücken zu bildbasierter Gewalt soll das Gesetz schließen, etwa zu heimlichen Aufnahmen in Umkleiden und Saunen oder dem ungefragten heimlichen Filmen eines bekleideten Hinterns – unglaublich, aber all das war bislang nicht explizit strafbar.

Jurist*innen und Betroffene weisen seit Jahren auf diese Ungerechtigkeiten hin. Sie sind nicht nur den Betroffenen kaum vermittelbar, sondern allen, die zurecht fragen, welchen Wert sexuelle Selbstbestimmung in einem Land hat, in dem solche Übergriffe erlaubt ist. Es ist gut, dass das deutsche Strafrecht sie in Zukunft klar verbietet, auch wenn die Reaktion reichlich spät kommt.

Was ist mit den restlichen 97 Prozent?

Gleichzeitig könnte man, wenn man der Justizministerin derzeit zuhört, meinen, damit sei es schon getan.

Das ist es leider nicht. Nur sehr wenige Betroffene von sexualisierter Gewalt zeigen diese derzeit an. Bei digitaler Gewalt liegt der Anteil bei 2,4 Prozent. Das zeigt eine kürzlich erschienene Studie von Bundesfamilienministerium, Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt.

Der mit Abstand größte Teil der Menschen bringt die Fälle also nicht zur Polizei, es folgen nie Ermittlungen oder Anklagen einer Staatsanwaltschaft deswegen. Was die Frage aufwirft: Was ist denn mit den restlichen 97,6 Prozent?

Natürlich kann es sein, dass die Anzeigequote steigt, wenn Betroffene davon ausgehen, dass ihre Anzeigen eine größere Chance für eine Strafverfolgung bieten. Dass mutmaßliche Täter*innen nicht so leicht davon kommen. Dass ihre Schilderungen von der Polizei verstanden und ernst genommen werden und auch vor Gericht. Hier muss der Staat daran arbeiten, dass seine Behörden bei einer Anzeige wegen digitaler und sexualisierter Gewalt nicht als Hindernis und Schikane wahrgenommen werden, sondern als Unterstützung.

Die öffentlich zur Schau gestellte Zufriedenheit der Justizministerin, bei der es nun klingt als hätte ihre Regierung mit dem Gesetzentwurf quasi schon das Patriarchat halb in die Knie gezwungen: Vor allem Fachleute teilen sie nicht. Sie verweisen stattdessen auf all die vielen Hebel, die darüber hinaus umgelegt werden müssen.

„Dann schäme ich mich noch mehr“

Was Menschen – oder sagen wir es gleich, es sind ganz überwiegend Frauen und Mädchen – fühlen und denken, wenn sie ein sexualisiertes Deepfake von sich im Internet entdecken, beschreibt etwa die Moderatorin Lola Weippert in der Dokumentation, die Collien Fernandes vor zwei Jahren für das ZDF gedreht hat.

Auf die gefälschten Videos von ihr angesprochen sagt Weippert: „Ich schäme mich, dass es so etwas überhaupt gibt. Und dann schäme ich mich noch mehr, wenn ich denke, wie viele Menschen das sehen und denken, das ist echt. Und ich kann nichts dagegen tun.“

Die Betroffenen fühlen Scham, viele sprechen von Panik, fragen sich, wer die Bilder kennt oder was passiert, wenn Auftrag- und Arbeitgeber*innen, Familie, Freunde diese finden. Sie fürchten um ihre Jobs, ihre Einkommen. Die psychischen und körperlichen Folgen, der Stress, die Angst, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.

In so einer Situation brauchen Betroffene vor allem praktische und sofortige Unterstützung. Wie können sie dafür sorgen, dass Bilder oder Deepfakes gelöscht werden? Dass sie aus den Suchmaschinen verschwinden? Welche Aussichten hat es überhaupt, Anzeige zu erstatten und wie müssen sie dafür Beweise sichern?

Recht auf Beratung für Betroffene? Ab 2032.

Dazu gehört juristische Beratung, aber auch psychologische Hilfe. Die Stellen, die solche Hilfe aber anbieten, sind in Deutschland chronisch unterfinanziert. Sie müssen um Stellen und Mittel kämpfen, wissen oft nicht, wie es zum Jahresende finanziell weitergeht. Das Gewalthilfegesetz, das die Bundesregierung vor einem Jahr verabschiedet hat, soll die Beratung in solchen Fällen zu einem Recht machen. Dieser Rechtsanspruch: Er greift ab dem Jahr 2032.

Eine Bundesregierung, die ihre Bürger*innen vor Gewalt schützen will, kann sich nicht auf einer reichlich späten Verschärfung des Strafrechts ausruhen. Tech-Oligarchen haben Technologien entwickelt, die es möglich machen, mit ein paar Klicks und wenigen Wortendie sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu verletzen.

Sie dürfen damit nicht durchkommen und die EU hat bereits Mittel, um sie damit auch nicht durchkommen zu lassen. Weitere Werkzeuge sind in Arbeit. Aber so lange die Technologien in der Welt sind und es auch bleiben werden, so lange das Patriarchat weiterhin stabil und breitbeinig steht, muss die Bundesregierung so schnell wie möglich für das absolute Minimum sorgen: Dass diejenigen, die den Schaden tragen, wenigsten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen.

Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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