Seit Jahrhunderten leben die Jenischen in Deutschland. Ihre Existenz und ihre Lebnsweise sind jedoch nur wenig bekannt, und trotz Verfolgung und Diskriminierung fehlt ihnen bis heute die offizielle Anerkennung. Das wollen sie ändern. 2025 wurde ein Gutachten vorgestellt, dass eine Gleichbehandlung mit den anderen nationalen Minderheiten befürwortet. Die Fraktion der Linken schloss sich dem Votum an, die Bundesregierung lehnte es ab.

In Deutschland gibt es vier anerkannte nationale Minderheiten: Die Dänen in Schleswig-Holstein, die Friesen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Sorben in Brandenburg und Sachsen und die Sinti und Roma, die in fast ganz Deutschland leben. Durch ihre eigene Sprache, Kultur und Geschichte unterscheiden sich die Minderheiten vom deutschen Mehrheitsvolk. Plattdeutsch (Niederdeutsch) ist als Regionalsprache anerkannt, aber nicht  Teil einer nationalen Minderheit. Es ist eine eigenständige westgermanische Sprache, die in Norddeutschland von etwa 2,5 Millionen Menschen gesprochen wird. Plattdeutshe ist eng mit dem Niederländischen verwandt.

Die Minderheiten sind seit Jahrhunderten in Deutschland beheimatet, wollen aber ihre Identität bewahren. Dazu schließen sie sich zusammen und organisieren Feste, kulturelle Angebote und andere Veranstaltungen. Diese Aktivitäten werden von der Bundesregierung und einigen Landesregierungen gefördert. Die jeweiligen Sprachen werden gepflegt und an einigen Schulen unterrichtet. Auf Dänisch und Sorbisch erscheinen Tageszeitungen, Hörfunk wird in Sorbisch gesendet. Die Minderheiten sind fast ausnahmslos deutsche Staatsangehörige und beherrschen die deutsche Sprache.

Deutschland ist Mitglied im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten und Unterzeichner der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Damit ist Deutschland zum Schutz und zur Förderung der nationalen Minderheiten verpflichtet, z.B. durch Gesetze und Verwaltungshandeln. Als Interessenvertetung gegenüber der deutschen Regierung amtiert ein Minderheitenrat, in dem die jeweiligen Verbände der Minderheiten vertreten sind. Auf Seiten der Bundesregierung gibt es eine/n Beauftragte/n für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Den Jenischen – der am wenigsten bekannten Minderheit – wurde bislang die offizielle Anerkennung als Minderheit verweigert. Nur die Schweiz hat diesen Schritt vollzogen. Anders als Dänen, Friesen und Sorben leben die Jenischen in verschiedenen Gebieten Deutschlands, außerdem in der Schweiz, in Frankreich und in Österreich. Jahrhundertelang zogen sie als Gemeinschaft in Wohnwagen durch Städte und Dörfer. Ihren Lebensunterhalt verdienten sie sich z.B. durch den Handel mit Kurzwaren, durch handwerkliche Leistungen wie Scherenschleifen oder durch Lumpensammeln. Schulbesuch und Ausbildung gab es nicht. Das war weder den Jenischen wichtig noch der Gesellschaft.

Die Jenischen sind kein eigenständiger Volksstamm, sondern entstanden im 16. Jahrhundert aus Bevölkerungsschichten, die durch Armut, Krieg, Seuchen und vergleichbare Ursachen ausgegrenzt worden waren. Sie sind überwiegend katholisch. Ihre Sprache ist eine Mischung aus Deutsch, Jiddisch und Romanes (Sprache der Sinti und Roma). Sie legen jedoch Wert darauf, kein Teil der Sinti und Roma zu sein.

Von den Nationalsozialisten wurden die Jenischen verfolgt, sterilisiert und ermordet, genau so wie die Sinti und Roma. Auch nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden sie vielfach noch diskriminiert. Die Vorurteile, dass die Jenischen kriminell, asozial und arbeitsscheu seien, wurden über Jahrhunderte weitergegeben.

Die weitaus meisten Jenischen leben heute in Wohnungen oder Häusern. Ihre Anzahl in Deutschland liegt bei 200.000. Nunmehr wollen sie als nationale Minderheit anerkannt werden. Darüber muss der Bundestag entscheiden. Wann dies geschehen wird, ist offen. Betreiber dieses Ziels ist der Zentralrat der Jenischen, der seit 2019 als eingetragener Dachverband besteht.

Neben den offiziell anerkannten nationalen Minderheiten, den sogenanten autochthonen Gruppierungen, die hier seit Jahrhunderten heimisch sind, leben in Deutschland größere Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund. Zu den zahlenmäßig stärksten gehören Türken, Polen, Italiener und Rumänen mit jeweils rund einer Million Mitgliedern, Geringere Zahlen weisen Syrer, Afghanen, Iraner, Portugiesen, Marokkaner und Libanesen auf. Bei genauer Analyse ist zu beachten, dass vielfach ein Migrationshintergrund besteht, die Personen jedoch inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder in Deutschland geboren sind.

Die Friesen sind mit etwa 10.000 Personen zahlenmäßig die kleinste nationale Minderheit. Sie wohnen im West- und Nordwesten Schleswig-Holsteins, im Nordwesten von Niedersachsen und im Landkreis Cloppenburg. Demzufolge unterscheidet man Ost-, Nord- und Saterfriesen, was sich auch in ihrer Sprache – einer westgermanischen Variante – widerspiegelt. Zwischen dem 13. und dem 16. Jahrhundert war das Altfriesische offizielle Schriftsprache. Mit dem Aufkommen der Hanse verschwand diese Bedeutung.

Selbstverwaltungsorgane sind der Friesenrat und der Nordfriesische Verein. Deren Aufgabe ist die Kontaktpflege sowie die Wahrung der kulturellen Identität und der friesischen Sprache, aber auch von Natur und Landschaft. Vereinzelt gibt es Kindergärten und Schulen, zumeist mit freiwilligem Unterricht. Zur Förderung von Kunst und Kultur besteht eine „Stiftung für die Friesischer Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein”, für die wissenschaftlichen Begleitung wurde das Nordfriisk Instituut gegründet.

Politisch wird die Gemeinschaft der Friesen derzeit durch den Südschleswigschen Wählerverband vertreten. Ein Antrag der Partei „Die Friesen“, sie ebenso wie den Schleswigschen Verband von der Pflicht zu befreien, bei Wahlen mindestens  5% der Stimmen zu erreichen, wurde sowohl vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine solche Regelung gebe, sondern dass dies im Ermessen des Gesetzgebers liege. Die geringe Zahl der Friesen – zudem verteilt auf zwei Bundesländer – wäre allerdings ohnehin nicht in der Lage, die für einen einzelnen Landtagssitz erforderliche Zahl an Wählerstimmen zu erbringen.

Die 50.000 Angehörigen der Dänischen Minderheit leben im nördlichen Teil des Bundeslandes Schleswig-Holstein, vor allem an der Grenze zu Dänemark. In einigen Orten zählt jeder fünfte Einwohner dazu. Seit der Wikingerzeit wurde Südjütland von Dänen besiedelt. 811 einigten sich Karl der Große und der dänische König auf eine Grenzziehung. Der deutsch-dänische Krieg führte 1864 zu einer Teilung Schleswigs. Nach dem Ersten Weltkrieg führte eine Volksabstimmung zu einer neuen Grenze. Obwohl es nach 1945 Bestrebungen nach einer Vereinigung mit Dänemark gab, erfolgte keine Grenzänderung.

Die Rechte der in Deutschland lebenden Dänen sind geschützt durch die Bonn-Kopenhagener Erklärung von 1955. Diese gilt auch für die deutsche Minderheit in Dänemark. In Ausnahmefällen ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich. Vereinbart sind u.a. dänischsprachige Kindergärten und Schulen. Zuständig ist der Dänische Schulverein, dem auch die Erwachsenenbildung obliegt. Der Südschleswigsche Verein veranstaltet Vorträge, Ausflüge und Konzerte, um die Kenntnis der dänischen Sprache und Kultur zu fördern. Ein dänischer Gesundheitsdienst betreibt Sozialstatitionen, Alteneinrichtungen und Heime für Kinder und Jugendliche. Der dänische Jugendverband Südschleswig bietet Kinder- und Jugendfreizeit an. Seit Jahren erscheint auf Dänisch die Tageszeitung ‘Flensborg Avis’.

Eine Besonderheit ist die Förderung der aktiven politischen Mitwirkung. Darum bemüht sich der Südschleswigsche Wählerband (SSW), für den bei Landtagswahlen nicht die 5%-Klausel gilt. Dadurch ist der SSW regelmäßig im Landtag vertreten, derzeit mit vier Sitzen. Von 2012 bis 2017 war der SSW sogar an der Landesregierung beteiligt. Bei der Bundestagswahl hat der SSW 2021 und 2025 jeweils ein Listenmandat erzielt.

Die Sorben sind eine anerkannte Minderheit, die seit über 1.500 Jahren in der Lausitz lebt (Sachsen und Brandenburg). Im Zuge der Völkerwanderung besiedelten ab dem 7. Jahrhundert slawische Stämme das Land zwischen Ostsee und Erzgebirge, das die Germanen weitgehend verlassen hatten. Im 10. Jahrhundert unterwarfen die ostfränkischen Könige die Slawen. Aufgrund der Kolonialisationswelle deutscher Siedler im 12. und 13. Jahrhundert, die aus Flandern, den Niederlanden, Sachsen, Franken, Thüringen und dem Rheinland kamen, verschwand nahezu alles Slawische mit Ausnahme der Sorben. Nur in der Lausitz blieb die slawische Sprache lebendig, und es entstanden zwei standardisierte Schriftsprachen, Ober- und Niedersorbisch. Für die Entwicklung der Nationalkultur war dies entscheidend.

Der Anteil der Sorben in der Ober- und Unterlausitz betrug im 14. und 16. Jahrhundert zwischen 30% und 50%. Vielfach wurden sie diskriminiert, z.B. durch Ausschluss von den Zünften. Der Dreißigjährige Krieg führte zu einem weiteren Rückgang der sorbischen Bevölkerung und beendete die Verbindung zum polnischen Sprachgebiet. Dennoch gab es ein Aufblühen des sorbischen Schrifttums und eine Festigung der sorbischen Sprache. 1650 erschienen die erste sorbische Grammatik, die erste sorbische Fibel und mehrere religiöse sorbische Druckschrften.

Die Reformation war unter den Sorben sehr erfolgreich. In der Niederlausitz wurden alle Sorben und in der Oberlausitz drei Viertel evangelisch. Im 17. und 18. Jahrhundert unterdrückten Sachsen und Brandenburg die sorbische Sprache. Beispielsweise wurden sorbische Bücher und Manuskripte eingezogen und die deutsche Sprache im Schulunterricht und in den Gottesdiensten vorgeschrieben.

Heute wird die Zahl der sorbisch sprechenden Menschen auf 50.000 bis 60.000 geschätzt. Seit längerer Zeit nimmt sie ab, vor allem aufgrund von Assimilation. Im amtlichen sorbischen Siedlungsgebiet liegt der Anteil der Sorben bei 12%, an der Gesamtbevölkerung Sachsens sind es knapp 1%. Zentren der Sorben sind Bautzen und Cottbus. Die niedersorbische Sprache ist vom Aussterben bedroht. – Gelegentlich werden die Sorben auch als Wenden bezeichnet.

Zur Wahrung ihrer Eigenständigkeit pflegen die Sorben Kultur, Brauchtum und Traditionen, oft mit religiösem Bezug. Es gibt mehrere Kindertagesstätten und zweisprachige Schulen – bis zum Gymnasium. Sie haben eine offiziell anerkannte Flagge und Hymne.  Auf obersorbisch erscheint eine Tageszeitung, auf niedersorbisch eine Wochenzeitung. Die sorbische Kunst ist vielseitig: Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst. 2014 hat die UNESCO die sorbischen Bräuche in ihr Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen – eine wichtige Anerkennung.

Etliche Instititionen widmen sich der sorbischen Identität. Oberste Interessenvertretung ist die politisch unabhängige Domowina – Bund Lausitzer Sorben – mit mehreren Regionalabteilungen. Sie vertritt die Sorben gegenüber Politik, Staat und Öffentlichkeit und unterhält internationale Kontakte zu den slawischen Nachbarn. Weitere erwähnenswerte Aktivitäten sind eine Stiftung für das sorbische Volk, ein Nationalensemble, ein Volkstheater, ein Kulturarchiv, eine Zentralbibliothek, das wissenschaftliche Sorbische Institut und das Wendische Museum in Cottbus. Das Sorbische Museum in Bautzen hat neben den klassischen Aufgabe Sammeln, Bewahren und Erforschen zusätzlich die Identitätsstärkung der sorbischen Ethnie und die Vermittlung gegenüber der Mehrheitsbevölkerung übernommen.

Sinti und Roma sind seit 1995 die vierte anerkannte Minderheit. Mit acht bis zwölf Mio. Menschen sind sie die weitaus größte Minderheit Europas; zwischen 80.000 und 120.000 leben in Deutschland. Offizielle Erhebungen gibt es nicht. Sinti und Roma stammen aus dem nordwestlichen Indien, wanderten im 8. bis 10. Jahrhundert aus und kamen im 8. bis 10. Jahrhundert nach Europa. Seit mehr als 600 Jahren leben sie in Europa.

Gemeinsame Sprache von Sinti und Roma ist Romanes, das von einem Drittel bis zur Hälfte gesprochen wird. Romanes ist in zahlreiche Dialekte differenziert. Eine eigene Religion kennen die Roma nicht, wir finden uner ihnen Moslems, Orthodoxe, Katholiken und Protestanten. Eines ihrer Merkmale ist ihre große Wertschätzung für Familie und Freundschaft und ein entsprechend enger Zusammenhalt. Bekannt und anerkannt ist ihre musikalische Begabung, die sogar Einfluss auf klassische Musik genommen und eine eigene Jazz-Richtung geprägt hat.

Einen eigenen Staat oder eine Art Selbstverwaltung gab es nie. Sinti und Roma haben auch nie Kriege geführt. Lange Zeit wurden sie Zigeuner genannt, eine historisch belastete Fremdbezeichnung. Sie gilt als diskriminierend und rassistisch und ist Teil einer Stigmatisierung. Heute ist sie verpönt. Dies ist u.a. auf eine sensiblere Betrachtung zurückführbar, die sich etwa ab 1970 in Deutschland zeigte und gegen die Diskriminierung und für die Anerkennung der Sinti und Roma einsetzte.

Um 1300 flohen die Sinti und Roma vor der osmanischen Unterdrückung und Versklavung aus Nordwestindien. Als die Türken Mitte des 14. Jahrhunderts in Europa eindrangen, flüchteten sie in den Balkan. Dort wurden sie jedoch unterdrückt und flohen erneut, diesmal nach Mitteleuropa. Anfangs wurden sie dort geduldet und waren als Handwerker willkommen, doch spätestens im 15. Jahrhundert wurden sie als Außenseiter diskriminiert.. Man verweigerte ihnen das Niederlassungsrecht und die Ausübung von Handwerksberufen. 1499 erklärte der Reichtstag sie als vogelfrei. Das zwang sie zum Verstecken in Wäldern, und sie wurden zum ‘fahrenden Volk’.

Erst im 18. Jahrhundert nahm die Verfolgung ab. Die Regierung verfügte die Sesshaftmachung, verbot ihnen jedoch den Gebrauch ihrer Sprache und ließ Kinder zwangsweise von ihren Familien trennen. Das Deutsche Reich verschärfte wieder die Repression. Eine eigene Polizeidienststelle diente ausschließlich der Überwachung der Sinti und Roma. Das ‘Gesetz zur Bekämpfung cer Zigeuner, Landfahrer und Arbeitsscheuen’ von 1926 erlaubte die Abschiebung Staatenloser, die Unterbringung in Arbeitshäusern und die Einweisung der Kinder in Heime.

Höhepunkt der Ausgrenzung waren die Verfolgung und der Völkermord im Nationalsozialismus. Sinti und Roma verloren die deutsche Staatsangehörigkeit, unterlagen Berufsverboten und mussten Zwangsarbeit leisten. 1938 begann ihre aktive Bekämpfung, sie wurden als ‘kriminell und asozial’ bezeichnet. 1940 begann die Deportation nach Polen, zunächst zur Zwangsarbeit und dann in Konzentrationslager.

Bis zu 500.000 Sinti und Roma wurden damals in Europa ermordet, in Deutschland etwa 70%. 2015 erklärte das Europaparlament den 2. August zum internationalen Tag des Gedenkens an den Genozid an Sinti und Roma. Das Datum erinnert daran, dass in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau trotz erbitterter Gegenwehr 4.300 Sinti und Roma ermordet wurden.

Beschämend und kaum glaubhaft ist der deutsche Umgang mit den Sinti und Roma nach Kriegsende. So wurden sie nicht als NS-Opfer anerkannt, den Überlebenden wurden Entschädigungen und Hilfen verweigert. Die Rückgabe der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgte nur zögerlich. Der Bundesgerichtshof urteilte noch 1956, bis 1943 habe es sich bei den Deportationen keineswegs um eine rassische Verfolgung von Minderheiten gehandelt. 1963 wurde dieses Urteil aufgehoben und erst 1982 erklärte der deutsche Bundeskanzler die Ermordeung der Sinti und Roma offiziell als Völkermord aus rassistischen Gründen.

Derzeit verhandeln die Sinti und Roma mit der Bundesregierung über einen Staatsvertrag, der ihre drei Verbände als Gesprächspartner anerkennt. Darin sollen auch zwei Fonds vorgesehen werden, aus denen Projekte ‘gegen den grassierenden Antiziganismus’ und für kulturelle Maßnahmen und Veranstaltungen bereitgestellt werden sollen, z.B. für Sprachpflege und Geschichte. Sinti und Roma verweisen bei ihrem Anliegen auf eine entsprechende Verenbarung mit dem Zentralrat der Juden.

Viele Roma kamen erst in den 1960er Jahren aus Jugoslawien nach Deutschland, teils als Gastarbeiter, teils weil sie in ihrer damaligen Heimat diskriminiert wurden und unter ärmlichen Bedingungen leben mussten, teils weil sie vor Kriegen flüchteten. Für diese Roma ist die Lage in Deutschland schwierig geworden. Nachdem Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowine, Albanien, Montenegro und der Kosovo 2014 bzw. 2015 als sogenannte „sichere Herkunftsländer“ eingestuft wurden, ist die Abschiebung in diese Staaten deutlich erleichtert worden.

Da nutzt offenbar auch die Anerkennung der Sinti und Roma als nationale Minderheit nicht. Ungeachtet der Tatsache, dass viele Sinti und Roma in Deutschland aufgewachsen sind oder sogar hier geboren worden, werden sie in ein fremdes Land abgeschoben. Dort warten Ausgrenzung und Gewalt auf sie und sie haben kaum Zugang zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen.

Über Heiner Jüttner:

Avatar-FotoDer Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.