Die „embryopathische Indikation“

Die Debatte über die Wahl von drei Persönlichkeiten des Rechts ins Bundesverfassungsgericht ist abgeebbt. Das ist gut so, weil sich nun die Chance auftut, über einzelne Problembereiche „sine ira et studio“, also ohne Zorn und Eifer zu schreiben oder zu reden. Eine Grundlage der Sachdiskussion ist der im April 2024 veröffentlichte Bericht der von der Ampelkoalition beschlossenen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Er wird immer wieder zitiert. Freilich ein Problembereich wird nahezu vergessen. Der beschäftigt sich mit dem Schutz vor Abtreibung und der Abtreibung von Föten, Ungeborenen mit einer Behinderung. Dazu wurden Vorschläge unterbreitet.

Aber weil unsere Gesellschaft so ist wie sie ist, und weil Behinderung sich in einem Menschsein realisiert, das leider zu wenige wirklich interessiert, findet eine Debatte über den erwähnten Problembereich nicht statt.

Abtreiben eines Fötus, eines Embryos mit absehbarer Behinderung jenseits der 12-Wochen Frist fällt unter eine medizinische Indikation. Die wird nach neuem Recht möglich, wenn von ärztlicher Seite erklärt worden ist, dass eine Fortsetzung der Schwangerschaft für die schwangere Frau unzumutbar sein. Bis 1995 gab es im entsprechenden Recht eine „embryopathische Indikation“, die wie die hochangesehene, mittlerweile emeritierte Professorin für Recht und Disability Studies, Theresia Degener schrieb, an der „Lebensqualität des Ungeborenen und nicht der Schwangeren anknüpft”. Degener war Vorsitzende des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

1995 wurde die embryopathische Indikation nach vielen Protesten der Behinderten und ihrer Vertretungen abgeschafft. Degener und mit ihr die wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am „Institute for International Law of Peace and Armed Conflict (IFHV)“, Ruhr-Universität Bochum, Vanessa Bliecke, wiesen im Verfassungsblog darauf hin, dass die Kommission erwogen habe, diese embryopathische Indikation wieder aufleben zu lassen. 1995 wurde also ein diskriminierender „Erlaubnistatbestand“ abgeschafft, der nun wieder in Erwägung gezogen wird. Erstaunlich ist: Als der Bundestag im Dezember 2024 auf der Grundlage auch des Kommissionsberichts über den Paragrafen 218 und einen Gesetzentwurf dazu debattierte, wurde mit keinem Wort die embryopathische Indikation erwähnt. Das war kein Glanzstück.

Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist die Frage, wer denn am Ende, also anlässlich einer Spätabtreibung wegen schwerwiegender Krankheit eines ungeborenen Kindes die Verantwortung übernehmen soll. Die Kommission lässt das letztendlich offen. Ich wäre beruhigt, wenn die Kommission klar ausgeschlossen hätte, dass es kein Fetozit durch Dritte geben darf. Das ist nicht geschehen. Was da erörtert wird, das wird von Behinderten, von Eltern behinderter Kinder und von deren Organisationen wie der Lebenshilfe genau verfolgt werden.

Über Klaus Vater / Gastautor:

Avatar-FotoKlaus Vater, geboren 1946 in Mechernich, Abitur in Euskirchen, Studium der Politikwissenschaft, arbeitete zunächst als Nachrichtenredakteur und war von 1990 bis 1999 Referent der SPD-Bundestagsfraktion. Später wurde er stellvertretender Sprecher der deutschen Bundesregierung. Vater war zuvor Pressesprecher des Bundesministeriums für Gesundheit unter Ulla Schmidt, Sprecher von Arbeitsminister Walter Riester, Agentur-, Tageszeitungs- und Vorwärts-Redakteur. Mehr über den Autor auf seiner Webseite.