Die „embryopathische Indikation“
Die Debatte über die Wahl von drei Persönlichkeiten des Rechts ins Bundesverfassungsgericht ist abgeebbt. Das ist gut so, weil sich nun die Chance auftut, über einzelne Problembereiche „sine ira et studio“, also ohne Zorn und Eifer zu schreiben oder zu reden. Eine Grundlage der Sachdiskussion ist der im April 2024 veröffentlichte Bericht der von der Ampelkoalition beschlossenen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Er wird immer wieder zitiert. Freilich ein Problembereich wird nahezu vergessen. Der beschäftigt sich mit dem Schutz vor Abtreibung und der Abtreibung von Föten, Ungeborenen mit einer Behinderung. Dazu wurden Vorschläge unterbreitet. Weiterlesen
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