Trumps Zollpolitik steht rechtlich auf äußerst wackeligen Füßen. Er macht, was er will. Gesetze sind für ihn nur relevant, wenn sie seinen Vorstellungen entsprechen. Das gilt auch für die Zölle, die er manchmal androht, manchmal erhöht und manchmal vertagt. Seine angebliche Zuständigkeit für Zölle leitet er aus dem US- Notstandsgesetz „International Emergency Economic Powers Act“ von 1977 ab, auf das sich ein Präsident berufen darf, „um einer ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Bedrohung zu begegnen“, für die der nationale Notstand ausgerufen wurde. Weiterlesen
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