Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind die klassischen Aufgaben einer rechtsstaatlichen Polizei. Sie allein kann die Gesetze und das staatliche Gewaltmonopol kompetent und verhältnismäßig ausüben. Dafür wird sie gut ausgebildet, ist rechtskundig, wird im öffentlichen Dienst angemessen bezahlt und ist deswegen unparteiisch und unbestechlich.
So jedenfalls sollte die Polizei eines Landes sein, dazu gehört allerdings, dass sie technisch gut ausgestattet wird, dass sie von unnötigen Aufgaben entlastet wird, dass ihre Beamten im Streifendienst durch Angestellte im Backoffice von Bürokratie entlastet werden. Natürlich gehört auch Prävention zu den polizeilichen Aufgaben, und es ist gute Trdition, dass sie dabei in bestimmtem Umfang auch mit Verbänden der Jugendhilfe, Drogeninitiativen und anderen Selbstorganisationen zusammen arbeiten. Allerdings ausgesprochen nicht im Sinne von „Hilfssherriffs“ oder Zuträgern aus ihrer Klientel.
Was Herbert Reul jetzt in NRW mit seinen angekündigten „Sicherheitspartnerschaften“ versucht, wirft ein schlechtes Licht auf die Polizei in NRW. Er will Logistikfirmen und ihre Fernfahrer sowie Taxifahrer als Hilfssherriffs gewinnen. Weiterlesen
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