Der von der Schwarz-Grünen Koalition eingebrachte und auch hier bereits kritisierte Gesetzentwurf für ein Verfassungsschutzgesetz kommt weiter unter Druck. Gestern haben sich über 20 Experten in einer Anhörung in Wiesbaden gegen das Gesetz ausgesprochen, weil es tiefgreifend in Verfassungsrechte der Bürger*innen eingreift und zweifelhafte technische Mittel wie den “Staatstrojaner” legalisieren will. Doch dies ist nicht die einzige problematische Auswirkung, würde dieser Gesetzentwurf so verabschiedet: Neben der Online-Durchsuchung soll der Verfassungsschutz im Bereich der Gefahrenabwehr, also dem Bereich tätig werden, der der Polizei vorbehalten ist. Damit verstößt der Entwurf, der unter hessischer Grünen-Mitarbeit entstand, gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten. Entsprechend heftig war die Kritik, die die Sachverständigen anlässlich der gestrigen Anhörung im Landtag übten. Ausnahme dabei war der Hessische Datenschutzbeauftragte (!) und ehemalige konservative Bonner Rechtsprofessor Michael Ronellenfitsch, der sinngemäß erklärte, er sei für die Verfassung und deshalb dürfe der Verfassungsschutz auch nicht wie in Niedersachsen “kastriert” werden. Völlig anders sehen das Bürgerrechts- und IT-Experten, darunter die Humanistische Union, Digitalcourage, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Bonner Gesellschaft für Informatik (GI), deren Stellungnahme wir im Folgenden dokumentieren:
Online-Durchsuchung und Trojanereinsatz durch hessischen Verfassungsschutz gefährden Bürger
Weiterlesen
Letzte Kommentare