Vor genau 40 Jahren, am 15. Dezember1983, fällte das Bundesverfassungsgericht seine Grundsatzentscheidung zu der für 1983 geplanten Volkszählung und schuf damit das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“, aufbauend auf der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Abs. 1.1 GG) und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2,1 GG). Das Urteil gilt als Meilenstein des Datenschutzes. Weiterlesen
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