Die automatische Weiterleitung der Daten kurdischer Vereine an Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Abgeordnete Gökay Akbulut (Linke) hatte im Juni eine Stellungnahme zu diesem Thema beantragt. Seit den 1960er Jahren müssen Vereine mit überwiegend ausländischen Mitgliedern Name und Anschrift ihrer Vorstände sowie die Satzung bei den örtlichen Behörden einreichen. Weiterlesen
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