Anfang Februar fand im Bundestag eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Ampel zur Wahlrechtsreform statt. Ziel des Vorhabens ist es, die Zahl der Bundestagsabgeordneten wieder auf das ursprünglich vorgesehene Maß zurückzustutzen. Die Mehrheit der Sachverständigen bezeichneten den Gesetzentwurf für verfassungskonform oder lobten ihn sogar als geeignete Problemlösung. Die von der Union nominierten Fachleute äußerten hingegen Bedenken. Ihr Hauptproblem ist, dass die Wahlkreisstimme (Erststimme) an Bedeutung verliert, weil nicht alle, die in einem Wahlkreis vorn liegen, zwangsläufig ein Bundestagsmandat erhalten. Aus diesem Grund wird der Gesetzentwurf von den Unionsparteien hart kritisiert, sie behalten sich eine Verfassungsklage vor. Weiterlesen
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