Auch nach drei Wochen Shut-Down ist die Neigung von Polizei und Ordnungsbehörden, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz als Straftaten zu verfolgen, und die Täter*innen z.T. wie Schwerverbrecher*innen zu behandeln, ungebrochen. Viele Beispiele, die uns zugetragen worden sind, lassen zweifeln, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einerseits und das Gebot, auch in der Krise eine Güterabwägung zwischen Grundrechten und der Anwendung von Verordnungen, die auf dem Infektionsschutzgesetz beruhen und zum Teil mit “heißer Nadel” gestrickt wurden, vorzunehmen. Weiterlesen
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