Zur Verantwortung der Ukraine für einen Ausweg aus dem Krieg
Im Feuilleton der FAZ vom 28.12.2022 reflektiert Reinhard Merkel, u.a. emeritierter Professor für Rechtsphilosophie, in einem Artikel „Verhandeln heißt nicht kapitulieren“, ob die Ukraine nicht eine Pflicht zur Hinarbeit auf einen Verhandlungsfrieden habe. Die Frage also ist, ob es neben den seit dem Mittelalter bekannten Lehren vom „Recht zum Krieg“ (ius ad bellum), dem „Recht im Krieg“ (ius in bello) und dem von Kant hinzugefügten „Recht nach dem Krieg“ (ius post bellum), auch ein „ius ex bello“ geben müsste. Weiterlesen
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