In den vergangenen Wochen hat der Landesrechnungshof gleich zweimal die Haushaltspolitik der nordrhein-westfälischen Regierung beanstandet. Ende November hatte er die Verwendung der Corona-Hilfsmittel zur Abfederung der Energiekrise und der Rezession als verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung hatte daraus Konsequenzen gezogen und auf diese Finanzquelle verzichtet. Statt dessen wollte sie nunmehr eine Ausnahmeregelung von der Schuldenbremse nutzen und die Kreditaufnahme erhöhen. Weiterlesen
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