In den vergangenen Wochen hat der Landesrechnungshof gleich zweimal die Haushalts­politik der nordrhein-westfälischen Regierung beanstandet. Ende November hatte er die Verwendung der Corona-Hilfsmittel zur Abfederung der Ener­giekrise und der Rezession als verfassungswidrig erklärt. Die Landesre­gierung hatte daraus Konsequenzen gezo­gen und auf diese Finanzquelle verzichtet. Statt dessen wollte sie nunmehr eine Aus­nahmeregelung von der Schuldenbremse nutzen und die Kreditaufnah­me erhö­hen. Weiterlesen