Essay von Heribert Prantl
Ohne die Zivilcourage von Whistleblowern, die kleine und große Missstände aufdecken, können Gesellschaft und Demokratie nicht gedeihen. Gut, dass das nun gesetzlich anerkannt ist. Schlecht, dass es immer noch gefährlich ist, Unrecht öffentlich zu machen.
Darf ein Rechtsstaat Verbrechen begehen? Natürlich darf er das nicht. Ein Rechtsstaat darf nicht gegen Verfassung, Recht und Gesetz verstoßen. Und wenn er es trotzdem tut? Darf der Staat dann denjenigen bestrafen, der das als Whistleblower aufdeckt und öffentlich macht? Muss man den Mund halten, wenn man von schweren Missständen erfährt – jedenfalls dann, wenn man ein Staatsbediensteter ist? Und wann darf man wie den Mund aufmachen – und wem gegenüber? Das sind die wichtigen Fragen, um die es beim Whistleblowing geht: Gibt es ein Recht, rechtswidrige Zustände öffentlich zu machen? Weiterlesen
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