Die AfD-affine Politik der schwarz-roten Koalition zur illegalen Zurückweisung von Asylantragstellern an den Aussengrenzen der Bundesrepublik ist gestern vom Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung gestoppt worden. Sie ist, da ist sich die Mehrheit der kundigen Verwaltungsrechtler*innen einig, rechtswidrig, weil sie gegen Europarecht verstößt. Eine erwartbare und klare Entscheidung, die auch nicht anfechtbar ist. Entgegen der Hoffnung des Innenministers, im Hauptverfahren noch Erfolg zu haben, liegen die Fakten glasklar auf der Hand. Weiterlesen