von Andreas Falkowski

Die ersten Verträge von Kommunen mit den Betreibern ihrer Fahrradverleihsysteme, die im ersten Schwung im Rahmen der damaligen Bundesförderung eingerichtet wurden, laufen aktuell aus und werden nach und nach neu ausgeschrieben (z.B. Berlin im letzten Jahr, aktuell in Hamburg). Weitere Kommunen planen aktuell die Neueinrichtung eines Fahrradverleihsystems (z.B. Stuttgart, Leverkusen und Bonn). Bei diesen neuen Ausschreibungen drängen zusätzlich zu den bisherigen 2-3 europäischen Betreibern weitere Betreiber aus dem fernostasiatischen Raum auf den deutschen Markt. Zusätzlich zu diesen offiziellen Ausschreibungen stellen diese meist chinesischen Anbieter ihre Verleihfahrräder teilweise in einigen Großstädten auch einfach zu Tausenden zusätzlich zum offiziellen System mit auf die Straßen (z.B. in München).

Grundsätzlich könnte es ja jeder Kommune egal sein, wer das Fahrradverleihsystem betreibt. Und grundsätzlich könnte sich jede Kommune über ein zusätzliches Angebot aus dem Bereich des Umweltverbunds freuen. Einige Kommunen könnten dies unter dem Gesichtspunkt „Hauptsache es kommt überhaupt“ sehen.

Aus den Reihen der Umweltverbände ist sogar zu hören: Wenn die öffentlichen Räume in den Innenstädten mit zig tausend Autos verstopft werden, ist es doch völlig legitim, wenn zusätzlich ein paar Hundert oder Tausend Leihfahrräder rumstehen. Nach dem Motto gleiches Recht für Alle.
ABER ist da wirklich Alles positiv dran, nur weil es das Verkehrsangebot des Umweltverbunds betrifft?

Denn es sollte qualitativ so ausgestaltet sein, dass die Bürger es dann auch gerne nutzen. Nur ein paar hundert oder gar ein paar tausend Fahrräder in eine Stadt stellen und dort stehen sie dann nur rum, bringt der Verkehrswende mal so gar nichts. So geschehen zum Beispiel in München, wo der chinesische Anbieter OFO mal eben zusätzlich zum offiziellen städtischen Fahrradverleihsystem MVG-Rad tausend Fahrräder minderwertiger Qualität im öffentlichen Raum abgeladen hat. Genutzt werden sie nicht wirklich, versperren und verstopfen lediglich den öffentlichen Raum und sorgen gerade bei Fußgängern eher für Verdruss als für Freude über dieses neue Angebot.

Das größte ABER liegt allerdings ganz klar beim Datenschutz.
Gerade Kommunen als öffentliche Hand, können und dürfen nicht riskieren, dass sämtliche Kundendaten an Dritte weitergegeben werden. Denn hierbei nehmen es diese neuen chinesischen Mitbewerber nicht so genau mit deutschen oder europäischen Datenschutzrichtlinien. Das würden diese sicher nicht offen zugeben, vor allem nicht im Rahmen eines Ausschreibungsprozesses, aber Einiges spricht leider deutlich dafür.

Zum Einen sagen ihre AGBs entweder Nichts zum Thema Datenschutz oder lassen zumindest die Weitergabe von Daten an Dritte zu.
Zum Anderen ist ein genauerer Blick auf die Wirtschaftlichkeit von Fahrradverleihsystemen ein ganz klares Indiz für den Datenmissbrauch. Rein preislich kommt eine Kommune bei einer Ausschreibung kaum an diesen neuen chinesischen Bewerbern vorbei. Und natürlich ist der Kostenfaktor bei den knappen öffentlichen Haushalten ein nicht zu unterschätzendes Entscheidungskriterium.
Aber dennoch sei die Frage erlaubt: Warum können chinesische Anbieter das so günstig, wie in München sogar kostenlos den Städten anbieten? Europäische Anbieter kalkulieren, dass maximal ein Drittel der Kosten über die Ausleihgebühren eingenommen werden kann. Der Rest muss entweder von der Kommune, möglichen Sponsoren bzw. durch Werbung oder durch Fördermittel finanziert werden. Ein großer französischer Anbieter sagt, dass sich ein Fahrradverleihsystem und der damit verbundene Service für ihn nur in Verbindung mit einem zeitgleichen städtischen Werberechtsvertrag lohnt.

Na klar spart ein solches System eines chinesischen Anbieters Kosten im Bereich der Qualität der Fahrräder ein. Minderwertige Fahrräder ohne Gangschaltung irgendwo in China produziert sind sicher deutlich günstiger. Ob das dann Alles so nach deutschen oder westeuropäischen Standards bei den Arbeitsbedingungen und Tarifen etc. passiert, ist sicher zumindest eine Frage wert und hinterlässt vermutlich mindestens einen faden Beigeschmack bei einer Vergabe durch die öffentlichen Hand.

Doch was die Kosten angeht, liegt der Hauptfaktor laut der europäischen Anbieter im Service, jedes Fahrrad regelmäßig zu warten, alle Stationen mit ausreichend Fahrrädern vorzuhalten, etc.. Hier sollte einer Kommune schon daran gelegen sein, einen gewissen Service zu bieten. Ansonsten hat man zwar in seiner Kommune ein Fahrradverleihsystem, aber Keiner nutzt es gern.
Doch lassen sich mit diesen beiden Punkten bereits so viel Kosten sparen, dass sich die chinesischen Dumpingpreise, zur Erinnerung in München kostet es die Kommunen keinen Cent, wirtschaftlich rechnen?

Zur Beantwortung dieser Frage lohnt ein Blick auf die Unternehmensstrukturen. Dieser offenbart, dass da riesige Datenkraken als Unternehmensmütter dahinter stecken. Was dann wieder die Frage aufwirft, warum ein solches Datenunternehmen, welches sich auf das permanente Sammeln von Daten über Online-Plattformen spezialisiert hat, nun plötzlich in Fahrradverleihsysteme und somit Mobilitätsangebote investiert. Meine Schlussfolgerung: Die saugen sämtliche Kundendaten, Adressen, Mail-Adressen, Telefonnummern, Bankverbindungen etc. etc. auf und verkaufen sie weiter.

Ein weiteres Indiz für diese Annahme: In Kürze wird einer dieser chinesischen Fahrradverleihsystem-Anbieter sogar Trikotsponsor eines großen deutschen Fußballvereins aus der Bundesliga werden. Das zeigt sehr deutlich, was an Geldsummen hinter steckt. Nur mit dem Fahrradverleih-Geschäft lässt sich so ein Millionen Euro schweres Sponsoring nicht finanzieren.
Dies Alles führt mich zu dem Schluss, dass Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Formulierung ihrer Ausschreibungen dringend viel Wert auf die Qualitätskriterien legen sollten. Gerade der Datenschutz sollte dringend klar und bestimmt formuliert werden. Sonst kommt man rein preislich nicht an diesen Dumping-Angeboten vorbei.
Der Zwang zum Kostensparen darf nicht zum Verzicht auf unsere Grundrechte führen.

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