Im Schatten der Berliner Hauptstadthektik, die scheinbar die letzten verbliebenen Kräfte deutscher “Qualitätsmedien” bindet und in Vorwegnahme ihres Urteils, der Münchner NSU-Prozess müsse endlich enden, müssen derzeit die Vertreter*innen der Nebenklage, also der Opfer, die mühsame Arbeit der Aufklärung faschistischer Verbrechen in Deutschland leisten, die die Vertretung unsers Staates, die Bundesanwaltschaft so aufwendig zu vermeiden versucht hat. Ich weiss, ein Satz wie ein Bandwurm. Es verschlägt mir immer noch den Atem, je tiefer ich mich mit diesem Thema beschäftige. Und dem geschätzten Kollegen Thomas Moser, der seit Jahren darüber berichtet, scheint es ähnlich zu gehen. Hier sein aktueller Bericht von den Nebenklage-Plädoyers.

Eine Lehre aus dem Faschismus als Deutschland beherrschendes System war der Artikel 15 des Grundgesetzes, der u.a. namentlich für “Grund und Boden” die Möglichkeit des “Gemeineigentums” schafft. Laura Weißmüller veröffentlichte dazu gestern in der SZ diesen Leitartikel, der politisch beste Text zu diesem Thema in den letzten Monaten. Er steigert leider und unvermeidlich gleichzeitig die Verzweiflung darüber, dass der oben erwähnte Berliner Hauptstadtzirkus das noch nicht einmal gedanklich in Erwägung zieht und damit zeigt, wie weit, weit weg er von uns und unseren Problemen agiert.

Über Martin Böttger:

Martin Böttger ist seit 2014 Herausgeber des Beueler-Extradienst. Sein Lebenslauf findet sich hier...
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