Das gestrige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Klage einer wegen ihrer Nichtmitgliedschaft in der Kirche abgewiesenen qualifizierten Bewerberin für eine Stelle der Diakonie ist ein Meilenstein beim Abbau von mittelalterlichen Privilegien der Kirchen im Arbeitsrecht. Eine moderne multikulturelle und multireligiöse Gesellschaft muss auf Grundlage eines säkularen Staats und einer ebensolchen Rechtsordnung funktionieren. Dem stehen bisher zahlreiche Privilegien der Kirchen, insbesondere im Arbeitsrecht entgegen. Mit der gestrigen Entscheidung, dass einer qualifizierten Bewerberin für eine befristete Stelle im Bereich der Entwicklungspolitik, die nur deshalb abgelehnt wurde, weil sie kein Mitglied der Evangelischen Kirche war, Schadenersatz zugesprochen wurde, hat das Bundesarbeitsgericht erstmals gegen die Interessen der Kirche und für die Europäische Gesetzgebung entschieden, die eine säkulare Rechtsordnung befürwortet.

So sehen das auch die Grünen im Bundestag, deren stv. Fraktionsvorsitzender Konstantin von Notz heute weitergehende Vorschläge angekündigt hat, um Diskriminierungen in Zukunft zu verringern:

“Das Gericht hat einmal mehr klargestellt: Auch kirchliche Arbeitgeber müssen ihre arbeitsrechtlichen Entscheidungen einer gerichtlichen Kontrolle unterwerfen. Dabei muss stets zwischen dem Recht auf Autonomie der Kirchen und dem Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewogen werden. Die Frage ist nicht nur für Konfessionslose, sondern auch für Andersgläubige, Homosexuelle und Wiederverheiratete von großer Bedeutung. Sie können sich nach deutschem Kirchenarbeitsrecht bisher nur bedingt auf das AGG berufen und werden daher häufig benachteiligt.”

Deshalb fordert von Notz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgehend zu reformieren. § 9 AGG solle korrigiert werden, um das kirchliche Selbstbestimmungsrecht mit den Rechten der Beschäftigten in Einklang zu bringen. Eine entsprechende Initiative werden die Grünen demnächst erneut in den Bundestag einbringen.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net