Das gestrige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Klage einer wegen ihrer Nichtmitgliedschaft in der Kirche abgewiesenen qualifizierten Bewerberin für eine Stelle der Diakonie ist ein Meilenstein beim Abbau von mittelalterlichen Privilegien der Kirchen im Arbeitsrecht. Eine moderne multikulturelle und multireligiöse Gesellschaft muss auf Grundlage eines säkularen Staats und einer ebensolchen Rechtsordnung funktionieren. Dem stehen bisher zahlreiche Privilegien der Kirchen, insbesondere im Arbeitsrecht entgegen. Mit der gestrigen Entscheidung, dass einer qualifizierten Bewerberin für eine befristete Stelle im Bereich der Entwicklungspolitik, die nur deshalb abgelehnt wurde, weil sie kein Mitglied der Evangelischen Kirche war, Schadenersatz zugesprochen wurde, hat das Bundesarbeitsgericht erstmals gegen die Interessen der Kirche und für die Europäische Gesetzgebung entschieden, die eine säkulare Rechtsordnung befürwortet. Weiterlesen
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