vom ADFC Bonn/Rhein-Sieg
Basierend auf unserer Vision einer lebenswerten Stadt, haben wir sieben verkehrspolitische Forderungen entwickelt. Mit Hilfe eines Bürgerbegehrens wollen wir diese 2020 verbindlich durchsetzen. Am 4. November 2019 haben wir unseren Antrag zum Radentscheid bei der Stadtverwaltung eingereicht.
Nach erfolgter Kostenschätzung und einer juristischen Prüfung der Zulässigkeit des Radentscheids durch die Stadt Bonn werden wir im März 2020 mit der Unterschriftensammlung beginnen. Für einen erfolgreichen Radentscheid benötigen wir die Unterschrift von mindestens 10.000 Bonner*innen.
Wortlaut des Bürgerbegehrens Radentscheid Bonn
Soll die Stadt Bonn die folgenden verkehrspolitischen Ziele in den nächsten 5 Jahren umsetzen?
Begründung:
Wir wollen eine lebenswerte, kinderfreundliche und klimaneutrale Stadt, in der sich alle sicher bewegen können. Bessere Geh- und Radwege sind dafür wichtig, weil:
– sie mehr Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende aller Altersstufen garantieren.
– dadurch Gesundheit und Lebensqualität in unserer Stadt steigen.
– so der Verkehrsfluss für alle gefördert wird.
– eine Stärkung des Fuß- und Radverkehrs den lokalen Handel belebt.
Forderungen:
1. Sicheres, durchgängiges Radwegenetz
Bonn erhält in den nächsten 5 Jahren ein sicheres, durchgängiges Netz an Rad- und Gehwegen, das auch an Knotenpunkten unterbrechungsfrei geführt ist. Dies beinhaltet Radschnellverbindungen in Nord-Süd und West-Ostrichtung und Verbindungen zwischen allen Stadtteilen.
2. Neue Rad- und Gehwege
Jährlich werden 15 km Straßen nach folgenden Vorgaben zuzüglich Sicherheitsabständen umgebaut:
2.a Radwege haben pro Richtung eine Mindestbreite von 2m, sind deutlich markiert, asphaltiert und baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt. Jährlich werden min. 5km dieser Radwege geschaffen.
2.b Wo die Umsetzung dieser Vorgaben nicht möglich bzw. sinnvoll ist, können alternativ Fahrradstraßen oder in Ausnahmefällen Umweltspuren eingerichtet werden. Neue Fahrradstraßen sollen 4,5m breit sein. Fahrradstraßen sind vom Durchgangsverkehr freigehalten und deutlich markiert.
2.c Gehwege sind im Regelfall in 2,5m, mindestens jedoch in 1,5 m Breite jederzeit frei begehbar zu halten und baulich vom Radweg getrennt.
3. Große Ampelkreuzungen sicher gestalten
Der Radverkehr hat eigene Ampeln und durch Schutzinseln getrennte Wartezonen im vorgelagerten Sichtbereich des Kfz-Verkehrs; die Haltelinien für den Radverkehr liegen direkt an der zu querenden Fahrbahn. Die Schutzinseln verkleinern die Abbiegeradien der Kfz und sorgen dabei für ideale Sichtbeziehungen zwischen Kfz sowie Fuß- und Radverkehr. Wartezeiten werden mit bedarfsgesteuerten Ampeln minimiert. Es werden jährlich sechs Kreuzungen nach diesem Standard angepasst. Priorität haben Kreuzungen mit besonderer Bedeutung im Radwegenetz oder hohem Verkehrsaufkommen.
4. Sichere Einmündungen und Zufahrten
Bei Einmündungen von Neben- in Hauptstraßen werden Fuß- und Radverkehr beim Queren der Nebenstraße niveaugleich weitergeführt. Die Fahrspur der Nebenstraße wird in der Breite auf ein Mindestmaß reduziert. Dieser Standard gilt für sämtliche Neu- und Umbauten. Jährlich werden 20 Einmündungen dementsprechend umgebaut. Dieser Standard gilt auch bei Grundstückseinfahrten.
5. Mehr Fahrradstellplätze
Jährlich werden insgesamt 3000 Fahrradstellplätze geschaffen. Dazu werden an Orten mit hohem Parkbedarf jährlich 600 Bügelstellplätze und 600 Fahrradboxen oder Parkhausplätze geschaffen. Verteilt im Stadtgebiet werden jährlich 1600 Bügelstellplätze geschaffen. In dicht bebauten Wohngebieten werden jährlich 200 Fahrradboxen geschaffen.
6. Geh- und Radwege nutzbar halten
Mängel und Gefahrenstellen werden unverzüglich beseitigt. Reinigungs- und Winterdienste erhalten erhöhte Priorität. Bei Baustellen werden alle Verkehrsarten gleichberechtigt behandelt. Die Ordnungsdienste ahnden bei der Parkraumüberwachung vorrangig Parkverstöße auf Geh- und Radwegen. Flächen für das Abstellen von Autos werden eindeutig markiert.
7. Transparente Umsetzung
Ein schriftlicher Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele, die Akquise von Verkehrsfördermitteln und die Einbindung externer Akteure wird jährlich veröffentlicht und in politischen Gremien und Bürgerversammlungen erörtert.
Dieser Beitrag ist eine Übernahme aus einem Mitgliederrundschreiben des ADFC-Bonn/Rhein-Sieg, dem der Herausgeber des Beueler Extradienstes als Mitglied angehört.
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