Angesichts der Morde von Hanau und der nicht abreissenden Serie rassistischer und rechtsextremistischer Anschläge kommen schon wieder Forderungen der Sicherheitsbehörden nach weiteren Befugnissen und Ermächtigungen auf, die angeblich gebraucht würden, um den rechten Terror zu bekämpfen. Allem voran den “Staatstrojaner”, eine staatliche Überwachungssoftware, flächendeckende Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und sogar von bundesweiten biometrischen Bilddateien aller Bürger und Ausweisinhaber träumen derzeit staatliche und private Überwachungsfetischisten. Als neuesten Superhit legt Horst Seehofer nun die olle Kamelle der 70er Jahre gegen linke und kritische Bundesbürger auf den Plattenteller: Berufsverbote – diesmal vor allem gegen rechts.

Auswirkungen der “Berufsverbote”

Was der Bundesrepublik den 70er Jahren unter dem irreführenden Titel “Ministerpräsidentenerlass gegen Radikale im öffentlichen Dienst” einen beispiellosen Spitzel- und Überwachungsapparat durch die Verfassungs”schutz”behörden bescherte, hieß “Regelanfrage”. Die ohne jeden Sinn und Verstand die Schlapphüte zehntausende Dossiers über angeblich “Radikale” anlegen ließ, von Menschen, die einmal für linke Splittergruppen an der Uni ein Flugblatt unterschrieben oder “linken Listen” fürs Studentenparlament kandidiert hatten (z.B. Winfried Kretschmann, Jürgen Trittin, Daniel Cohn-Bendit). über Jusos, Jungdemokraten, Aktivisten der Friedensbewegung bis hin zu einzelnen Mitgliedern der Jungen Union. Schon damals waren die Verfassungs”schutz”-Behörden auf dem rechten Auge blind.

So wurden etwa die Aktivitäten der “Wehrsportgruppe Hoffmann” und ihre Vernetzung mit rechtsextremen und faschistischen Hochschulgruppen wie dem “Hochschulring Tübinger Studenten” HTS oder ähnlichen Gruppen an der Uni Köln sowie rechtsextremistischen Studentenverbindungen entweder “übersehen” oder verniedlicht. Auch damals gab es schon Skandale, als “Stern” und “Spiegel” aufdeckten, dass Mitglieder der legendären GSG 9, die 1977 unter Major Wegener die Geiseln von Mogadischu befreit hatten, archaische Rituale vollzogen, oder dass offensichtlich wurde, dass in den 80er Jahren Schwarze auf einer Bremischen Polizeiwache rassistisch mißhandelt wurden. Der Tod von Ouri Jalloh, der sich 2005 trotz Fesselung an Händen und Füssen angeblich selbst in seiner Zelle im Dessauer Polizeigewahrsam anzünden konnte, ist bis heute nicht aufgeklärt.

Übereifer gegen Linke…

Der Verfassungs”schutz” beliess es bis Ende der 80er Jahre trotz vehementer Kritik vor allem von Linksliberalen wie den Jungdemokraten und Gerhart Baum nicht dabei, in Schulen und Hochschulen jedes Flugblatt – von denen damals täglich hunderte erschienen – zu sammeln, auszuwerten und Akten anzulegen. Er schleuste V-Leute in Wohngemeinschaften, Bürgerinitiativen gegen Atomkraft, gegen Militarisierung und für Umweltschutz oder gegen die Volkszählung ein. Diese beschränkten sich nicht nur darauf, zu spitzeln, sondern traten z.B. 1979 bei den Krawallen um die Rekrutenvereidigung am Bremer Stadion als steinewerfende Provokateure auf, um Gewalt der Demonstranten zu provozieren.

Ein besonders krasses Beispiel der Berufsverbotepraxis und Gesinnungsschnüffelei ist bis heute Dr. Rolf Gössner, Bürgerrechtsanwalt und Begründer der bundesweiten Initiativen “Bürger beobachten die Polizei”, Autor wissenschaftlicher Forschung über die Sicherheitsapparate, langjähriger Gutachter und Mitarbeiter Grüner Landtags- und Bundestagsfraktion und Vorsitzender der Internationalen Liga für Menschenrechte. Obwohl Gössner niemals extremistische Positionen vertreten hat, prozessiert er bis heute mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, das über ihn Daten sammelt und ihm vorwirft, mit seinen Themen eben auch bei Veranstaltungen von linksextremistischen Gruppen aufgetreten zu sein, wie etwa der DKP.

…und Blindheit gegen Rechts

Wo Gössners inhaltliche Positionen und die reine “Kontaktschuld” ausreicht, ihn seit nahezu einem halben Jahrhundert zu beobachten, dürfen Rechtsextremisten und Rassisten zu tausenden auf Rechtsrockkonzerten rassistische Parolen brüllen, offen zu Mord und Gewalt aufrufen, Symbole zeigen und tragen, die Netionalsozialismus, Rassismus, Faschismus und Rassenhass verherrlichen, ohne – bis auf ein paar Rädelsführer – persönlich belangt oder ernsthaft behelligt zu werden. Sie werden nicht dabei gestört, sich auf diesen Veranstaltungen aufzuputschen, gegenseitig zu bestätigen und anzustacheln, noch ein Stück weiter in ihrer menschenverachtenden Ideologie zu gehen und dabei das Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln, das ihnen eine entsolidarisierende Gesellschaft an anderer Stelle nicht oder nicht mehr ermöglicht. Ebensowenig werden demokratiefeindliche Traditionen und Aktivitäten von Studentenverbindungen derzeit völlig unterschätzt und ignoriert.

Berufsverbote waren und sind eine Verletzung der Grundrechte, waren mit unerträglicher Schnüffelei verbunden und haben in keinem einzigen Fall eine Straftat verhindert oder mehr Demokraten geschaffen. Gegen Extremisten von rechts reichen die geltenden Gesetze völlig aus, sie müssen nur endlich angewendet werden, und Verstöße gegen Verfassungs- und Menschenrechte aufgedeckt und geahndet werden. Dazu bedarf es nicht nur einer ganz anderen Schulung und Weiterbildung von Polizei, es bedarf engagierter BürgerInnen, die die Verfassung schützen und nicht eines Ausbaus des Verfassungs”schutzes”. Das, was Geschichtslehrer Bernd Höcke bisher im Bezug auf die Verfassung geäußert hat, reicht völlig aus, ihn für immer vom Schuldienst auszuschließen – es muss nur gewollt und sorgfältig umgesetzt werden.

Gesetze endlich konsequent anwenden

Es ist ein Unding, dass auf Nazi-Aufmärschen und Konzerten 88er (Heil-Hitler) Kennzeichen, Blood&Honour, HLHTLR, Rechtsfront, Kameradschaftskennzeichen, Thor- und Odinssymbole, Hakenkreuztätowierungen und schlimmere Symbole gezeigt und getragen werden und dies von den Behörden straflos geduldet wird. Jedes tätowierte Hakenkreuz erfüllt den Tatbestand des Zeigens und Verwendens nationalsozialistischer Symbole. Was hält die Sicherheitsbehörden davon ab, die anderen Kennzeichen zeitnah als Symbole des Rechtsextremismus zu verbieten und gegen die Träger vorzugehen? Wieso konnten bei PEGIDA immer wieder Galgen mit den Aufschriften “Merkel” und “Gabriel” – eine öffentlicher Aufruf zum Mord – gezeigt werden, ohne dass die Polizei einschritt und die Täter festnahm? Wieso werden, nachdem auf einem Rockkonzert nahezu alle brüllend den Hitlergruß gezeigt haben, nicht anschließend die Veranstaltungen geschlossen und die Identität der Teilnehmer ermittelt? Wieso können rechtsextreme Hooligans und Schläger immer wieder in gleichen Jacken mit entsprechenden Symbolen auftreten und damit gegen das Uniformverbot bei Demonstrationen verstoßen?

Nicht neue Gesetze, sondern endlich Hinschauen, genau die Zusammenhänge sehen, die seit Jahren immer wieder verleugnet werden, statt die “verwirrten Einzeltäter”; die Netze und Gruppen, ideologischen Sümpfe und braunen Musik-Sport-und Sozialstrukturen zu erkennen und zu durchleuchten ist das Gebot der Stunde. Gegen Menschenverachtung endlich konsequente Schritte zu gehen, Strafen zu verhängen und vor allem den Zusammenhang zwischen Verrohung der Sprache, des Denkens und des Handelns aufzuzeigen und seine zerstörerische Wirkung aufzubrechen – darum geht es in den kommenden Jahren. Und dabei spielt die Auseinandersetzung mit der Rolle der AfD als Katalysator der Faschisierung und Menschenverachtung eine zentrale Rolle, die es ermöglicht, dass faschistoides und rassistisches Gedankengut enttabuisiert, in die Mitte der Gesellschaft getragen und hoffähig gemacht werden soll.

Rechtsfreien Raum (a)sozialer Netzwerke beenden

Die Demokratie muss sich als wehrhaft gegen ihre Feinde, und die stehen rechts, wo Grund- und Menschenrechte in Frage gestellt werden, erweisen. Es gibt keine Notwendigkeit, Gesetze zu verschärfen – mit einer einzigen Ausnahme, wo es allerdings um die Verteidigung und den Schutz von Grundrechten Betroffener geht: Es gilt, endlich in den (a)sozialen Medien wie Facebook und Co. dieselben Verhältnisse herzustellen, die in der analogen Welt gelten: Dass niemand unerkannt und straflos beleidigen, bedrohen, mobben oder hetzen kann, ohne mit Strafe oder zivilen Prozessen rechnen zu müssen.  Es ist unerträglich, wie Peter Thiel und Marc Zuckerberg, die Eigner von Facebook von dessen weltweiter Rolle als rassistischer Hetzplattform profitieren. Auseinandersetzungen und Prozesse, wie um Beleidigungen, mit denen sich etwa Renate Künast herumschlagen muss, wären unter diesen Bedingungen viel schneller und mit klareren Ergebnissen zu führen.

Dazu ist es unabdingbar, dass Providern auferlegt wird, in Europa eine Anmeldung der Nutzer mit Klarnamen und Identität gesetzlich zu verordnen – wie das bei jedem anderen Konto, über das z.B. Verträge geschlossen werden, üblich ist. Das würde 90% der Hassmails und -postings verhindern, weil sich die Nutzer und Anhänger von Verschwörungstheorien zweimal überlegen müssten, ob sie das Risiko einer straf- oder zivilrechtlichen Verfolgung eingehen. Polizei und Verfassungsschutz könnten sich dann auf die Verfolgung der “besonders Schlauen” konzentrieren, die ins Darknet oder besonders geschützte Bereiche ausweichen. Denn auch im Internet gilt dasselbe Prinzip, wie in der Kriminalitätsbekämpfung in der analogen Welt: 90% der Straftaten werden durch Hinweise aus der Bevölkerung aufgeklärt. In der Anonymität des Internets und der (a)sozialen Netzwerke ist dieses Prinzip durch falsch verstandene Liberalität und Anonymität durchbrochen.

Grat zwischen freiheitlicher Demokratie und Überwachungsstaat ist schmal

Deshalb kann Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Rechtsterror ebenso wie einfache Kriminalitätsbekämpfung bisher dort nicht wirklich funktionieren, und das muss sich ändern. Dafür jedoch braucht es keine “Staatstrojaner”, Vorratsdatenspeicherungen und flächendeckenden Videoüberwachungen, die sich gegen die Mehrzahl unbescholtener Bürger richten, und die es möglich machen würden, von allen Bürgerinnen und Bürgern Profile anzulegen, wann sie wo an welcher Demonstration teilgenommen haben oder welcher politischen Meinung sie sind. Der Grat zwischen freiheitlicher Gesellschaft und Überwachungsstaat wird in Zeiten fortschreitender Technik einerseits und gezielter Bekämpfung von Extremismus und Terror andererseits immer schmaler. Es gibt mannigfaltige rechtsstaatliche Mittel, um gegen Rechts konsequent vorzugehen. Die Freiheit darf auch dabei nicht auf der Strecke bleiben, sondern die bestehende Rechtsordnung gilt es, endlich konsequent durchzusetzen.

 

Im übrigen erinnere ich daran, dass Horst Seehofer zurücktreten muss.
Lesen (oder hören) Sie zu diesem Thema auch die DLF-Kolumne von Matthias Dell, einem Journalisten mit gutem Gedächtnis, “Das erfolgreiche Verdrängen” zu einer weiteren Titelblatt-Glanzleistung des Spiegel.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net