Von Günter Bannas
Unterstellt, Friedrich Merz und die CDU-Merkel-Kritiker hätten durchgezogen. Oder das SPD-Duo Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans wäre nicht dem Charme der Bundeskanzlerin erlegen, sondern hätte die Koalition vorzeitig beendet. Vor einem Problem sondergleichen hätte die Politik in Deutschland gestanden. Bundestagswahl in Coronavirus-Zeiten? Parteitage unter dem Gebot des Abstandhaltens? Wahlkampf via Live-Stream? Das Organisieren demokratischer Politik ist kompliziert geworden. Chancengleichheit, die Gesundheit der Bevölkerung und die Verfassungsgebote, wann und wie Wahlen stattzufinden haben, stehen in Konkurrenz zueinander. In Frankreich wurden die kommunalen Stichwahlen verschoben. In Polen wurde über die Präsidentschaftswahl im Mai gestritten. In den USA kann sich der Herausforderer bloß aus seinem Keller heraus zu Wort melden. In Bayern wurde der zweite Wahlgang der Bürgermeisterwahlen nur per Briefwahl abgehalten. In Nordrhein-Westfalen, wo am 13. September Kommunalwahlen anstehen, wird die Zeit knapp. Zwar sind die meisten Bürgermeisterkandidaten nominiert – nicht aber die Kandidaten für die Stadt- und Gemeindeparlamente, was auf Mitgliederversammlungen der Parteien (von oft vielen hundert Teilnehmern) zu geschehen hat. Aber: Bis zum 31. August sind „Großveranstaltungen“ untersagt. Was tun?

Auch die Vorbereitung der Bundestagswahl im Herbst 2021 ist vom Coronavirus schon erfasst. Es gibt Überlegungen zur Änderung des Wahlgesetzes, wonach die Parteien ihre Kandidaten nicht wie bisher in Vertreterversammlungen zu wählen haben, sondern auch per Briefwahl aufstellen könnten. Mit Blick auf die Auseinandersetzungen über eine Verkleinerung des Bundestages und die Verringerung der Zahl der Wahlkreise hat der Bundeswahlleiter die Parteien dringlich aufgefordert, mit der Nominierung ihrer Kandidaten zu warten, bis die Wahlkreise abschließend zugeschnitten sind. Doch nach neuen Umfragen, die (wohl) mit der Corona-Krisenbewältigung zu tun haben, liegen die Unionsparteien (derzeit) bei nahe 40 Prozent, weshalb ein Gesetz zur Verkleinerung des Bundestages (vielleicht) gar nicht nötig ist: Es gäbe kaum Überhangsmandate und deshalb nur wenig Ausgleichsmandate. Laut Gesetz haben die Parteien mit der Nominierung ihrer Bundestagskandidaten Zeit bis zum 69. Tag vor der Wahl – also etwa bis Frühsommer 2021. Das ist nur scheinbar viel.

Günter Bannas ist Kolumnist des HAUPTSTADTBRIEFS. Bis März 2018 war er Leiter der Berliner Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Dieser Beitrag ist eine Übernahme aus “DER HAUPTSTADTBRIEF AM SONNTAG in der Berliner Morgenpost”, mit freundlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion. © DER HAUPTSTADTBRIEF

Über Guenter Bannas / Gastautor:

Günter Bannas ist Kolumnist des Hauptstadtbriefs. Bis März 2018 war er Leiter der Berliner Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Seine Beiträge sind Übernahmen aus "Der Hauptstadtbrief", mit freundlicher Genehmigung.