Saudi Arabien verfehlt Einzug in den UNO-Menschenrechtsrat / Dämpfer für Peking / Wahl von China, Russland, Kuba und Pakistan stößt auf Kritik
Amnesty International, Human Rights Watch sowie Menschenrechtsorganisationen aus dem arabischen Raum können einen Teilerfolg bei der UNO verbuchen: dank ihrer Lobbyarbeit scheiterte das von einer islamistischen Diktatur regierte Saudi Arabien am Dienstagabend in der UNO-Generalversammlung mit seiner Kandidatur für die Mitgliedschaft im UNO-Menschenrechtsrat in Genf. Auf Kritik stieß, daß China, Russland, Kuba und Pakistan trotz der Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern gewählt wurden.
Insgesamt hatte die UNO-Generalversammlung 15 der 47 Sitze des Menschenrechtsrates für die nächsten drei Jahre neu zu besetzen. Die Zahl der Sitze für die fünf unterschiedlich großen Regionalgruppen unter den 193 Mitgliedsstaaten der Generalversammlung ist dabei festgelegt. Saudiarabien erhielt als einer von fünf Kandidaten für die vier Sitze der Ländergruppe „Asien-Pazifik“ noch nicht einmal die für eine Wahl zwingend erforderlich absolute Mehrheit von 97 Stimmen. Gewählt wurden China, Nepal, Pakistan und Uzbekistan.
Menschenrechtsorganisationen begrüßten die gescheiterte Kandidatur Riads. “Das Königreich hat geerntet, was es angesichts seiner ernsthaften Verstöße gegen Menschenrechte sowie seiner Kriegsverbrechen in anderen Staaten verdient”, erklärte der stellvertretende Direktor von Human Rights Watch (HRW), Bruno Stagno.
Dämpfer für Saudi-Arabien und China
Die Geschäftsführerin der Organisation „Democracy for the Arab World Now“, Sarah Leah Whitson, forderte Saudi-Arabien zu “dramatischen Reformen”, der Freilassung politischer Gefangener und der Einstellung seines “katastrophalen Krieges im Jemen” auf. Andernfalls werde das Königreich ein “globaler Außenseiter” bleiben. „Democracy for the Arab World Now“ war nach der Ermordung des regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul 2018 gegründet worden. Das Regime von Kronprinz Mohammed bin Salman in Riad hatte den Mord in Auftrag gegeben und die Mörder nach Istanbul geschickt.
Die Regeln für die Bestimmung der Mitglieder des Menschenrechtsrates erlauben die unmittelbare Wiederwahl.
China, seit Januar 2017 im Rat, erhielt am Dienstag bei der geheimen Abstimmung in der Generalversammlung von allen gewählten 15 Staaten die wenigsten Stimmen: 139. Im Oktober 2016 waren es noch 180. Bei Gründung des Rates im Jahr 2006 wurde China mit 146 Stimmen gewählt, 2009 hatten 167 und 2013 178 Länder für China votiert. Menschenrechtsorganisationen bewerteten dieses Ergebnis als deutlichen Dämpfer für Peking.
In den anderen vier Regionalgruppen gab es jeweils nur so viele Kandidaturen wie frei werdende Plätze. Für Afrika wurden Elfenbeinküste, Malawi, Gabun und Senegal gewählt, für Lateinamerika und die Karibik Mexiko, Kuba und Bolivien. Für die Gruppe Osteuropa sind in den nächsten drei Jahren Russland und die Ukraine im Menschenrechtsrat. Frankreich und Großbritannien vertreten die Ländergruppe „Westeuropa und andere“, zu der auch die USA und Kanada zählen. Die USA hatten 2018 ihre damalige Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat beendet und stellen sich seitdem nicht mehr zur Wahl.
Der Einzug von China, Russland, Kuba, Pakistan und Usbekistan wurde von Amnesty International und Human Rights Watch kritisiert wegen der Menschenrechtslage in diesen Ländern sowie wegen dem Abstimmungsverhalten dieser Länder bei menschenrechtsrelevanten Themen in der Generalversammlung und anderen Institutionen der UNO. Diese beiden Kriterien sollten laut einer 2006 von der Generalversammlung verabschiedeten Resolution zur Reform des Menschenrechtsrates ausschlaggebend sein für die Bestimmung der Mitglieder des Gremiums.
Damals wurde auch die zwingende Voraussetzung einer absoluten Mehrheit beschlossen. Scheitert ein Staat in zwei Abstimmungsrunden an dieser Hürde, könnten in der dritten Runde neue Bewerberländer aus seiner Regionalgruppe kandidieren. Doch solange die Mitgliedsstaaten weiterhin überwiegend die Kandidatenlisten aus den Regionalgruppen absegnen, wird das viel kritisierte Dilemma bleiben, daß Staaten mit einem schlechten Menschenrechtsausweis in den UNO-Menschenrechtsrat einziehen.
Kommentar des Autors: Die Erfolge könnten noch grösser sein
Die Wahl von Staaten mit schlechter Menschenrechtspraxis in den für diese Fragen zuständigen MR-Rat der UNO wird seit seit vielen Jahren immer wieder kritisiert. Völlig zu Recht.
Glaubwürdig ist diese Kritik allerdings nur aus dem Mund von global oder regional tätigen Organisationen wie „Amnesty International“, „HumanRights Watch“ oder „Democracy for the Arab World Now“, die sich für den Schutz und die Durchsetzung der seit 1948 universell gültigen Menschenrechtsnormen engagieren. Und zwar unabhängig davon, wo und von wem diese Normen verletzt werden. Teilerfolge dieser glaubwürdigen Kritiker sind das Scheitern Saudiarabiens und der empfindliche Dämpfer für China bei der jüngsten Wahl neuer Mitglieder für den MR-Rat.
Selektive Kritik im Propagandakrieg
Wer allerdings Kritik an Menschenrechtsverletzungen und am zuständigen UNO-Gremium nur selektiv übt als Mittel im Propagandakrieg gegen unliebsame Staaten oder politische Gegner und berechtigte Kritik an der eigenen Menschenrechtspraxis unter Verweis auf die eigene Rolle als „führende“ oder „einzige“ Demokratie empört zurückweist, ist unglaubwürdig und schwächt die universellen Normen. In diese Kategorie unglaubwürdiger Kritiker fallen unter anderem die Regierungen der USA und Israels sowie die in ihrem Auftrag bei der UNO in Genf und New York tätige „Nichtregierungsorganisation“ UN Watch.
Die Erfolge für die glaubwürdigen Kritiker der Wahlen zum UN-Menschenrechtsrat könnten noch größer sein, wenn aus allen fünf Regionalgruppen der Generalversammlung endlich mehr Länder kandidieren würden als Sitze zu vergeben sind. Dazu müßten insbesondere kleinere Länder mit guter Menschenrechtspraxis ermutigt werden. Diese gibt es in allen fünf Regionalgruppen in ausreichender Anzahl, um alle 47 Sitze im Menschenrechtsrat zu besetzen. Aber noch wagen diese Länder viel zu selten eine Kandidatur gegen die Schwergewichte ihrer jeweiligen Region. Nur so ist erklärbar, daß in den inzwischen fünf Wahlen seit Schaffung des Menschenrechtsrates im Jahr 2006 in der Regionalgruppe Asien-Pazifik fünf Mal China und jeweils vier Mal Saudiarabien und Pakistan gewählt wurden oder in der Regionalgruppe „Lateinamerika und Karibik“ vier Mal Kuba. Aber selbst aus der Regionalgruppe „Westeuropa und andere“, für die Deutschland derzeit bereits zum vierten Mal seit 2006 für drei Jahre im Rat sitzt und Großbritannien am Dienstag ebenfalls zum vierten Mal sowie Frankreich zum dritten Mal gewählt wurden, wären mehr Bewerber und damit eine größere Auswahl unter den immerhin 29 Mitgliedsstaaten dieser Gruppe wünschenswert.
Dieser Beitrag erscheint auch bei taz.de, hier mit freundlicher Genehmigung des Autors.
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