Die eidgenössische „Konzernverantwortungsinitiative“ (KoVi) ist am Sonntag an der Urne gescheitert. Der weltweit weitreichendste Vorschlag für ein Lieferkettengesetz forderte für in der Schweiz ansässige Unternehmen, ihre Zulieferer und Tochterfirmen im Ausland strikte Menschenrechts- und Umweltauflagen sowie eine gerichtlich einklagbare Haftung bei Verstößen. Die Initiative wurde von über 130 Nichtregierungsorganisationen, den Gewerkschaften, Kirchen und den grünen und sozialdemokratischen Parteien der Schweiz unterstützt.
Zwar votierte landesweit eine knappe Mehrheit von rund 50,4 Prozent der StimmbürgeInnen für die KoVi. Doch sie verfehlte die für eine Annahme ebenfalls erforderliche Mehrheit in mindestens 12 von 23 Kantonen – das sogenannte Ständemehr. Lediglich in den sieben Kantonen mit den größten Schweizer Städten Zürich, Basel, Genf, Bern, Neuenburg, Freiburg, Waadt (mit Lausanne) sowie im Jura und im Tessin erzielte die KoVi Mehrheiten von bis zu 68 Prozent. In den eher ländlich geprägten Kantonen der Innerschweiz wurde die KoVi hingegen verworfen.
Immerhin wird nun ein weniger weitreichender Gegenvorschlag der Regierung Gesetz. Zumindest für bestimmte Unternehmen sieht er Berichterstattungspflichten vor. Geht es um sogenannte Konfliktmineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold oder um Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzliche Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Bei Verstößen sollen Bußgelder erhoben werden.
Dieser Beitrag ist eine Übernahme von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.
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