Demo am 10. April in Bonn
Mit dem derzeit in NRW geltenden Demonstrationsrecht lässt sich gut leben. Es stammt aus dem Jahr 1953, also aus einer Zeit, wo auch viele Christdemokraten noch an Grundrechten interessiert waren und alte Nazis noch überwiegend damit beschäftigt waren, ihre Identität zu verleugnen und möglichst nicht aufzufallen. Sie traten noch nicht so hemmungslos als Demokratiegegner auf, wie heutzutage etwa der Innenminister in Baden-Württemberg, Thomas Strobl CDU), der als Bundestagsabgeordneter u.a. gemeinsam mit dem CSU-MdB Stephan Mayer dafür sorgte, dass es weiterhin für Bundesministerien und Bundesbehörden kein einklagbares Presseauskunftsrecht gibt.
Inzwischen können selbst ausgewiesene Verfassungsfeinde wie Hans-Georg Maaßen sich in Thüringen als CDU-undestagskandidat versuchen. Der bisherige Abgeordnete im betreffenden Wahlkreis 196 Suhl-Schmalkalden, Mark Hauptmann, hat mittlerweile wegen Korruptionsverdacht den Bundestag und die CDU-Fraktion verlassen.
Marco Wanderwitz, im Bundestag ein parteiinterner Widersacher solcher Leute wie Strobl (übrigens Schwiegersohn von Wolfgang Schäuble) und Mayer, nannte Maaßens Bundestagskandidatur schlicht “Irrsinn”.
Wer wollte ihm da widersprechen?
Wanderwitz hatte sich gegen die besonderen Widerstände von Strobl (CDU) und Stephan Mayer (CSU) auch im Dialog mit dem Autor für ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene eingesetzt.
Doch zurück zum eigentlichen Thema – dem Abbau des Demonstrationsrechts in NRW. Es entspricht dem, was Landesinnenminister Herbert Reul als neues NRW-Polizeirecht formuliert hat, und was von der CDU und FDP-Koalition im NRW-Landtag vor gut einem Jahr verabschiedet wurde. Jetzt gehts also ans Demonstrationsrecht. Der ganze Gesetzentwurf stellt Demonstrationen als eine potentielle Gefahr dar. Nicht die Freiheit der öffentlichen und gemeinsamen Meinungsäußerung steht im Vordergrund, sondern stets eine diffuse “Gefahrenabwehr”.
Deshalb gibt es Demonstrationen und Kundgebungen gegen dieses Gesetzesvorhaben. In einem Aufruf von “Fridays for Future” für heißt es: “Besonders kritisch an dem Gesetzesentwurf ist das sogenannte Militanzverbot. Das ist eine Verschärfung des bisher geltenden Uniformierungsverbots, sodass nicht mehr nur das Tragen von Uniformen verboten ist, sondern insgesamt ein Auftreten, dass Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt’. Was genau dazu zählt, ist nicht genau definiert, sondern liegt im Ermessen der Polizei. Wenn auf einer Demo zum Beispiel alle einheitlich gekleidet sind, wie etwa bei Ende Gelände, oder wütend Parolen gerufen werden, könnte dies bereits als einschüchterndes Auftreten, und damit als Straftat, gewertet werden. Ob tatsächlich Gewalt von der Demo ausgeht, spielt dabei erstmal keine Rolle. Um unseren Protest gegen diesen Paragraphen zum Ausdruck zu bringen, wird es auf der Demo, von verschiedenen Gruppen gestaltet, farblich einheitliche Blöcke geben. Wir organisieren den grünen Block für die Klima- und Umweltbewegung, und laden euch ein dazuzukommen.”
Ein weiterer Punkt, der insbesondere auch in Anbetracht der deutlichen Rechtsentwicklung innerhalb von Justiz und Polizei völlig unakzeptabel sind, ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Registrierung von Namen und Adressen aller Ordner einer Demonstration. Wörtlich heißt es dazu unter § 12 unter der Überschrift: Behördliche Ablehnungsrechte als Punkt 2:
“Wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu besorgen ist, dass von einer öffentlichen Versammlung unter freiem Him-mel eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, hat die Veranstalterin oder der Veranstalter der Behörde auf deren Aufforderung hin Namen und Adressen der vorgesehenen Ordnerinnen und Ordner mitzuteilen. Die zuständige Behörde kann diese als ungeeignet ablehnen, wenn ihr Einsatz nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet.”
Die Demonstration findet statt am Samstag, 10. April 2021 ab 15.00h auf dem Münsterplatz in Bonn. Natürlich gelten die üblichen Hygienemaßnahmen, näheres dazu siehe Aufruf.
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