Neue Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fanden bei Mercedes-Fahrzeugen eine Abschaltvorrichtung bei der Abgasreinigung. Bei niedrigen Außentemperaturen wird die Reinigung heruntergefahren und der Grenzwert für Stickstoffemissionen bis zum fast Achtfachen überschritten. Auch Fahrzeuge von Audi, BMW und Landrover fielen bei Testfahrten durch enorm hohe Grenzwertüberschreitungen auf. Schon wieder die Deutsche Umwelthilfe – wer ist das eigentlich?
Die DUH ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1975 für Umwelt und Verbraucherrechte einsetzt. Sie ist als klageberechtigter Verbraucherschutzverband anerkannt und besitzt das Recht zur Verbandsklage. Der Verein finanziert sich aus Projektzuschüssen, Verbraucherschutzmaßnahmen, Sponsorengeldern, Spenden und Abmahngebühren. Seit 2009 erhält die DUH Zuwendungen von der EU und der Bundesregierung.
Die Aktivitäten der DUH sind vielfältig, bekannt geworden ist sie jedoch durch ihre Klagen zur Einhaltung der Luftqualitätsziele in den Städten. Aufgrund des vom Europäischen Gerichtshof proklamierten, individuell einklagbares „Recht auf saubere Luft“ erzwang die DUH in verschiedenen Städten Umweltzonen, Dieselfahrverbote und Luftreinhaltepläne (Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Wiesbaden).
Ende 2020 schrieb die DUH in ihrem Jahresrückblick, dass auch in diesem Jahr die Erfolge für saubere Luft nie von der Regierung ausgingen, sondern von der DUH vor Gericht durchgesetzt werden mussten. Von den insgesamt 40 Klagen auf Saubere Luft wären 80 Prozent entschieden – kein einziges Verfahren hätte die DUH verloren. Der Verein rechnet damit, in 2021 die letzten Verfahren abschließen und für alle Städte den Einstieg in die Verkehrswende und die Erreichung von sauberer Luft feiern zu können
Spektakulär war die Auseinandersetzung der DUH mit dem Land Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dem Freistaat mehrfach Zwangsgelder auferlegt, um zu erreichen, dass dieser wegen des massiv überschrittenen NO2-Grenzwerts an vielen Straßen in München Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan für München aufnimmt. Diese Zwangsgelder blieben wirkungslos, zumal sie nur von einem Ministerium in ein anderes flossen. Der Bayerische Ministerpräsident erklärte, die rechtskräftige Entscheidung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts zu missachten (Deutsche Umwelthilfe. Pressemitteilung vom 19.12.2019).
Die DUH beantragte daher Erzwingungshaft für den Ministerpräsidenten, und die Angelegenheit landete beim Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied, dass wegen der beharrlichen Weigerung des Freistaats Bayern zur Erfüllung von gerichtlichen Entscheidungen, die der Umsetzung von Unionsrecht dienen, Zwangshaft gegen die Verantwortlichen des Freistaats Bayern zu verhängen sei, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen müsse es im nationalen Recht eine präzise und vorhersehbare Rechtsgrundlage dafür geben. Zum anderen müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Das anschließende Anliegen der DUH, die Zwangshaft anzuordnen, wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jedoch im August 2020 mit einer originellen Begründung zurück: Das Verwaltungsgericht habe die Landesregierung nur verpflichtet, eine Entscheidung über die Aufnahme von Fahrverboten als Maßnahme im sogenannten Luftreinhalteplan vorzubereiten. Damit wäre nicht entschieden worden, ob diese Fahrverbote dann auch in den Plan hätten aufgenommen werden müssen (Bayerischer Rundfunk 24 am 31.8.2020).
Mit ihren erfolgreichen Klagen macht sich die DUH nicht nur Freunde. FOCUS Online schrieb am 27.4.2019 etwas vereinfacht: „Die Deutsche Umwelthilfe kämpft gegen den Diesel und den Individualverkehr. … Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) polarisiert. Für viele in der Politik und Autoindustrie ist sie ein rotes Tuch, weil sie schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat.“
Andere gehen weiter: Die CDU beschloss auf ihrem Bundesparteitag im Dezember 2019, der DUH keine staatlichen Mittel mehr gewähren zu wollen. Eine gleichlautende Forderung kam aus FDP-Kreisen mit dem Vorwurf, die DUH sei ein Abmahnverein. Der Merkur verstieg sich am 18.9.2019 sogar zu dem Titel „Deutsche Umwelthilfe in der Kritik. Abmahnungen verhelfen Chef zu angenehmem Leben“. Er bezog sich auf eine Aussage des ehemaligen Verkehrsministers Peter Ramsauer (CSU): „Die DUH ist nicht gemeinnützig, sondern gemeinwohlschädlich. Sie schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland und finanziert sich zwielichtig als Abmahnverein.“ Der Bundesgerichtshof hatte indes im Juli 2019 entschieden, dass die Abmahnpaxis der DUH zulässig sei und weiterhin angewendet werden dürfe.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz verglich die Abmahnungen der DUH mit der „Logik von Schutzgelderpressung“ und forderte, die Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden einzuschränken. Und der inzwischen als Drei-Tage-Ministerpräsident bekannt gewordene FDP-Politiker Thomas Kemmerich behauptete, „das Konstrukt der DUH ist …. zu einem Selbstzweck verkommen, um DUH-Chef Resch ein angenehmes Leben zu finanzieren“. 2018 kursierte eine Petition, der DUH die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Sie erreichte 160.000 Unterstützer/innen, wurde jedoch nicht eingereicht.
Wie man sieht, finden die Aktivitäten der DUH mit ihrem Einsatz gegen die Schadstoffbelastungen in den Städten nicht nur Zustimmung. Es gibt nicht nur Kritik und Widersprüche, sondern sogar radikale Forderungen, die das Ende der DUH herbeiführen könnten (oder sollen). Natürlich sind das Positionen, die man nicht unbedingt ernst nehmen kann und darf. Die Umwelthilfe bewegt sich im Rahmen des geltenden Rechts, oder besser: sie nutzt das geltende Recht für die Umsetzung ihrer ökologischen Ziele.
Nicht die Deutsche Umwelthilfe verhängt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge oder zwingt die Städte, etwas gegen die Schadstoffbelastungen in den Innenstädten zu unternehmen – das tun Verwaltungsgerichte. Also müssten die Gegner der Umwelthilfe gegen die Gerichte vorgehen, ihnen die Zuständigkeit entziehen oder jene Richter/innen, die den Anträgen der Umwelthilfe folgen, versetzen oder entlassen.
Dass das nicht geht, sieht wohl jeder ein. Zumal die Gerichte nicht beliebige Entscheidungen fällen können. Sie müssen sich an die bestehenden Gesetze halten. Im Fall der Klagen der Umwelthilfe sind das zumeist Grenzwerte, die die EU beschlossen hat und die auch in Deutschland gelten.
Also wäre die Europäische Union schuld, und man müsste dort ansetzen. Zum Beispiel die Grenzwerte streichen oder großzügig anheben. Oder der EU die Zuständigkeit für Umwelt und Gesundheit entziehen. Oder die Europäischen Verträge dahingehend ändern, dass die Umwelt-Grenzwerte der EU nur für jene Staaten (oder Städte) gelten, die sie übernehmen. Notfalls müsste man aus der EU austreten. Nach den schlechten Erfahrungen mit dem Brexit will das zur Zeit jedoch nur die AfD.
Letzte Kommentare