Edit Policy: Im Juni muss die EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. DFB und DFL fordern jetzt die ersatzlose Streichung der Bagatellgrenzen.
Die Urheberrechtsreform befindet sich im Bundestag auf der Zielgeraden. Bis zum 7. Juni muss die EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, obwohl ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch aussteht, ob der besonders kontroverse Artikel 17 der Richtlinie gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt. Die Unterhaltungsindustrie rechtfertigt die schweren Eingriffe in die Meinungsfreiheit, die durch automatische Sperrungen legaler Inhalte durch Uploadfilter drohen, mit den Grundrechten der Urheber:innen auch Schutz ihrer geistigen Schöpfungen. Doch in den parlamentarischen Verhandlungen um die Umsetzung von Artikel 17 scheinen sich aktuell kommerzielle Interessen durchzusetzen, die mit dem Schutz von Kreativen überhaupt nichts zu tun haben..

Ausgerechnet die Sportverbände lobbyieren gegen die Schutzmaßnahmen des Gesetzesentwurfs für legale UploadsBereits in einer gemeinsamen Stellungnahme vom November forderten der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball Liga die ersatzlose Streichung der Bagatellgrenzen aus dem Gesetzesentwurf, wonach nichtkommerzielle Nutzungen kurzer Ausschnitte aus geschützten Werken von der automatischen Sperrung durch Uploadfilter ausgenommen werden sollen. Außerdem forderten sie, Aufnahmen von Sportveranstaltungen pauschal von der Möglichkeit auszunehmen, hochgeladene Inhalte als legal zu kennzeichnen – als würden das Zitatrecht oder die Parodiefreiheit für den Sport nicht gelten.
Angriff auf die Fankultur
Diese Strategie scheint Erfolg zu haben. Die Abgeordneten der Großen Koalition diskutieren Berichten zufolge, Sportinhalten in der Urheberrechtsreform eine Sonderrolle zukommen zu lassen – als wären Bundesligaspiele besonders schützenswert. Dass es hierbei um knallharte wirtschaftliche Interessen geht und nicht um den Schutz von Kreativen, liegt auf der Hand. Sportveranstaltungen sind überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt, da es sich bei ihnen um keine künstlerischen Werke handelt. Lediglich an den Fernsehaufnahmen, die Sendeanstalten von Sportevents aufzeichnen, besteht ein Leistungsschutzrecht. Dass die Sportverbände, die mit den Senderechten hohe Einnahmen erzielen, illegale Livestreams unterbinden wollen, mag nachvollziehbar sein, auch wenn die politischen Forderungen auf EU-Ebene, dies durch Netzsperren durchzusetzen, unverhältnismäßig sind. Um solche illegalen Livestreams geht es aber in der aktuellen Auseinandersetzung um die Urheberrechtsreform in Deutschland gar nicht.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht Ausnahmen von automatischen Uploadfiltern nur für solche Uploads vor, die eine ganze Reihe von Kriterien erfüllen: Nutzer:innen müssen die geschützten Inhalte, die sie hochladen wollen, mit anderen Inhalten kombinieren und dürfen nie mehr als die Hälfte eines fremden Werks verwenden. Darüber hinaus darf ein Videoschnipsel nur nichtkommerziell genutzt werden und darf nicht mehr als 15 Sekunden umfassen, oder er muss beim Upload als legale Nutzung wie etwa Zitat oder Parodie gekennzeichnet werden. Wer einen illegalen Livestream auf einer Plattform startet, kann diese Vorgaben gar nicht erfüllen und wäre deshalb bereits nach dem geplanten Gesetzesentwurf von Uploadfiltern betroffen.

Die mutmaßlich erlaubten Nutzungen, die nicht automatisch gesperrt werden dürfen, betreffen vielmehr Faninhalte, bei denen Nutzer:innen Ausschnitte aus Fußballspielen eben nicht 1:1 hochladen, sondern selbst kreativ verändern. Fußballmemes und Kommentierungen sind ein elementarer Teil der Fankultur und tun den Einnahmen der Verbände keinen Abbruch, im Gegenteil fördern sie die Identifizierung der Fans mit dem Sport. Es ist völlig unverständlich, warum der Bundestag zu Lasten der Meinungsfreiheit und ohne wirtschaftliche Notwendigkeit den Sportverbänden absolute Kontrolle darüber geben will, wer Ausschnitte aus Sportveranstaltungen zu welchen Zwecken verwenden darf. Ein absolutes Urheberrecht ohne Ausnahmen hat es zu Recht nie gegeben und sollte erst recht nicht bei Inhalten Anwendung finden, die mit kreativer Schöpfung überhaupt nichts zu tun haben.
Ein Dammbruch droht
Wenn die Nutzungsrechte ausgerechnet bei den Sportinhalten ignoriert werden, droht ein Dammbruch. Es wird der Großen Koalition schwerfallen zu argumentieren, warum nicht auch andere Branchen der Unterhaltungsindustrie die mutmaßlich erlaubten Nutzungen nach Gutdünken außer Kraft setzen können sollten. Die Rufe danach werden bereits laut.

Wenn der Bundestag diesem Lobbydruck nachgibt, steuert er geradewegs in die Europarechtswidrigkeit. Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie sieht nämlich zwingend vor, dass legale Nutzungen nicht gesperrt werden dürfen. Dies versucht die Bundesregierung durch das Konzept der mutmaßlich erlaubten Nutzungen mehr schlecht als recht sicherzustellen – je stärker ausgerechnet dieses Element der Reform verwässert wird, desto erheblicher ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit der Nutzer:innen. Denn zur Sperrung völlig legaler Inhalte wird es auch nach dem aktuellen Gesetzesentwurf bereits kommen, etwa wenn ein legales Zitat mehr als die Hälfte eines Werkes umfasst – so geschehen etwa bei einer Videoanalyse des Songs “Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt” von Danger Dan, die der Rechtsanwalt Christian Solmecke kürzlich auf YouTube postete und die von Warner Music zeitweise gesperrt wurde.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verzögert sich
Im laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hat die EU-Kommission stets betont, dass bei der Umsetzung von Artikel 17 in nationales Recht nur offensichtlich rechtswidrige Inhalte automatisch gesperrt werden dürfen – demnach wäre Deutschland also verpflichtet, legale Faninhalte wie beispielsweise Fußballmemes oder Spielkritiken vor den Uploadfiltern zu schützen. Doch auch in Brüssel gibt es Gerüchte, dass die EU-Kommission auf Druck der Sportverbände von dieser Interpretation abrücken könnte. Kritischen Nachfragen der Abgeordneten des Europaparlaments Marcel Kolaja (Piraten) und Tiemo Wölken (SPD) wich EU-Digitalkommissar Thierry Breton in der letzten Woche aus und sagte lediglich, die EU-Kommission werde ihre Leitlinien zu Artikel 17 in den kommenden Wochen vorlegen. Diese Leitlinien verzögern sich seit Monaten und können deshalb für eine fristgerechte Umsetzung bis 7. Juni vom Bundestag gar nicht mehr berücksichtigt werden.

Verbände der Zivilgesellschaft wandten sich deshalb zuletzt in einem offenen Brief an die EU-Kommission, um sie an ihre eigenen Aussagen vor dem Gerichtshof zu erinnern und auf eine rasche Veröffentlichung der Leitlinien zu drängen, die klarstellen, dass nur offensichtlich rechtswidrige Inhalte automatisch gesperrt werden dürfen. Auch der Generalanwalt der Europäischen Gerichtshofs will sich offenbar nicht zur grundrechtlichen Bewertung von Artikel 17 äußern, ohne diese Leitlinien gesehen zu haben – schließlich wird sich erst dann zeigen, ob die EU-Kommission an ihren Versprechungen festhalten wird, dass die Meinungsfreiheit bei der Umsetzung der Richtlinie geschützt wird.

Das könnte der Grund dafür sein, weshalb der Generalanwalt seine Schlussanträge, die er eigentlich am 22. April veröffentlichen wollte, kurzerhand auf Mitte Juli verschoben hat. Es ist zwar verständlich, dass das Gericht vollständige Informationen erwartet, ehe es mit seiner Prüfung voranschreitet. Doch für die Umsetzung in Deutschland ist diese Verzögerung eine herbe Enttäuschung. Nun ist klar, dass es keine Hinweise seitens des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung von Artikel 17 geben wird, ehe der Bundestag im Juni seine Arbeit einstellt und den Bundestagswahlkampf einläutet. Bis dahin muss die Reform verabschiedet sein, und die Verantwortung liegt jetzt allein bei den Abgeordneten, den Schutz legaler Nutzungen vor Uploadfiltern sicherzustellen. Andernfalls ist die Gefahr groß, dass die frisch verabschiedete Reform von den Gerichten wegen Verstößen gegen die Meinungsfreiheit wieder einkassiert wird.

Über Julia Reda (Gastautorin):

Julia Reda war von 2014 bis 2019 Mitglied des Europäischen Parlaments innerhalb der Fraktion Die Grünen/EFA. Später hat sie im Rahmen eines Fellowships am Berkman Klein Center for Internet & Society der Harvard University geforscht und arbeitet seit 2020 bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin. Ihre Kolumne "Edit Policy" erscheint unter der Lizenz CC BY 4.0. | Foto: CC-BY Diana Levine