Es gibt ein Bundesamt, das einen propagandistischen Namen führt, der leider fast vollständigen Eingang in die politische Umgangssprache gefunden hat. Sprachpolitik des Inlandsgeheimdienstes. Eine Ausnahme, denn nur selten ist er so erfolgreich. Vor allem ist er teuer und gierig nach Ressourcen. Deren Erweiterung fordert er regelmässig dann, wenn er wieder besonders grossen Mist gebaut hat. Aber ich schweife ab. Der Verfassungsschutz dieser Republik ist das Bundesverfassungsgericht. Nicht immer, aber nun schon seit einigen Jahrzehnten sehr oft.
Das belegte es heute mit seinem Urteil zum Medienstaatsvertrag, u.a. zur Erhöhung der Haushaltsabgabe für öffentliches TV und Radio, die von Sachsen-Anhalt, das sich vor seiner rechtsradikalen AfD ängstlich in die Hosen machte, unzulässig blockiert worden war.
Hier finden Sie zum Urteil die zusammenfassende Pressemitteilung des Gerichts. Und hier die noch zusammenfassendere und gut verständliche Zusammenfassung von DLF-Medienredakteurin Annika Schneider. Da hat sich das Vorhalten einer Fachredaktion mal wieder bewährt; Schneiders Text war unmittelbar nach der Urteilsverkündung online am Start. So stelle ich mir öffentlich-rechtliche Medienarbeit vor.
Was sollte die Politik daraus lernen?
Der Schlüsselsatz des Urteils lautet: “Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen.” Das ist ein Stich ins Machtzentrum der Ministerpräsident*innen*konferenz (MPK). Die hat es immer genossen, mittels ihrer strategischen Einflussnahmen auf die Sender “wichtig” zu sein.
Nun hat sich in der Corona-Krise gezeigt, wie die MPK vom Wichtigsein überfordert wird. War und ist ja auch nicht leicht. Noch eine Flutkatastrophe obendrauf. Deren Job wollte ich gar nicht haben.
Darum mein Vorschlag zur Erleichterung: delegieren Sie die Medienpolitik an Menschen, die da was von verstehen. Die Staatskanzleien haben bereits solche Menschen, die sich jedoch in den Kommandostrukturen ihres Berufsbeamtentums bewegen müssen: sie heissen Rundfunkreferent*inn*en. Die besonders qualifizierten unter ihnen sollten aus den Staatskanzleien in eine grössere politische und institutionelle Unabhängigkeit entlassen werden. Die Bundesländer, denen solches Personal fehlt, sollten unabhängige Wissenschaftler*innen oder Medienpraktiker*innen mit politischem Durchblick in so eine unabhängigere Medienkommission der – grundgesetzlich zuständigen – Bundesländer entsenden.
Zur Strafe für sein langes besserwissendes Unabhängigsein müsste eigentlich Lutz Hachmeister den Vorsitz übernehmen. Aber der kleine Mann von der Körperlänge eines Laschet, aber mit dreimal soviel medienpolitischem Grips wie Laschet und sein Liminski zusammen, würde sich wahrscheinlich vorher selbst entleiben. Darum ziehe ich diese verrückte Idee lieber wieder sofort zurück.
Es kann nur besser werden.
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