Edit Policy: er sollte gemeinnützig sein – Apples Umgang mit der Kritik an der geplanten Foto-Überwachung auf iPhones zeigt: So etwas wirkt. Fördern will der deutsche Staat solche Kritik aber nicht.
So schnell ist Apple noch nie zurückgerudert: Am 5. August hatte das Unternehmen angekündigt, ab der iOS-Version 15 iPhones in den USA mit Überwachungstechnik zu versehen, die ihre Nutzer*innen ausspäht: Ein starkes Stück für einen Konzern, der mit Plakaten wie “Was auf deinem iPhone passiert, bleibt auf deinem iPhone” wirbt. Einen Monat später, wenige Tage vor dem Launch des neuen iPhone-Modells, heißt es nun, dass die Pläne auf unbestimmte Zeit verschoben werden, um mehr Feedback dazu zu sammeln.

Die Events, auf denen Apple neue Produkte vorstellt, sind von jeher minutiös durchchoreographiert. Diesen wichtigen Werbetermin will das Unternehmen offenbar nicht von dem Aufschrei übertönen lassen, mit dem die Zivilgesellschaft die Überwachungspläne quittiert hat. Der Fall zeigt wie kaum ein anderer, dass die kritische Auseinandersetzung mit dem Verhalten von Unternehmen nicht nur wirkungsvoll ist, sondern für moderne Demokratien absolut unerlässlich. Diese Erkenntnis würde auch deutschen Behörden guttun, die gezielt versuchen, die demokratische Auseinandersetzung der Zivilgesellschaft mit Unternehmen zu erschweren.
Protest gegen Apple zeigt Wirkung
Die Pläne von Apple sind aufgeschoben, aber noch nicht endgültig vom Tisch: Alle Fotos, die in die iCloud hochgeladen werden, sollen demnach gegen eine Datenbank bekannter Bilder von Kindesmissbrauch gescannt werden. Außerdem soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für iMessages auf Accounts von Kindern aufgehoben werden, um mittels maschinellen Lernens mögliche Nacktaufnahmen in diesen Nachrichten zu identifizieren und automatisch die mutmaßlichen Erziehungsberechtigten zu informieren.

Über 90 Organisationen wiesen unmittelbar nach der Ankündigung in einem offenen Brief auf die Gefahren dieser Pläne für die Sicherheit der betroffenen Kinder und die Privatsphäre aller iPhone-Nutzer*innen hin. Aus der Wissenschaft folgten praktische Beispiele, wie man harmlos aussehende Bilder so manipulieren kann, dass sie denselben Hashwert wie bekannte Missbrauchsfotos generieren, um sie dann nichtsahnenden Zielen zuzuschicken und diese so ins Visier der Strafverfolgungsbehörden zu bringen. Whistleblower Edward Snowden warnte davor, dass Nutzer*innen mit dem Update jegliche Hoheit über ihre Endgeräte abgeben, die nunmehr nicht mehr für, sondern gegen sie arbeiten würden. Dieser Protest aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft hat erste Wirkung gezeigt. Nach dem Einlenken von Apple fordert die Zivilgesellschaft nun den vollständigen Stopp der Überwachungspläne.
Unternehmensentscheidungen sind Politik
Es liegt nicht nur an der weiten Verbreitung von iPhones, dass die Öffentlichkeit auf Apples Überwachungspläne so empört reagiert hat. Unternehmensentscheidungen wie diese haben politische Wirkung weit über die eigenen Kund*innen hinaus. Die Erfahrung aus der Sicherheitspolitik lehrt uns, dass Strafverfolgungsbehörden niemals freiwillig auf Ermittlungsmethoden verzichten, die Unternehmen einmal technisch ermöglicht haben. Das sieht man beispielsweise daran, wie harsch Facebook von der britischen Regierung dafür kritisiert wird, dass es die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für seine Messenger-Dienste ausweiten will. Wären Facebooks Messenger von Anfang an verschlüsselt gewesen, müsste das Unternehmen mit großer Sicherheit weniger Kritik aus der Politik ertragen.

Unternehmensentscheidungen beeinflussen, was als politisch machbar gilt und sind der erste Schritt zu Gesetzesänderungen. Nachdem in Brüssel eine politische Debatte über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Facebooks freiwilligen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Grooming entbrannt war, hat die EU-Kommission nicht nur einen Gesetzesvorschlag auf den Weg gebracht, um diese Praktiken zu legalisieren, sie plant auch noch einen weiteren Gesetzesentwurf, der solche Überwachungsmaßnahmen für zahlreiche Plattformen verpflichtend machen könnte.

Auch die EU-Urheberrechtsreform hätte nie auf Uploadfilter gesetzt, wenn nicht zuvor YouTube freiwillig eine solche Technologie entwickelt und damit Begehrlichkeiten in der Unterhaltungsindustrie geweckt hätte. Ebenso muss sich Apple den Vorwurf gefallen lassen, wenn es freiwillig die Endgeräte seiner Kund*innen nach Missbrauchsfotos durchforstet, dass das Unternehmen jederzeit per Gesetzesänderung dazu gezwungen werden könnte, diese Überwachung auf beliebige andere Inhalte auszuweiten. Die digitale Zivilgesellschaft weiß: Wenn sie Grundrechtseinschränkungen wirksam bekämpfen will, reicht es nicht, sich mit dem Staat zu beschäftigen. Auch das Verhalten großer Unternehmen gilt es zu beobachten und wenn nötig lautstark zu kritisieren.
Deutsche Behörden unterdrücken Engagement gegen Unternehmen
Nur bei den deutschen Finanzbehörden hat sich diese Erkenntnis noch nicht durchgesetzt. Der Staat versucht durch steuerliche Anreize regelrecht zu verhindern, dass sich starke zivilgesellschaftliche Bündnisse bilden, die es mit Konzernen wie Apple aufnehmen und versuchen, Einfluss auf problematische Unternehmensentscheidungen zu nehmen. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hat bereits vor längerer Zeit seine Gemeinnützigkeit in Deutschland verloren. Das ist ein schwerer Schlag für eine Nichtregierungsorganisation, weil steuerliche Anreize für Einzelspenden damit wegfallen.

Um als gemeinnützig zu gelten, müssen deutsche Vereine ihre Tätigkeiten in ein enges Korsett von als gemeinnützig anerkannten Tätigkeiten zwängen, beispielsweise die politische Bildung oder die Förderung des demokratischen Staatswesens. Politisches Engagement darüber hinaus ist bei den Finanzämtern nicht erwünscht. Diese Regeln bereiten schon dem ein oder anderen Sportverein Kopfschmerzen, wenn es um die Frage geht, ob man beispielsweise zu einer antirassistischen Demonstration aufrufen darf.

Zuletzt hat diese restriktive Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auch die Petitionsplattform change.org getroffen. Diese erfülle nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, entschied das zuständige Finanzamt. Zwar diene eine Petitionsplattform grundsätzlich den Zweck der Förderung des demokratischen Staatswesens, solange sich die Petitionen an staatliche Stellen richten. Das gelte aber nicht, wenn auch Petitionen gegen Unternehmen gestartet werden können. Nach Ansicht des Finanzamts hat also eine zivilgesellschaftliche Kampagne, die nicht eine Gesetzesänderung, sondern eine Änderung im Verhalten eines Unternehmens wie Apple zum Ziel hat, nichts mit Demokratieförderung zu tun.

Deutsche Behörden verstehen unter demokratischer Teilhabe also das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an staatliche Stellen zu wenden. Das ist eine erschreckend naive Haltung angesichts der globalen Macht, die einige Konzerne inzwischen ausüben. Unternehmen haben nicht nur Einfluss auf die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse, sondern auch darauf, wie die Gesetze der Zukunft aussehen werden. Führt Apple einmal die technische Möglichkeit der Durchleuchtung von Endgeräten ein, sind Gesetzesinitiativen, um diese Überwachungsmöglichkeiten auszuweiten, quasi vorprogrammiert. Demokratische Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft werden beschnitten, wenn Protest gegen solche Entwicklungen erst dann als gemeinwohlorientiert gilt, wenn bereits die Parlamente über den Abbau von Grundrechten beraten.
Die Macht der Technologiekonzerne bändigen
Der Aufschrei aus der IT-Community hat Apple deshalb so hart getroffen und vorerst zum Einlenken bewogen, weil Apple wie kaum ein anderer Konzern auf sein Image als Marke der Wahl für ökonomische und intellektuelle Eliten angewiesen ist. Seine Produkte werden mitunter von Personengruppen genutzt, die aufgrund ihrer beruflichen, forschenden oder aktivistischen Tätigkeit besonders auf Privatsphäre und IT-Sicherheit bedacht sind. Wenn gerade aus dieser Ecke vernichtende Kritik an geplanten Produktentwicklungen geäußert wird, hat das einen größeren Einfluss auf das Unternehmen als viele nationale Gesetzesänderungen, die womöglich zum Ziel haben, die Macht großer Technologieunternehmen zu zügeln oder ihr Verhalten zu steuern.

Michael Seemann beschreibt in seinem Buch Die Macht der Plattformen, wie schwer der Politik die Regulierung von Plattformunternehmen fällt, die sich aufgrund ihrer enormen Netzwerkmacht und globalen Nutzer*innenbasis vielen Regulierungsversuchen entweder entziehen oder diese sogar für die eigene Machtkonsolidierung nutzen können. Als Lösung schlägt er vor, Nutzer*innenkollektive zu bilden, die ihre Macht über die Popularität der Produkte von Plattformunternehmen wie Apple, Facebook oder Spotify bündeln und die Unternehmen so zu Veränderungen im Sinne des Gemeinwohls bewegen können. Eine gute Idee, doch solche Bündnisse dürfen nicht auf staatliche Unterstützung oder Förderung hoffen, denn sie gelten hierzulande nicht als gemeinnützig.

Man sollte meinen, dass diese Art von Aktivismus, wie sie zuletzt gegen Apples Überwachungspläne eindrucksvoll zum Einsatz gekommen ist, auch im Interesse der Politik sein sollte: Wo die Bändigung der Technologiekonzerne durch klassische Gesetzgebung schwerfällt, gehört es zur Demokratieförderung, die Menschen zur kritischen Auseinandersetzung mit Unternehmen und auch zum Protest gegen ihre Entscheidungen zu befähigen. Denn Demokratie besteht aus mehr als nur Wahlen und der Formulierung von Anliegen an den Staat.

Wir brauchen ein neues Gemeinnützigkeitsrecht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, bei der ich hauptberuflich tätig bin, hat hierzu einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Demokratie braucht eine aktive Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die katastrophale Unternehmensentscheidungen wie Apples Überwachungspläne benennen, kritisieren und manchmal auch revidieren kann. Wenn das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht diese arten zivilgesellschaftlichen Engagements weiterhin behindert, arbeitet die Politik damit an ihrem eigenen Machtverlust, denn gerade in einer globalisierten Welt ist unsere Demokratie auf Zivilgesellschaft angewiesen.

Über Julia Reda (Gastautorin):

Julia Reda war von 2014 bis 2019 Mitglied des Europäischen Parlaments innerhalb der Fraktion Die Grünen/EFA. Später hat sie im Rahmen eines Fellowships am Berkman Klein Center for Internet & Society der Harvard University geforscht und arbeitet seit 2020 bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin. Ihre Kolumne "Edit Policy" erscheint unter der Lizenz CC BY 4.0. | Foto: CC-BY Diana Levine