Zeitungsverleger haben einen schönen Beruf. Sie wirken daran mit, die Menschheit zu informieren und aufzuklären. Die einen Verleger mehr, die anderen weniger. Manche manchmal gar nicht. In diese Gruppe reiht sich Ippen ein. Er verbot, einen Artikel zu veröffentlichen, den Journalisten seines Hauses geschrieben haben. Der Beitrag stellt den Chefredakteur der Bild-Zeitung aus dem Konkurrenzverlag Springer bloß.
Ippen begründete sein Verbot, er habe den Eindruck vermeiden wollen, mit dem Artikel dem Konkurrenzverlag zu schaden. Spiegelt Ippens Vorgehen und Rechtfertigung den Geist wider, der im Kreis der deutschen Verleger weht, ist es um Pressefreiheit, Wettbewerb und Marktwirtschaft schlecht bestellt. Die Leser deutscher Printprodukte könnten dann ohne Sorge, etwas zu verpassen, ihre Abos kündigen. Wer seinem Blatt aber treu bleibt, muss sich von jetzt an fragen, ob der Verleger seiner Zeitung in der aktuellen Ausgabe etwas zu drucken verbot, was es denn wohl sein könnte und warum er das, was er in der Zeitung stehen ließ, zu drucken erlaubte.
Österreichs Kanzler erkaufte sich Lobeshymnen in Zeitungen. Von Ippens Verhalten ist es nicht mehr weit bis zu dem Argwohn, so etwas wie in Österreich könnte es auch in Deutschland geben.
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