Zeitungsverleger haben einen schönen Beruf. Sie wirken daran mit, die Menschheit zu informieren und aufzuklären. Die einen Verleger mehr, die anderen weniger. Manche manchmal gar nicht. In diese Gruppe reiht sich Ippen ein. Er verbot, einen Artikel zu veröffentlichen, den Journalisten seines Hauses geschrieben haben. Der Beitrag stellt den Chefredakteur der Bild-Zeitung aus dem Konkurrenzverlag Springer bloß.
Ippen begründete sein Verbot, er habe den Eindruck vermeiden wollen, mit dem Artikel dem Konkurrenzverlag zu schaden. Spiegelt Ippens Vorgehen und Rechtfertigung den Geist wider, der im Kreis der deutschen Verleger weht, ist es um Pressefreiheit, Wettbewerb und Marktwirtschaft schlecht bestellt. Die Leser deutscher Printprodukte könnten dann ohne Sorge, etwas zu verpassen, ihre Abos kündigen. Wer seinem Blatt aber treu bleibt, muss sich von jetzt an fragen, ob der Verleger seiner Zeitung in der aktuellen Ausgabe etwas zu drucken verbot, was es denn wohl sein könnte und warum er das, was er in der Zeitung stehen ließ, zu drucken erlaubte.
Österreichs Kanzler erkaufte sich Lobeshymnen in Zeitungen. Von Ippens Verhalten ist es nicht mehr weit bis zu dem Argwohn, so etwas wie in Österreich könnte es auch in Deutschland geben.

Über Ulrich Horn (Gastautor):

Begonnen hat Ulrich Horn in den 70er Jahren als freier Mitarbeiter in verschiedenen Lokalredaktionen des Ruhrgebiets. Von 1989 bis 2003 war er als Landeskorrespondent der WAZ in Düsseldorf. Bis 2008 war er dann als politischer Reporter in der Essener WAZ-Zentralredaktion tätig. Dort hat er schon in den 80er Jahren als Redakteur für Innenpolitik gearbeitet. 2009 ist er aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden. Seine Beiträge im Extradienst sind Crossposts aus seinem Blog "Post von Horn". Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung zur Wiedergabe an dieser Stelle.