Der Bundestag ist zu groß und wird immer größer. Dadurch sinkt zwangsläufig der Erfolgsquotient (erbrachte Leistungen geteilt durch Zahl der Mitwirkenden). So darf das nicht weitergehen. Deshalb gibt es heute zum ersten (und hoffentlich zum letzten) Mal ein Lob für die AfD. Bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages saßen 23 von 82 AfD-Abgeordnete auf der Tribüne statt im Plenum, weil sie einen Coronatest verweigerten. So minderten sie das Gedränge im Plenum. Und sie hatten dort oben kein Stimmrecht. Jetzt müssen wir noch dafür sorgen, dass sie dort oben auch kein Sitzungsgeld erhalten.
Das ist natürlich keine Dauerlösung. Also wird es Zeit, die Zuständigkeit für die Verschlankung des Bundestags an kreative Personen zu übertragen. Bereits ein erstes Brainstorming (früher: „Sammeln einfallsreicher Ideen“) brachte ebenso überraschende wie erfolgversprechende Vorschläge:
Die eine Hälfte der Abgeordneten füllt das Plenum, die andere Hälfte arbeitet in den Ausschüssen. Die Bezahlung ist identisch. So kann man selbst entscheiden, ob man lieber arbeiten oder repräsentieren will.
Abgeordnete gehen wie Beamte mit Vollendung des 67. Lebensjahres in Pension. Nachrücker/innen gibt es erst, wenn eine vorab festgelegte Höchstzahl an Abgeordneten unterschritten wird.
Wer mehr als z.B. fünf Sitzungen unentschuldigt fehlt, wird für ein halbes Jahr von seinem Abgeordnetenmandat suspendiert.
Die Höhe der zulässigen Einkünfte aus Nebentätigkeiten wird begrenzt, z.B. auf jährlich 50.000 €. Wer mehr verdient, darf nur an jeder zweiten Sitzungswoche teilnehmen.
Zwei Abgeordnete können gemeinsam halbtags tätig sein und sich Arbeit, Einkünfte, Mitarbeiter/innen, Räumlichkeiten und Stimmrecht teilen.
Die eine Hälfte der Abgeordneten nimmt ihr Mandat wahr, die andere Hälfte arbeitet als deren Assistent/innen. Nach zwei Jahren wird rotiert. (Ein ähnliches Modell haben die Grünen in ihrer ersten Bundestagsperiode praktiziert).
Es werden nur so viele Männer Bundestagsabgeordnete, wie Frauen gewählt wurden (getrennt nach Fraktionen zu berechnen. Achtung: Frauenförderungsinstrument).
Die Zahl der Abgeordneten wird begrenzt, z.B. auf fünfhundert. Die Fraktionen sind für die Besetzung der ihnen zustehenden Quote selbst verantwortlich (man beachte den hierbei anfallenden Aufmerksamkeits- und Unterhaltungswert!)
Alle Abgeordneten leisten ein Jahrespraktikum im Gesundheitswesen, im Einzelhandel, auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder in einer gemeinnützigen Einrichtung.
Abgeordneten, denen schwerwiegende Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz, z.B. Bestechlichkeit oder Volksverhetzung, nachgewiesen werden, wird das Mandat auf ein bis vier Jahre entzogen.
Wir starten ein Abgeordneten-Austauschprogramm. Jeweils zwei deutsche Abgeordnete gehen nach Wien, ein/e österreichische/r Abgeordnete/r kommt nach Berlin (Österreichs Parlament hat nur 183 Abgeordnete).
Die Abgeordneten haben Anspruch auf einen unbezahlten und stimmrechtslosen Sonderurlaub von einem Jahr (Sabbatical).
Überzähligen Abgeordneten werden geeignete Jobs bei der Bahn, dem Verfassungsschutz und dem Bundeswehrbeschaffungsamt vermittelt.
Bundestagsmandate für Minister/innen und Staatssekretär/innen entfallen. Es werden so viele Minister/innen und Staatssekretär/innen ernannt, bis die vorgegeben Höchstzahl an Abgeordneten erreicht ist.
Die Zahl der Sitzplätze im Bundestag entspricht der vorgegeben Höchstzahl. Sind alle Plätze besetzt, können die später Kommenden nicht mehr an der jeweiligen Sitzung teilnehmen (Windhundprinzip).
WARNUNG: Die gleichzeitige Anwendung mehrerer Maßnahmen gefährdet die Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Bundestages.
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