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Hände weg vom Grundgesetz!

Olaf Scholz hat angekündigt, er wolle 100 Milliarden für die Bundeswehr in der Verfassung verankern. Warum eigentlich? Ein triftiger Grund dafür ist nicht ersichtlich. Wenn es zutrifft, dass die Politik Wladimir Putins eine Steigerung der Rüstungsausgaben in Deutschland auf 2% des Bruttoinlandsprodukts rechtfertigt, was einer Verdoppelung des diesjährigen, bereits exorbitant gegenüber den Vorjahren gestiegenen Militärbudgets entspricht, und wenn der politische Wille bei der Ampelkoalition, wie offenbar auch bei der Union besteht, die Bundeswehr drastisch zu modernisieren – wozu bedarf es dann einer Fummelei an der Verfassung?

Wieso rühren sich nicht bei den Grünen und in der früher einmal rechtsstaatlichen FDP diejenigen Politiker*innen, die auch sonst für Bürgerrechte und Freiheiten eintreten? Wieso erfordert die Reform und Verschlankung der Entscheidungsprozesse im Verteidigungsapparat, in dem in der Vergangenheit Milliarden versickert sind – man denke nur an den Skandal um den militärischen Airbus A 400 M, der Jahre zu spät geliefert wurde und dessen geplante Kosten von 20 Milliarden € sich bisher nahezu verdoppelten, eine Verfassungsänderung?

Unnötige Selbstfesselung des Parlaments

Warum sollte ein demokratisches Parlament, dessen vornehmstes Recht das Budgetrecht ist, sich eigene Handschellen gegen seine Kontrollrechte anlegen und praktisch eine Art Freifahrtschein zugunsten des militärisch-industriellen Komplexes beschließen? Eine solches “Sondervermögen” widerspricht allen rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen. Was, wenn aufgrund einer neuen Pandemie oder Weltwirtschaftskrise Wirtschaftskraft und Steuereinnahmen dramatisch einbrechen? Warum bedarf es dann einer Zweidrittelmehrheit, um derartige Ausgabegarantien zu beschließen und ggf. wieder aufzuheben? Oder muss es dann eine gigantische Inflation richten, die über den Euro und den Geldbeutel vor allem der weniger gut verdienenden diese Rüstungsausgaben durchsetzen? Was hätte ein Oppositionspolitiker Christian Lindner zu diesem schmutzigen Verfassungsdeal gesagt? Schon einmal in der Geschichte – nach dem Vietnamkrieg – hat die gesamte westliche Welt damals die US-Kriegsführung per Inflation mitfinanziert.  Im Kosovo-Krieg habe ich selbst mitgestimmt, als der Landtag NRW sich mit einer Milliarde an den Kriegskosten beteiligen musste. Wenn der politische Wille da und gut begründet ist, braucht es keine Verfassungsmanipulation. Was soll dieser Unsinn?

Freiheitsrechte in Gefahr?

Aber es gibt noch weitere gefährliche Anzeichen und Tendenzen, Hand an die Verfassung zu legen. Wer die Rede von Annalena Baerbock vom 18.März vor den diplomatischen Corps (übrigens war der 18. März 1848 der Beginn der liberaldemokratischen Revolution in Deutschland) genau analysiert, muss hellhörig werden, ob in der Ampelregierung nicht auch über weitergehende Verfassungsänderungen nachgedacht wird. Im Zusammenhang mit einer “Nationalen Verteidigungsstrategie” – (optimierte Verteidigungspolitik wurde bisher immer als Europäische Verteidigung verstanden) – entdeckte Baerbock nicht nur die “Kernaufgabe der Landesverteidigung” wieder, sondern forderte auch weiterhin Auslandseinsätze.  Die Aussenministerin wandte sich dann der inneren Verfasstheit der Bundesrepublik zu:  Deutschland müsse seine Sicherheit “hier vor unserer Haustür” ebenso verteidigen wie “in der vernetzten Welt”. Dazu gehöre auch die Abwehr von Cyberattacken und Formen der hybriden Kriegsführung. Die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bundeswehr und nationalen Sicherheitsbehörden, zwischen Bund und Ländern müsse diskutiert werden, so Baerbock.

Stehen wir vor neuen Notstandsgesetzen?

Das erinnert fatal an die Debatte über die Notstandsgesetze 1962-1968, als es um die Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Inland – etwa zur Aufstandsbekämpfung – ging und um die Frage des Polizeihoheit der Bundesländer, des strengen Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten, dessen Verfassungsrang das BVerfG in seiner Rechtsprechung bisher immer wieder bestätigt hat. Wird die Ampelkoalition der Versuchung widerstehen, in einer Art “Gesetzgebung im Belagerungszustand” die rechtsstaatlich gut begründeten Hindernisse in der uneingeschränkten Zusammenarbeit von Militär, Polizei und Geheimdiensten aufzuweichen? Schon einmal hat sich damals die Rot-Grüne Bundesregierung nach 9/11 auf Drängen des SPD-Innenministers und Hardliners Otto Schily dazu hinreissen lassen, verfassungswidrige “Antiterrorgesetze” zu verabschieden, so z.B. das nach Klage von Gerhart Baum und Burkhard Hirsch wieder aufgehobene “Luftsicherheitsgesetz” zum Abschuss vermuteter Terrormaschinen im deutschen Luftraum durch die Bundeswehr.  Ob Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) genügend verfassungspolitische Liberalität besitzen, um sich ähnlichen Abenteuern zu widersetzen, wird sich erst erweisen müssen. Besonders die Fachabteilung des Bundesinnenministeriums ist dafür bekannt, immer Gesetzentwürfe in der Schublade zu haben, um Instrumente zu legalisieren, die man “schon immer mal haben” wollte.(Lauschangriffe, Staatstrojaner, Vorratsdatenspeicherung etc.). Und dann wären da noch Konstantin von Notz (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP), denen eine besondere Verantwortung für Rechtdstaatlichkeit in dieser Koalition zukommt.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net

2 Kommentare

  1. klemens roloff

    „Hände weg vom Grundgesetz“? Ja, will denn die Ampelkoalition tatsächlich so etwas Schlimmes? Und wer – um bei der Metapher Hände zu bleiben – haut ihr denn auf die Pfoten? Das müssten wohl vor allem ihre Wählerinnen und Wähler sein. Und zwar schnell.

    Im Dezember vergangenen Jahres gab es bei der damaligen Grünen-Führung einen – zwar nicht vergleichbaren – aber nicht weniger verhängnisvollen Vorfall. Damals waren sich Robert Habeck und Annalena Baerbock nicht zu schade, für eine sogenannte Spendengala der Bild-Zeitung die Werbetrommel zu rühren.

    Den Herausgeber des Beueler Extradienstes veranlasste dies zu einem Akt des Sich-Fremd-Schämens: „Ich verurteile meine Partei zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe“, schrieb Martin Böttger damals. „In diesen zwei Jahren gebe ich ihr die Chance, in dieser Republik wichtige Angelegenheiten zum Besseren zu wenden: aus den Gebieten Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit sowie Frieden und Abrüstung würde mir schon eins genügen, in dem sie Fortschritte erzielen müsste.“

    Auch Böttgers Formulierung, Baerbock und Habeck dürften bisherige gute Arbeit „nicht einfach mit ihrem Arsch auf einer Springerparty einreißen“, sei noch zitiert. Frage also: Wann sind die zwei Jahre vorbei und wann wäre der Herausgeber „weg“? Es ist zu befürchten: Schneller als gedacht.

    • Martin Böttger

      Sehr liebenswürdig, wie Du um mich besorgt bist 😉

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