Zusagen werden gebrochen, Freundschaften vergehen, Interessen aber schweißen zusammen. Dass sich die Ampelparteien – trotz allem, was geschah und noch geschehen wird – von einer Neuauflage der Bundestagswahl nichts versprechen, zeigt ihr Zusammenhalt, wenn es um die Bewältigung des hauptstädtischen Wahldesasters im September 2021 geht.
Das Berliner Landesverfassungsgericht neigt dazu, die – gleichzeitig mit der Bundestagswahl abgehaltene – Wahl zum dortigen Abgeordnetenhaus müsse wegen der chaotischen Umstände vor einem Jahr wiederholt werden. Wahrscheinlich im nächsten Februar. Doch wäre dann die Position haltbar, für die Bundestagswahl solle das nicht gelten? Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP wollen im Bundestag durchsetzen, nur in jenen 431 Berliner Wahllokalen, in denen es besonders drunter und drüber gegangen war, solle die Bundestagswahl „wiederholt“ werden – mit den gleichen Stimmzetteln wie vor einem Jahr. Großen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages hätte das nicht. Hingegen plädierte Bundeswahlleiter Georg Thiel, der als Präsident des Statistischen Bundesamtes ein Beamter des Bundes ist, für eine Wiederholung der Bundestagswahl in sechs der zwölf Wahlkreise der Hauptstadt, darunter jenen drei, die von Grünen-Politikern direkt gewonnen wurden.
Thiels Plädoyer hätte Folgen über Berlin hinaus. Bei der Berechnung der Mandatsverteilung auf die Bundesländer und der Überhang- und Ausgleichsmandate fließt die Höhe der Wahlbeteiligung mit ein. Womöglich käme es zu einem kleineren, mithin neuen Bundestag. Bisherige Abgeordnete schieden aus, neue rückten ein. Das wollte die Ampel verhindern. Doch bliebe die Diskrepanz, dass die Landtagswahl komplett, die Bundestagswahl aber nur in Teilen Berlins wiederholt würde. Rasch könnte eine Stimmung aufkommen, in ganz Deutschland müsse neu gewählt werden – erst recht, wenn sich die Ampelparteien weiter wie Streithansl aufführen. CDU und CSU wären die Profiteure. Für die FDP aber wäre sie mutmaßlich das Aus im Bundestag, für Olaf Scholz dann das Ende seiner Kanzlerschaft. Wegen eines einzigen Kernkraftwerkes, das dreieinhalb Monate länger in Betrieb bliebe?
Ein Gordischer Knoten war durchzuschlagen – mittels der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, einem an sich stumpfen Schwert im Grundgesetz. Helmut Kohl und Angela Merkel machten klugerweise keinen Gebrauch davon. Helmut Schmidt versuchte es 1982 mittels einer Vertrauensfrage im Bundestag, um SPD und FDP, die renitenten Koalitionspartner, auf seine Linie zu bringen – ohne nachhaltige Wirkung. Gerhard Schröder tat es 2005 mit der Ausrufung von Neuwahlen – ebenfalls ohne Erfolg.
Nun also Olaf Scholz. Um sein eigenes Ansehen („Gesichtswahrung“) ging es. Grüne haben zu ertragen, dass Parteitage nicht alles sind, und die SPD (auch die in Niedersachsen), dass sie nicht das letzte Wort hat. Christian Lindner hing nach vier FDP-Niederlagen in Folge wie ein angeschlagener Boxer in den Seilen, will aber im politischen Kampf weiterhin dabei sein. Lieber nicht regieren, als falsch regieren? Noch nie wollte es ein Bundeskanzler so weit kommen lassen.
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