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Laubbläser verbieten

Bürgerantrag gegen Laubbläser in Bonn wird beraten

Mag jemand Laubbläser? Ich mag einfach nicht mehr dabei zuschauen, wenn erwachsene Menschen mit einem ohrenbetäubenen Lärm betriebene Riesenmaschinen gegen ein paar Blätter einsetzen. Warum nehmen die Menschen nicht einfach – geruchs- und vor allem nahezu geräuchlose – Besen oder Rechen, um Laub zusammen zu fegen? Ich frage mich das schon lange, und bin zu dem Entschluss gekommen, gegen die Laubbläser etwas zu unternehmen. Da körperliche Gewalt gegen die jeweiligen Benutzer ausscheidet, weil die meistens körperlich stärker sind als ich und diese Menschen meistens auf Anordnung ihren lauten Unfug betreiben und Laub eher sinnfrei in der Gegend pusten, müssen andere Wege beschritten werden.

Ich habe mich für einen Bürgerantrag entschieden, der nur diesen einen Satz beinhaltet:

“Die Verwaltung wird beauftragt den Einsatz von Laubbläsern im Stadtgebiet von Bonn zu untersagen.”

Die Begründung habe ich vom BUND übernommen:

“5 Gründe gegen Laubbläser & Co. Der Geräuschpegel von über 100 Dezibel – ungefähr so laut wie ein Presslufthammer – schadet der Gesundheit. Laubbläser und -sauger mit Verbrennungsmotor stoßen gesundheitsschädliche Abgase wie Stickoxide und Kohlenmonoxide aus. Laubbläser verletzen häufig Igel oder töten sie sogar. Durch den Einsatz kann es zur Verletzung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz kommen. Insekten, die am Boden leben (eine wichtige Nahrungsquelle für Säugetiere und Vögel) verlieren ihre Lebensgrundlage, werden häufig verletzt und getötet. Blätter und Reisig verrotten nicht länger am Boden, was die Humus- und Nährstoffbildung behindert. Durch die fehlende Deck-Schicht ist der Boden zudem nicht mehr vor Austrocknung und extremer Kälte geschützt.”

Das war am 28. September 2022, also mitten in der Einsatzzeit dieser Dinger. Nun bekam ich Post aus dem Stadthaus, und zwar den Hinweis, dass mein Bürgerantrag am 8.Februar 2023 ab 18 h im Ratssaal beraten wird. Das ist öffentlich, wer möchte kann dorthin kommen.

Die Verwaltung hat in ihrer Entgegnung auf mehreren eng beschriebenen Seiten dargelegt, warum man die Laubbläser weiterhin braucht. Diese “Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221920-01 ST” ist im Stadtinformationssystem ALLRIS zu finden.

Die Stadtverwaltung – unter Federführung 33 Bürgerdienste Dezernat 1 betrachtet die Laubbläser als notwendig. Ihr Betrieb sei in der 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (32. BImSchV) geregelt-

“Laubbläser werden sowohl im privaten Bereich als auch durch städtische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen der bonnorange AöR verwendet. Insbesondere in der Herbstzeit führen Laub und Schmutz auf Straßen, Plätzen und Wegen zu erhöhter Rutschgefahr und somit zu einer erhöhten Unfallgefahr. Zudem können durch Laub die Kanaleinläufe verstopft werden….”

Außerdem könne Laub nur mit den Laubbläsern an unwegsamen Stellen entfernt werden “beispielsweise unter parkenden Autos an Straßenrändern, Parkstreifen und Parkbuchten, auf Verkehrsinseln oder Fahrradabstellflächen.” Warum das Laub unter parkenden Autos entfernt werden muß, erschließt sich mir nicht unmittelbar.

Aber, es gibt Hoffnung. Demnächst würden auch strom-betriebene Laubbläser eingesetzt. Dies geschehe im Rahmen der “ökologische Optimierung, in welcher sich die Stadt Bonn aktuell befindet. Hierbei werden die Geräte auf Elektrobetrieb sukzessive umgestellt, sodass ab einem gewissen Punkt die leistungsstärkeren Benzinbläser nur noch bei besonderen Bedingungen wie Nässe und massivem Laubfall zum Einsatz kommen. Dies ist mit entsprechenden Kosten verbunden. Daher werden aktuell lediglich ausgediente Geräte entsprechend ersetzt. Weiterhin werden die Reinigungszyklen so angepasst, dass der Gebläseeinsatz minimiert wird. Teil dieser Umstellung ist auch, wie bereits erwähnt, vermehrt Laub in den Flächen zu belassen, soweit es die Unterpflanzung verträgt.”

Abschließend empfiehlt die Verwaltung dem Rat, durch Lesen ihrer Stellungnahme den Bürgerantrag als erledigt zu erklären. Keine Sorge, liebe Stadtverwaltung, ich werde mich dem Thema weiter zuwenden.

3 Kommentare

  1. Martin Böttger

    Bravo. 2011 führte die Stadt unter OB Nimptsch zum ersten Mal eine Onlinebeteiligung für den “Bürgerhaushalt” durch.
    https://www.beteiligungskompass.org/article/show/410
    12.000 Menschen machten mit. Unter den TOP 10-Vorschlägen mit der meisten Zustimmung waren allein drei mit dem gleichen Inhalt: Laubbläser verbieten. Dirk Lahmann, der noch heute die Stabsstelle Bürgerbeteiligung leitet,
    https://www.bonn.de/vv/personen/Lahmann-950.php
    und der damals einen guten Job gemacht hat, wird sich erinnern (ich war dabei für die Grüne Ratsfraktion).
    Schon damals, also vor 12 Jahren wollte die Verwaltung akkubetriebene leisere Geräte anschaffen. Jetzt also aber ganz wirklich?
    Das politische Problem ist in der Tat die schlechte “Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz”, die 0 (in Worten: NULL) Druck auf Gartenbau- und andere Baufirmen ausübt, leisere Maschinen nach dem Stand der Technik anzuschaffen. Stattdessen wird überall auf Verschleiss gearbeitet und gelärmt. Auch von der Stadtverwaltung und ihren beauftragten Dienstleister*inne*n.
    Der OB würde ich raten, sowohl auf ihre Verwaltung als auch über den Städtetag auf den Gesetzgeber öffentlich bemerkbaren Druck auszuüben, damit sich nach Jahrzehnten Stillstand hier endlich was bewegt. Ich weiss, sie hat mehr Baustellen (im wörtlichen Sinne), als bewältigbar sind, geerbt. Aber diese gehört eindeutig dazu. Und ich meine, es würde ihr sogar helfen, wenn mehr Bürger*innen entsprechend randalieren – aber nicht mit Pyrotechnik (= laut und schmutzig!). Das wäre zwar medienwirksam, passt aber leider überhaupt nicht zu der richtigen, wichtigen Forderung.

  2. Roland Appel

    Ach, Ihr Idealisten: Als Herr Stihl (BadenWürttemberg) keine motorisierten Kettensägen mehr verkaufen konnte, weil der Regenwald schon fast weg war, kam er auf die Idee, dass mit em selben Motor auch das Laub weggeblasen werden könnte. Nu?

    • Martin Böttger

      Ja, wie? Ist der Herr Stihl Bundeskanzler und Gesetzgeber?

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