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Haftbefehl

Vor zwölf Jahren: Haftbefehl des Internationalen Gerichtshofs gegen Gaddafi – endete damals schlecht für den Oberst – Heute: Haftbefehl gegen Mr. Vladimir Vladimirowich Putin und seine „Kinderrechtsbeauftragte“

Den beiden werden massenhafte Deportationen von Kindern aus den russisch besetzten Gebieten in der Ukraine vorgeworfen. Das sind schlicht Kriegsverbrechen. Die Welt wird nun sehr klein für Herrn Putin. Über 120 Staaten haben sich verpflichtet, die Haftbefehle des Strafgerichtshofs zu vollstrecken. Aber auch Herr Xi sollte sich überlegen, wie nett er Putin demnächst bei seinem Staatsbesuch in Russland die Hand schütteln will.

Und auch das vom „westlichen Lebensstil“ stark beeindruckte Putinumfeld hat allen Grund darüber nachzudenken, wo der eigene Altersruhesitz liegen soll. Shoppingtouren in Bordighera oder Mailand werden es ja wohl nicht mehr sein. Den Haag oder Moskau ist eher eine Alternative.

Mutiger Schritt des Strafgerichtshofs. Es wird nun eng für den Autokraten.

Aus der Begründung des Haftbefehls:

Today, 17 March 2023, Pre-Trial Chamber II of the International Criminal Court (“ICC” or “the Court”) issued warrants of arrest for two individuals in the context of the situation in Ukraine: Mr Vladimir Vladimirovich Putin and Ms Maria Alekseyevna Lvova-Belova.

Mr Vladimir Vladimirovich Putin, born on 7 October 1952, President of the Russian Federation, is allegedly responsible for the war crime of unlawful deportation of population (children) and that of unlawful transfer of population (children) from occupied areas of Ukraine to the Russian Federation (under articles 8(2)(a)(vii) and 8(2)(b)(viii) of the Rome Statute). The crimes were allegedly committed in Ukrainian occupied territory at least from 24 February 2022. There are reasonable grounds to believe that Mr Putin bears individual criminal responsibility for the aforementioned crimes, (i) for having committed the acts directly, jointly with others and/or through others (article 25(3)(a) of the Rome Statute), and (ii) for his failure to exercise control properly over civilian and military subordinates who committed the acts, or allowed for their commission, and who were under his effective authority and control, pursuant to superior responsibility (article 28(b) of the Rome Statute).

Ms Maria Alekseyevna Lvova-Belova, born on 25 October 1984, Commissioner for Children’s Rights in the Office of the President of the Russian Federation, is allegedly responsible for the war crime of unlawful deportation of population (children) and that of unlawful transfer of population (children) from occupied areas of Ukraine to the Russian Federation (under articles 8(2)(a)(vii) and 8(2)(b)(viii) of the Rome Statute). The crimes were allegedly committed in Ukrainian occupied territory at least from 24 February 2022. There are reasonable grounds to believe that Ms Lvova-Belova bears individual criminal responsibility for the aforementioned crimes, for having committed the acts directly, jointly with others and/or through others (article 25(3)(a) of the Rome Statute).

Über Reinhard Olschanski / Gastautor:

Geboren 1960, Studium der Philosophie, Musik, Politik und Germanistik in Berlin, Frankfurt und Urbino (Italien). Promotion zum Dr. phil. bei Axel Honneth. Diverse Lehrtätigkeiten. Langjährige Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referent im Bundestag, im Landtag NRW und im Staatsministerium Baden-Württemberg. Zahlreiche Veröffentlichungen zu Politik, Philosophie, Musik und Kultur. Mehr über und von Reinhard Olschanski finden sie auf seiner Homepage.

4 Kommentare

  1. Martin Böttger

    “endete damals schlecht für den Oberst” – für Libyen auch. Und noch mehr für die Migrant*inn*en, die dort jetzt im Auftrag und auf Kosten der EU gefangen gehalten und gefoltert werden.

  2. A.Holberg

    wohlbemerkt: ich weiß es nicht sicher, und erfahrungsgemäß gehe ich davon aus, dass Gleiches für Herrn O. gilt. Aber könnte es nicht sein, dass die “entführten ukrainischen Kinder” die Kinder solcher Familien sind, die sich nicht als ukrainisch, sondern z.B. als russisch definieren und die ihre Kinder zur Sicherheit aus dem Kriegsgebiet evakuieren? Das wäre dann doch wohl eine wahrhagtbhumanitäree Akt. Dass dieser lächerliche Verein, der sich “Europäischer Gerichtshof” nennt, das anders sieht und Putin für vogelfrei erklärt, hat keinerlei Relevanz, da z.B. der Herr Bush, auf dessen Konto der Angriffskrieg auf den Irak geht, dem fast Million Iraker zum Opfer fielen, von diesem Verein nicht verurteilt wurde.

    • Reinhard Olschanski

      Weia, was für Spekulationen am Rande des Genozids, Herr Holberg – die Entführung von tausenden von Kindern als “wahrhaft humanitärer Akt”.!!?? Und jede Menge Whataboutism gleich noch dazu. – Der Haftbefehl gegen Putin wird von den Topjuristen aus 123 Länder, die sich verpflichtet haben, der Rechtsprechung des Int. Gerichtshofs zu folgen, genau geprüft werden. Wenn die Richter in Den Haag Zweifel hätten und ohne rechtssichere Belege wären, wären sie diesen extrem gravierenden Schritt nicht gegangen. – ich habe viele Rechtfertiger von Stalin, Mao, Pol Pot. Milosevics u.a. in meinem Leben anhören müssen, nun also noch einen mehr.. Denken Sie lieber noch einmal nach, Herr Holberg, bevor die Massengräber i n den bis jetzt russisch bestzten Gebieten geöffnet werden.

    • A.Holberg

      nur eine “kleine” Frage: was hat meine Frage danach, ob es sich bei der Verbringung “ukrainischer” Kinder aus dem Kriegsgebiet in sicheres Hinterland um “Entführung” handelt oder nicht mit Stalin, Mao oder gar Pol Pot zu tun? Mit denen hatte ich als “Trotzkist” nie etwas zu tun – ganz im Gegensatz zu gewissen aktuellen Ukrainefans aus dem “links”-liberalen grünen Spektrum, Renegaten maoistischer Sekten.

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