Vorstoss der Bonner SPD: “Desaster verhindern”
Die Berichterstattung über den Parteitag der Bonner Sozialdemokraten und -innen am vergangenen Samstag war spärlich. Gleichwohl interessant. Die Begeisterung über die neue Stadtspitze, gestützt auf eine durchaus komplizierte Koalition aus vier Fraktionen, hielt sich in Grenzen. Das liegt wohl daran, dass sich Stadtspitze und die Fraktion der Grünen mit ihren Umwelt-, Verkehrs- und Mobilitätspolitiken ziemlich knallhart durchsetzen, während hingegen Wohnungsbau und die Sozialpolitik zu oft demgegenüber das Nachsehen haben.
Die Delegierten und damit die Bonner SPD verordneten andererseits dem Rat der Stadt Bonn und der Verwaltung der Stadt ein dickes Paket Arbeit. Bis zum Herbst 2025, also bereits bis zur nächsten Kommunalwahl, soll im Bereich der Altenpflege ein “klares Bild“ darüber geschaffen werden, „welchen Unterstützungsbedarf die alten Menschen in der Stadt entwickeln werden“. Damit sei „eine Stadtteil- bezogene ausreichende Information über die Altenpflege gemeint. Eine ausreichende und qualitativ hochwertige ambulante Pflege. Eine ausreichende und qualitätsgesicherte stationäre Pflege. Die Berücksichtigung altersspezifischer Belange in der Stadtplanung und Stadtgestaltung sowie die Vernetzung der verschiedenen oben genannten Bereiche.“ Ferner wurde beschlossen: „Masterpläne und anderes dieser Art für Stadteile ohne Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Alten sind abzulehnen.“
Das wird mehr als dringlich angesichts der absehbaren Bevölkerungsentwicklung der Stadt. Danach wird geschätzt, dass sich die Zahl der Bonner Einwohnerinnen und Einwohner auf knapp 370 000 erhöhen wird. Davon entfallen 2040 nach der Schätzung rund 64 000 Menschen auf die Altersspanne bis 18 Jahre (heute: 60 000). Die Zahl der über 65-Jährigen wird von heute 63 000 auf über 83 000 steigen. Es gibt mehrere Faktoren, die mit Blick auf Pflege und Versorgung im Alter mitgedacht werden müssen: Bereits heute gibt es Stadtviertel, in denen der Prozentsatz der Alleinlebenden und -wohnenden bei 60 v.H. liegt. Künftig werden weniger alte Menschen von ihren Familien mitbetreut werden können, weil ein wachsender Teil der Kinder und Kindeskinder nicht mehr am Wohnort von Eltern und Großeltern lebt. Drittens kommen mit den Boomer-Jahrgängen diejenigen in Rente und Pflege, die auf gebrochene und durch Arbeitslosigkeit unterbrochene Erwerbsverläufe zurückblicken.
Wegen all dieser Faktoren ist es unumgänglich, die geforderte Recherche-, Planungs- und Umsetzungsarbeit in der Stadt anzupacken. In den einschlägigen Sozialgesetzbüchern (SGB XI und XII) ist geregelt: Die Kommunen haben eine Mitverantwortung für die Versorgung der Menschen mit Angeboten der Pflege und der Altenhilfe. Darauf haben viele Kommunen auch reagiert. Die Zeit drängt jedenfalls – der entsprechende Beschluss hat übrigens die Überschrift: „Desaster in der Altenpflege verhindern!“
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