Keine Ermittlungen wegen Boni-Zahlungen bei der Bahn
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Berlin stellen die Boni, die der Vorstand der Deutschen Bahn sich für 2022 selbst genehmigt hat, keine Straftat dar. Ich hatte dagegen Strafanzeige erstattet. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht jedoch “keine Anhaltspunkte” für die Begehung einer Straftat. (AZ 281 Js 373/24)
Wie die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sich in dieser Frage verhielten, ist bisher nicht bekannt. Auf Anfrage des Autors stellte bisher lediglich die größte Eisenbahnergewerkschaft EVG klar, dass ihre Vertreter im Aufsichtsrat der Boni-Zahlung nicht zugestimmt haben. Abgeordnete des Bundestages, die Mitglied des DB-Aufsichtsrat sind, ließen meine Anfrage unbeantwortet.
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