Wie der “Fall” Baud und andere möglich wurden und wer die Verantwortung trägt – Eine Rekonstruktion

Man soll nicht das Kind mit dem Bad ausgießen, heißt es, aber genau das passiert aktuell auf vielen Portalen, wenn über die EU-Sanktionen gesprochen wird, die gegenüber EU-Staatsangehörigen bzw. Schweizer Bürgerinnen und Bürgern verhängt wurden. Stichwort: Jacques Baud.

Fast immer wird die Europäische Kommission als die dafür schuldige Institution an den Pranger gestellt. Das ist falsch, und es ist politisch hochgefährlich. Natürlich stellt sich die Kommission öffentlich gerne als die „Spinne im Netz“ dar. Aber die EU ist komplizierter. Man kann, ja muss, jede Institution einschließlich der Europäische Kommission für das kritisieren, was sie verbocken. Aber alles, was einem an der EU nicht passt, der Kommission in die Schuhe zu schieben, zeigt nur, dass das Unbehagen gegenüber der EU sehr groß, aber der Wissenstand über die tatsächlichen Vorgänge in der EU eher bescheiden ist.

Was nun die jüngsten Sanktionsentscheidungen des Rates gegen – vereinfacht ausgedrückt – „Sprachrohre des Kremls“ betrifft: Die Kommission hat damit gar nichts zu tun. Das einzige Verbindungsglied ist, dass der Hohe Beauftragte für Außen-und Sicherheitspolitik (umgangssprachlich „EU-Chefdiplomat”), förmlich auch Mitglied der Europäischen Kommission ist, im Rang eines Vizepräsidenten. Der Europäische Diplomatische Dienst ist ein Zwitter aus EU-Beamten und Beamten aus EU-Mitgliedstaaten. Was der Hohe Vertreter tut, unterliegt in der Regel nicht dem regulären Kommissionsverfahren, obwohl das anfänglich (2009) durchaus versucht wurde.

Das neue außenpolitische Sanktionsrecht, das sich gegen sogenannte „hybride“ Kriegsakte Russlands wendet und diese vergelten soll, ist nicht zunächst in der Europäischen Kommission besprochen oder gar gebilligt worden. Das ist anhand der Tagesordnung der Kommissionssitzungen im Frühsommer und Sommer 2024 nachweisbar. Handelt ein „EU-Chefdiplomat“, tut er es (Borrell) oder sie (Kallas) im Auftrag und namens des Rates der EU, also der Außen- und – je nach Sachlage – der Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Das genaue Verfahren

Deshalb habe ich mich entschlossen, das genaue Verfahren zu skizzieren, wie die EU-Rechtsgrundlagen für den individuellen Erlass von Sanktionen als Teil von Sanktionsmaßnahmen gegen Russland zustande kamen.

Es geht konkret um zwei Verordnungen des Rates vom 8.10. 2024: die Verordnung 2024/2642 und die Verordnung 2024/2643. Die tragen jeweils den Titel: “… über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands“. Dabei stützt sich die Verordnung 2024/2642 auf die Verordnung 2024/2643.

Beide Verordnungen wurden aufgrund einer separaten Beschlussvorlage vom Rat beschlossen. Alles stand auf der Tagesordnung des Finanzministerrates der EU vom 8. Oktober 2024 (vgl. Punkt 15: Beschluss und Verordnung des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Handlungen Russlands). Der Finanzministerrat beschloss ohne Aussprache. Es erfolgte also keine politische Diskussion.

Das ist üblich, wenn auf der Ebene der Botschafter der EU-Staaten bereits eine Einigung erreicht wurde. Genau das wurde in der Tagesordnung des Finanzministerrates auch ausgewiesen: Einigung im AstV (Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Staaten) am 2. Oktober 2024. Zudem werden in der Tagesordnung immer auch die unmittelbaren Vorläuferdokumente angegeben.

Vertrauliches Verfahren

Da es sich um ein vertrauliches Verfahren handelt, ist der Inhalt dieser Dokumente nicht allgemein zugänglich. Aber man kann mittels der Datenbank des österreichischen Parlaments nachvollziehen, wie sich alles entwickelte.

Am 5. August 2024, mitten in der Brüsseler Sommerpause, wurde im Rat ein Dokument (8741/24) namens des damaligen Hohen Vertreters Josep Borrell erstellt. Am 16. August 24 wurde es den Mitgliedstaaten übermittelt, zwecks Befassung in der Relexgruppe (Ratsarbeitsgruppe: „Gruppe der Referenten für Außenbeziehungen“) am 5.9. 2024. Der Titel: Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Rat für einen Beschluss (GASP) 2024/… des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Handlungen Russlands“

Das in der Tagesordnung des Finanzministerrates erwähnte Ratsdokument 8742/24 (Beschluss des Rates) wurde förmlich am 1. Oktober erstellt und zwar sehr wahrscheinlich im Ergebnis der Relex-Gruppensitzung vom 5.9. 24. Im fraglichen September fand keine weitere Gruppensitzung statt. Es wurde dann den EU-Mitgliedstaaten am 1.10.24 übermittelt und auf Botschafterebene am 2.10. 24 besprochen. Im Ergebnis wurde es korrigiert. Dokument 8744/24 (es betrifft die Ratsverordnung 2024/2643 ) wurde ebenfalls im AstV behandelt und dort ebenfalls verändert. Diese Veränderung vom 3.10.24 ist öffentlich zugänglich. Zum Dokument 8745/24 erfolgte eine Korrektur einer auf Botschafterebene am 2.10.24 erfolgten Änderung am 7.10. 2024. Dieses Dokument ist nicht öffentlich zugänglich.

Durchwinken im Finanzministerrat

Nach erfolgtem Durchwinken beider Ratsverordnungen im Finanzministerrat wurde eine Presseerklärung des Hohen Beauftragten Borrell veröffentlicht. Dieser befand sich zum Zeitpunkt der förmlichen Beschlussfassung im Europäischen Parlament in Straßburg. In der Erklärung hieß es unter anderem: „Mit dem heutigen Beschluss, einen speziellen Rahmen für restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands zu schaffen, unternimmt die EU einen weiteren entscheidenden Schritt. Mit dem neuen Rechtsrahmen kann die EU gegen diejenigen, die für Russlands destabilisierende Handlungen weltweit verantwortlich sind, sie umsetzen, unterstützen oder davon profitieren, ebenso wie deren Verbündete und Unterstützer vorgehen.“

Ein äußerst schlechtes Beamtenprodukt – ohne Anschein der Legalität

Durch das Verfahren des Zustandekommens der EU-Rechtsakte kann nachgewiesen werden, dass die Kommission nicht damit befasst war. Zudem sind diese Ratsverordnungen, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, ein reines und (meines Erachtens) insgesamt äußerst schlechtes Beamtenprodukt, an dem die Mitarbeiter des Hohen Beauftragten (der Europäische Diplomatische Dienst), das Generalsekretariat des Rates und die Außenministerien der einzelnen EU-Staaten beteiligt waren.

Die Kommission hätte sehr viel cleverer formuliert. Die Kommission hätte schon versucht, wenigstens den Anschein zu erwecken, dass alles „rechtens“ sei. Ihr wäre eine Feststellung, wie in Erwägungsgrund 8 der Ratsverordnung (2024/2643) nicht passiert: Darin wird auf eine Veröffentlichung des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu Bedrohungen durch ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme Bezug genommen, womit es sich um eine „zumeist nicht rechtswidrige Verhaltensweise“ handele. Man wahrte noch nicht einmal den Anschein der Legalität, auch wenn die Verordnung an späterer Stelle behauptet, alles sei menschenrechtskonform.

Keiner der damals an der Schaffung der Rechtsakte Beteiligten stellte sich offenbar die Frage, ob dieser den Maßstäben der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit genügt. Inzwischen liegt ein Gutachten vor, das von fraktionslosen deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament (ich betreibe keine Wahlwerbung) beauftragt wurde, wie diese Rechtsgrundlage unter dem Aspekt des Schutzes der Meinungsfreiheit zu bewerten sei Das Urteil der hochkarätigen Gutachter ist klar, und es ist vernichtend.

Die Frankfurter Rundschau berichtete am 8. Januar 2026 unter dem Titel „Jacques Baud wegen Ukraine-Propaganda sanktioniert – Cancel Culture?“ über den Fall. Zunächst wurde die Ratsbegründung zitiert, dann die Äußerung des Sprechers des Auswärtigen Amtes wiedergegeben. Der begründete die Zustimmung der Bundesrepublik im Rat zur Entscheidung ( auch wieder nur auf Botschafterebene ausgehandelt) wie folgt: „…wenn die rechtlichen Gründe dafür vorliegen und es eine entsprechende Entscheidung des Rats der Europäischen Union gibt“. Er fügte hinzu: „Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“

Warum fragt keiner, was er meinte mit „die rechtlichen Gründe vorliegen“? Welche denn? Oder „auf diesem Feld unterwegs sind“. Auf welchem Feld? Und was heißt „unterwegs“? Was heisst: „alle“? Es gibt keine Definition möglicher sanktionswürdiger Delikte, wenn es um Meinungsäußerung oder Propaganda geht, in der betreffenden Ratsverordnung.

Sprecher der Grünen und der Linken äußerten Zustimmung zur Entscheidung der Bundesregierung. Die europapolitische Sprecherin der Linken wurde wie folgt zitiert: „Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“ Wenn man nichts weiß, versteht man entweder alles oder gar nichts.

Sind diese EU-Sanktionen gegen von Russland finanzierte(n) und gestützte(n) Propagandisten erlassen worden? Gibt es einen solchen Straftatbestand in der Bundesrepublik Deutschland? Dass Baud von Russland finanziert oder unterstützt wurde, haben noch nicht mal seine Ratsankläger, -richter und -vollstrecker behauptet. Was ist an einer Demokratie „wehrhaft“, wenn sie sich gegen die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit versündigt?

Was ist „handlungsfähig“, wenn rechtsstaatliche Prinzipien wie das Recht auf Anhörung und auf einen fairen Prozess aufgegeben werden?

Um es klar zu sagen: Wir reden hier über elementares Unrecht, eine Ratsverordnung 2024/2643, die niemals in der vorliegenden Form (soweit es die freie Meinungsäußerung betrifft) hätte angenommen werden dürfen. Jedenfalls nicht, wenn man auf dem Boden des Grundgesetzes steht, die Meinungsfreiheit als ein demokratisches Grundrecht und verbrieftes Menschenrecht achtet und schützt, rechtsstaatliche Grundsätze verinnerlicht hat und den EU-Vertrag ernst nimmt.

Es gibt viele, die – so wie auch ich – im Fall der europäischen EU-Sanktionierten den Eingriff in elementare demokratische Grundrechte kritisieren, die unter der Losung: Kampf gegen den „hybriden“ russischen Krieg stattfinden. Denn keiner bei Verstand kritisiert, dass die EU gegen die Planer, Organisatoren und Durchführer von gewaltsamen Aktionen mit Sanktionen vorgeht.

Um es abzuschließen: Die Europäische Kommission hat an den Sanktionsbeschlüssen, die dem angeblichen Kampf gegen „russische Propaganda“ bzw. den „hybriden“ Krieg Russlands dienen, nicht den geringsten Anteil.

Der EU-Vertrag wurde genauso verletzt wie das deutsche Grundgesetz.

Ich lehne es daher auch strikt ab, den Fall Jacques Baud (und andere) zu einer Kampagne gegen die EU zu machen. Nicht die europäische Integration ist das Problem. Es sind die, die sie missbrauchen. Diejenigen, die alles abnicken, nicht mehr nachdenken, weil sie glauben, alles sei inzwischen gut und richtig im Kampf gegen Russland. Die gar nicht mehr merken, dass sie in diesem Kampf ihre Werte verlieren. Oder all jener, die sich vor eigenem Denken längst fürchten.

Ich lehne es strikt ab, dass über so weitreichende Beschlüsse wie die erwähnten Ratsverordnungen und sich darauf gründende individuelle Sanktionsbeschlüsse in der EU im Rat nicht mehr politisch diskutiert wird, man alles Beamten überlässt. Das ist außerhalb dessen, wofür sie bezahlt werden.

Keine Besprechungspunkt – keine Debatte – Schweigeglocke

Der sanktionierte deutsche Journalist Hüseyin Doğru sagte öffentlich in Berlin im vergangenen Oktober, der luxemburger Außenminister sei sich garnicht bewusst gewesen, dass er Mitverantwortung habe, dass über Doğru das EU-Sanktionsschwert verhängt wurde. Ja, warum denn auch? Es war kein Besprechungspunkt unter den Ministern. Es gab keine politische Debatte über die Grundverordnungen. Es gab keine Diskussion darüber, wer nun jeweils sanktioniert wird.

Wird schon stimmen, nicht wahr? Wir sind doch die Guten. Über allem liegt auch eine mediale Schweigeglocke. Tatsächlich herrscht Eiseskälte, in der zu erfrieren droht, was die Demokratie so anziehend macht: die Freiheitsrechte. Was man im realen Leben der Betroffenen anrichtet ist genauso wenig im politischen oder medialen Visier, wie das, was man unserem Land und der europäischen Integration antut.

Deshalb will ich noch einmal an die Mahnung der US-Abgeordneten Barbara Lee erinnern, die 2001 gegen das unbegrenzte Mandat für den Krieg gegen den Terror stimmte. Sie sagte damals: “As we act, let us not become the evil that we deplore.“ (“Lasst uns in unserem Handeln nicht zu dem Bösen werden, das wir verurteilen.“ ) Damals stand Lee zunächst ganz allein, galt lange in den USA als „Vaterlandsverräterin”. Und doch setzte sie ein Beispiel. Heute gibt es sehr viel mehr Menschen, die ihre Botschaft von damals bewusst weitertragen. Weil alles so zerbrechlich ist: Demokratie und Frieden, Sicherheit und Freiheit.

PS: Ich habe, schon damit dieser Post ein Bild hat, ein kurzes Video von Baud verlinkt, in dem er auf französisch sagt, dass es im Krieg Russlands gegen die Ukraine nicht um Territorialgewinne gehe, sondern um einen Auszehrungskrieg, ergo um die Demilitarisierung der Ukraine. Das sei die Strategie von Surovikin gewesen. (offenbar vom Oktober 2022).

Dieser Beitrag ist eine Übernahme aus dem Blog der Autorin, mit ihrer freundlichen Genehmigung.

Über Petra Erler / Gastautorin:

Avatar-FotoPetra Erler: "Ostdeutsche, nationale, europäische und internationale Politikerfahrungen, publizistisch tätig, mehrsprachig, faktenorientiert, unvoreingenommen." Ihren Blog "Nachrichten einer Leuchtturmwärterin" finden sie bei Substack. Ihre Beiträge im Extradienst sind Übernahmen mit ihrer freundlichen Genehmigung.