Superwahljahr 2026: Erneute Steigerung der Abgeordneten-Diäten – aber Kürzungen bei Bürgergeldempfängern und Rentnern
“Die Diäten werden erhöht, damit wenigstens die Politiker die Sparmaßnahmen fürs Volk durchstehen …” (Elmar Kupke, deutscher Aphoristiker)
Gerade haben unsere Abgeordneten als Volksvertreter drastische Kürzungen beim Bürgergeld beschlossen, mit der die Menschen ganz unten und vor allem tausende Kinder in die Armut geraten. Bei den Tarifsteigerungen für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mahnten die Politiker aktuell mit Verweis auf die Kassenlage zur Mäßigung. Und den Rentnern, darunter viele Armutsrentner, wollen unsere Abgeordneten zumuten, die Rentensteigerungen künftig auf die Inflationsrate zu beschränken statt an den Lohnsteigerungen zu orientieren.
Selber reicht dies den privilegierten Bundestagsabgeordneten nicht, sie erhöhen alljährlich ihre Diäten in Höhe der Lohnsteigerungen. Das sind im Juli dieses Jahres wieder 4,2%, somit ein Plus von fast 500 € und damit ein Anstieg auf 12.330 € im Monat zuzüglich steuerfreie Aufwandsentschädigung von über 5.000 €. In 2023 und 2024 haben sie sogar 5,4% und 6% an Diätenerhöhung erhalten, somit 600 und 635 €. Es ist also die dritte kräftige Erhöhung innerhalb weniger Jahre, zugleich verbunden mit der Verweigerung, davon etwas in die notleidende Rentenkasse einzuzahlen. Dabei erzielt jeder zweite Abgeordnete noch hohe Nebeneinkünfte durch Aufsichtsratsposten, Unternehmensbeteiligungen und Vorträge oder Lobbytätigkeiten.
Der durchschnittliche Bruttolohn eines Arbeitnehmers beträgt demgegenüber 4.634 € brutto, die Durchschnittsrente 1.102 € sowie der bisherige Regelsatz beim Bürgergeld 563 €. Doch etwas Abstand zwischen oben und unten muss sein? Soviel zur Vorbildfunktion unserer gewählten Volksvertreter, von denen über die Hälfte wegen ihrer lukrativen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte eigentlich nicht auf die jährlichen Diätensteigerungen angewiesen wären, die sie automatisch ohne Beschlussfassung erhalten.
Vertrauen in Politik, Parteien und Parlamente sinkt auf einstellige Werte
Hinzu kommt auch noch die Aufwandsentschädigung, die einige für die „Vetternwirtschaft“ zur Versorgung ihrer Verwandten abzweigen. Deshalb ist ihnen der Begriff der „sozialen Gerechtigkeit“ ein Fremdwort, denn sie erhalten nach nur zwei Wahlperioden im Rentenalter eine deutlich höhere Rente als der Durchschnittsrentner nach 40 Jahren Einzahlung, nämlich mehr als das Doppelte. Es verwundert deshalb nicht, dass in der abgehobenen Politiker-Blase die Empathie für die politisch verursachten „sozialen Verlierer“ immer mehr verloren geht, wenn man sich selber stets auf der Gewinnerseite bewegt und zuerst an sich selber denkt. Ist es verwunderlich, wenn das Vertrauen in Politik, Parlamente und Parteien auf einstellige Werte absinkt?
Auch Studienabbrecher im Bundestag erhalten Bezüge wie höchste Bundesrichter
Auch wenn viele Studienabbrecher in den Bundestag gelangt sind, so erhalten sie Bezüge in Anlehnung an die höchsten Richter bei den Bundesgerichten, die dafür ein Jurastudium mit erstem und zweiten Staatsexamen als Einser-Absolventen plus Promotion sowie langjährige Berufspraxis vorweisen müssen. Dass ein über die Parteienlisten erlangtes Bundestagsmandat ein lukrativer Job ist, ähnlich einem Lottogewinn, um den es sich im innerparteilichen Konkurrenzkampf zu kämpfen lohnt, sieht man auch daran, dass das „gemeine Volk“ im Bundestag kaum vertreten ist – von wegen „repräsentative“ Demokratie: Der Akademiker-Anteil unter den Abgeordneten mit und ohne Doktortitel im Bundestag liegt bei 80%, der Handwerker- oder Arbeiteranteil unter den 630 Parlamentariern nur bei 2,7% oder 17 Personen. Und die Akademiker sind nun mal höhere Einkünfte gewohnt und machten diese zum Maßstab im Bundestag.
Die „große Diätenreform in NRW“ soll rückabgewickelt werden
In NRW haben sich die Landtagsabgeordneten in 2005 wegen der öffentlichen Kritik an den Abgeordneten-Privilegien zu einer „großen Diätenreform“ durchgerungen. Seitdem zahlen sie Rentenbeiträge in ein eigenes Versorgungswerk ein. Doch vorher wurden die Diäten der amtierenden Abgeordneten in der Höhe der Rentenbeiträge als „Zuschüsse“ entsprechend aufgestockt, so dass weiterhin der Steuerzahler deren Rentenbeiträge zahlt – also eine Mogelpackung, trotz Kritik des Steuerzahlerbundes. Mit der Gesetzesnovelle war zudem ein Versorgungszuschlag aus dem Landeshaushalt für Abgeordnete im Ruhestand ins Gesetz aufgenommen worden, womit auch bestimmte Rentenerhöhungen möglich gemacht werden sollten. Also eine Pensionskasse nur für Abgeordnete mit geringer Personenzahl, die nun rückabgewickelt werden soll, weil sie sich als nachteilig für die Abgeordneten erwies.
Wie Abgeordnete „vergoldete Rosinen“ picken wollen
Denn es stellte sich heraus, dass die Zuschüsse für die amtierenden Abgeordneten steuerpflichtig wären und einige Politiker am Jahresende mehrere tausend € mehr an Steuern zahlen müssten. Statt den Zuschlag aus den Taschen der Steuerzahler wieder abzuschaffen, wollte der Landtag im Dezember 2025 lieber ein neues Gesetz mit steueroptimierten Zuschlägen verabschieden. Der Steuerzahlerbund kritisierte: „Damit würden die Abgeordneten geradezu vergoldete Rosinen picken. Wenn sie ihre Altersversorgung für nicht auskömmlich halten, sollten sie aus dem Versorgungswerk aussteigen und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.“ (Quelle: WDR).
Doch das meiden sie auch bei der anstehenden Rentenreform im Bund „wie der Teufel das Weihwasser”. Denn Kürzungen und erhöhte Abgaben oder Rentenbesteuerungen gelten nur für das gemeine Wahlvolk, nicht für die privilegierten Mandatsträger mit ihrem Besitzstandsdenken. So steigt der beklagte Vertrauensverlust weiter an und bringt den Rechtspopulisten weiteren Zulauf im Superwahljahr 2026 mit mehreren Landtagswahlen.
Dieser Beitrag erschien zuerst im “Lokalkompass”, hier mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Schreibe einen Kommentar