Strafrecht allein reicht nicht
Berichte über Erfahrungen von Collien Fernandes haben eine landesweite Debatte entfacht. Was muss passieren, um Betroffene digitaler Gewalt zu schützen? Hier stellen wir sieben Menschen vor, die sich damit seit Jahren befassen. Was sie fordern und wovor sie warnen.
In Politik und Nachrichtenmedien, in der Promi-Welt und zuhause am Küchentisch sprechen gerade viele über die Gewalterfahrungen der Schauspielerin Collien Fernandes. In der Debatte geht es auch um die gesellschaftliche Dimension von digitaler und häuslicher Gewalt gegen Frauen.
Früher war digitale Gewalt ein kaum bekannter Begriff unter Fachleuten, nun steht er in den Schlagzeilen großer Zeitungen und beschäftigt Abgeordnete im Bundestag. Die Menschen, die wir in diesem Artikel vorstellen, haben dazu viel zu sagen. Etwa, weil sie seit Jahren dazu arbeiten, weil sie betroffene Frauen beraten oder die Rechtslage in- und auswendig kennen.
Einhellig fordern die sieben Expert*innen, Betroffene ernstzunehmen und das Hilfesystem zu stärken – und sie warnen vor dem Ausbau digitaler Überwachung.
Elizabeth Ávila González: „Kein neues Phänomen“
„Ich bin Referentin für digitale Gewalt beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Seit mehreren Jahren arbeite ich als Juristin im Bereich Menschenrechte und Digitalisierung. Mein Fokus ist digitale geschlechtsspezifische Gewalt im sozialen Nahraum. Neben Michaela Burkard und Sandra Boger bin ich außerdem Referentin im bff-Projekt Aktiv gegen digitale Gewalt.
Der bff hat als erstes den Leitsatz „Digitale Gewalt ist reale Gewalt“ geprägt, da ihre Konsequenzen unmittelbar real und untrennbar mit physischen und psychischen Gewaltformen verwoben sind. Aus der Beratungspraxis wissen wir: Digitale Technologien sind tief in patriarchale Machtverhältnisse eingebettet und werden systematisch auch für Kontrolle, Überwachung und Einschüchterung von Frauen genutzt. Diese Gewalt ist also kein neues Phänomen, hat aber eine neue, bedrohliche Dimension angenommen.
Um von kurzfristiger Empörung zu nachhaltiger Veränderung zu kommen, braucht es einen strukturellen Ansatz. Digitale Gewalt muss als Teil patriarchaler Gewalt verstanden und entsprechend ganzheitlich bekämpft werden – online und offline.
Zentral ist dafür der konsequente Ausbau des Hilfesystems, insbesondere im Rahmen des Gewalthilfegesetzes: Beratungsstellen müssen flächendeckend, langfristig bedarfsgerecht finanziert und personell so ausgestattet werden, dass sie Betroffene auch bei digitaler Gewalt umfassend unterstützen können. Gleichzeitig braucht es ein kohärentes Gesamtkonzept, das Strafrecht, Prävention, Plattformregulierung und Opferschutz systematisch verzahnt.
Kritisch sehe ich Forderungen nach einer Klarnamenpflicht. Anonymität ist für viele Betroffene und vulnerable Gruppen eine zentrale Schutzstrategie – etwa bei Stalking oder politischer Gewalt. Eine Abschaffung würde sie aus digitalen Räumen verdrängen statt sie zu schützen. Ebenso lehne ich pauschale Überwachungsmaßnahmen wie die Chatkontrolle ab, die tief in Grundrechte eingreifen, ohne strukturelle Gewalt wirksam zu bekämpfen.“
Ophélie Ivombo: Ein gesamtgesellschaftliches Problem
„Eingestiegen bin ich in das Themenfeld über mein Informatikstudium und medienpädagogische Bildungsarbeit. Als Referentin zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewaltbei Frauenhauskoordinierung e.V. bin ich seit 2022 tätig. Wir veröffentlichen laufend Beiträge auf dem Fachportal „Sicher gegen digitale Gewalt“.
In Frauenhäusern stellt digitale Ortung und Überwachung ein besonderes Sicherheitsrisiko dar. Ein aktueller Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Frage: Wie muss das Hilfesystem ausgebaut werden, damit Betroffene digitaler Gewalt besser beraten werden? Vor kurzem ist dazu mein Bericht erschienen „Digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt: gefährliche Schutzlücken im Hilfesystem schließen”.
(Ex-)Partnerschaftsgewalt muss als gesamtgesellschaftliches Problem erkannt und angegangen werden. Frauenhäuser sind unterfinanziert und können vielerorts den zusätzlichen Beratungsbedarf zu digitaler Gewalt nicht bedienen. Es braucht auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einen umfassenden Ausbau im Hilfesystem, zum Beispiel zusätzliche feste Stellenanteile in Frauenhäusern zu dem Thema sowie viel mehr Schwerpunkt-Beratungsstellen zu digitaler Gewalt.
Wenn es um Schutzmaßnahmen für Betroffene gegen digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt geht, gibt es teilweise eine Überfokussierung auf technische Interventionen. Dabei wird psychosoziale Beratung an zweite Stelle gesetzt. Um Betroffene bedarfsgerecht zu unterstützen, braucht es ganzheitliche, diskriminierungssensible Beratungsangebote, in denen der Gewaltkontext berücksichtigt wird.
Empfehlungen, dass Betroffene digitaler Gewalt einfach offline gehen sollen, verstärken dagegen nur die Tendenz, dass Frauen aus dem digitalen Raum verdrängt werden. Auch Betroffene haben ein Recht auf digitale Teilhabe.“
Cordelia Moore: „Digitale Gewalt passiert, weil wir wegschauen“
„Seit 2019 arbeite ich zu geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt. Ich berate Organisationen zum betroffenenzentrierten Umgang mit Themen wie Cyberstalking und digitaler sexualisierter Gewalt. Dafür verbinde ich aktuelle Forschung mit meinem praktischen Wissen aus der Arbeit mit Betroffenen.
Im In- und Ausland halte ich Vorträge für Fachkräfte aus der praktischen Arbeit und aus der Wissenschaft. Ich kläre über die verschiedenen Formen digitaler Gewalt auf, gehe auf gesellschaftliche Ursachen und Möglichkeiten der politischen Regulierung ein, und vermittle Handlungsempfehlungen zur Unterstützung von Betroffenen.
Von digitaler sexualisierter Gewalt sind sehr häufig Frauen und queere Personen betroffen. Dies muss endlich als gesellschaftliches Problem anerkannt werden, das uns alle betrifft. Digitale Gewalt passiert, weil wir als Gesellschaft wegschauen: Betroffenen zuzuhören und das eigene Verhalten zu reflektieren sind erste Schritte zur Veränderung – analog wie digital.
Bei der Entwicklung von Technologien brauchen wir diversere Perspektiven und Safety by Design, bei dem der Schutz von Betroffenen schon bei der Konzeption mitgedacht wird. Nur so können wir verhindern, dass Technologie die Ungleichheiten in unserer Gesellschaft noch verstärkt und Menschen Gewalt erleben.
Das Strafrecht allein ist nicht ausreichend, um digitale Gewalt zu bekämpfen. Wir brauchen Prävention, um zu verhindern, dass Gewalt überhaupt erst ausgeübt wird, und ein gesellschaftliches Umdenken, bei dem sich alle verantwortlich fühlen, digitale Gewalt zu verhindern. Scheinbar einfache Lösungen wie Social-Media-Verbote für Jugendliche verlagern nur das Problem. Stattdessen müssen Technologie-Konzerne in die Verantwortung genommen und politisch reguliert werden.“
Zara Rahman: „Das Strafrechtssystem schützt uns nicht“
„Ich bin co-Managing Director bei Superrr. Seit etwa zehn Jahren beschäftige ich mich mit digitaler Gewalt im weitesten Sinne. Das umfasst zum Beispiel die Frage, wie digitale Identitätssysteme missbraucht werden können und zur Ausgrenzung marginalisierter Communities beitragen (was zu meinem Buch „Machine Readable Me“ geführt hat). Ich beschäftigte mich auch mit der Ethik von Open-Source-Ermittlungen, und wie sie von Gewalttätern missbraucht werden können, um Menschen zu stalken oder zu verfolgen.
Seit 2020 bin ich Vorstandsmitglied bei Saheli, einer Organisation gegen häusliche Gewalt mit Sitz im Vereinigten Königreich. Sie bietet Unterstützung und Notunterkünfte für Women of Colour und ihre Kinder, die vor Gewalt fliehen. Mich interessiert besonders, wie man besser Brücken schlagen kann zwischen Digitalpolitik und Organisationen wie Saheli – die die Auswirkungen digitaler Gewalt aus erster Hand erleben und über viel Erfahrung in der Unterstützung verfügen.
Bei Superrr arbeiten wir auch an Ansätzen zum Umgang mit digitaler Gewalt, die nicht auf freiheitsentziehende Maßnahmen setzen. Viele Reaktionen auf digitale Gewalt führen zu einer Zunahme von Kriminalisierung und Überwachung; aus feministischer Perspektive ist jedoch klar, dass das Strafrechtssystem uns nicht schützt.
Ich interessiere mich dafür, wie wir gemeinschaftsbasierte Ansätze für den Umgang mit Gewalt aller Art entwickeln können, und möchte von Sozialarbeiter*innen und Menschen lernen, die seit langem Überlebende von Gewalt unterstützen – und deren Perspektiven in die Debatte um die digitale Politik einbringen.“
Theresia Rasche: Plattformen zur Verantwortung ziehen
„Ich bin Rechtsanwältin im Recht der Digitalisierung und promoviere derzeit zu Unterlassungsverträgen im Persönlichkeitsrecht. Seit 2025 bin ich Vorsitzende der Kommission ‚Recht der digitalen Gesellschaft‘ im Deutschen Juristinnenbund. Wir arbeiten gemeinsam mit der Kommission Strafrecht rechtspolitisch zum Themenfeld der digitalen Gewalt in ihrer geschlechtsspezifischen Dimension.
Im djb bin ich zuständig für die effektive Rechtsverfolgung individueller Ansprüche sowie die Verantwortlichkeit von Plattformen und KI-Anbietern. Die strafrechtlichen Reformen begleitet PD Dr. Anja Schmidt.
Die Erleichterung der Rechtsverfolgung durch Auskunftsrechte, richterlich angeordnete Accountsperren und Verbandsklagerechte ist ein wichtiger Baustein für langfristige Verbesserung zum Schutz vor digitaler Gewalt. Darüber hinaus müssen wir endlich die strukturelle Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt begreifen und mit Plattformen und KI-Anbietern diejenigen zur Verantwortung ziehen, die mit ihrem Geschäftsmodell digitale Gewalt befördern.
Digitale Gewalt trifft Frauen und andere marginalisierte Personen besonders stark. Eine Instrumentalisierung ihrer Belange für eine restriktive Migrationspolitik oder für ausufernde Überwachung ist abzulehnen.“
Anne Roth: Betroffene endlich ernst nehmen
„Seit 2018 bin ich mit Unterbrechung Referentin für Netz-, inzwischen Digitalpolitik für die Fraktion Die Linke. Ich begleite die Arbeit der Fraktion und habe unter anderem den ersten Antrag zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ im Bundestag entworfen.
Den ersten Artikel über digitale Gewalt habe ich 2017 für „Die Zeit“ geschrieben: Tags und nachts in Cyberparks. Beschäftigt hat mich das Thema auch vorher schon im Rahmen meiner Arbeit für die NGO „Tactical Tech“ mit dem Schwerpunkt digitale Sicherheit für vulnerable Gruppen international. Unter anderem für den CCC habe ich dann verschiedeneTalks dazu gehalten.
Mein thematischer Schwerpunkt ist technikbasierte geschlechtsspezifische Gewalt im sozialen Nahraum, besser bekannt als die digitale Seite der häuslichen Gewalt: Stalkerware, Spy-Cams, Kontrolle über vernetzte, ‚smarte‘ Geräte, digitales Stalking, Doxing, Deepfakes, Identitätsdiebstahl.
Betroffene müssen endlich ernst genommen werden und die Unterstützung finden, die sie brauchen. Das bedeutet, dass es gut erreichbare Beratungsstellen geben muss, die auch dauerhaft finanzierte Stellen spezifisch für digitale Gewalt haben. Dazu muss es IT-Kompetenzzentren geben, die den Gewaltberatungsstellen mit technischer Expertise zur Seite stehen. Für Polizei und Justiz muss es verpflichtende Weiterbildungen geben und die nötige IT-Ausrüstung für gerichtsfeste Beweiserhebung.
Strafrecht allein ist keine Lösung. Auch Vergewaltigungen sind verboten, aber nur die wenigsten werden verurteilt. Betroffene von digitaler Gewalt brauchen praktische Unterstützung. Das ist mühsamer und teurer als ein neuer Paragraf, hilft aber tatsächlich.
Die jetzt von der Koalition vorgeschlagene IP-Adressspeicherung oder immer wieder ins Spiel gebrachte Klarnamenpflicht lehne ich ab. Gerade für von digitaler Gewalt betroffene Menschen ist elementar wichtig, sich auch anonym im Netz bewegen zu können.
Isa Schaller: Fokus auf Selbstbestimmung
„Zusammen mit sieben anderen FLINTA*-Personen habe ich 2022 ‚Ein Team gegen digitale Gewalt‘ gegründet und bin seitdem dort als Trainerin, Beraterin und in der Recherche aktiv. Wir erarbeiten Fortbildungen für Fachkräfte aus Frauenhäusern und Beratungsstellen zum Thema digitale Gewalt, schwerpunktmäßig Überwachung, Kontrolle und Belästigung im Nahraum. Wir vermitteln aktuelles technisches Know-how, praxisnahe Absicherungswege und Checklisten für Helfende und Betroffene.
Dabei setzen wir einen starken Fokus auf die digitale Selbstbestimmung und das Recht auf digitale Teilhabe der gewaltbetroffenen Person. Momentan bauen wir mit dem Team eine technische Anlaufstelle mit telefonischer Fallberatung für Fachkräfte in Berlin auf. Wir sind außerdem regelmäßig mit Vorträgen und Workshops auf Fachtagen zu finden.
2024 haben wir im Namen von mehr als 60 Organisationen und Projekten aus dem Gewaltschutz ein Forderungspapier an die Bundesregierung übergeben. Es wurde gemeinsam erarbeitet und zeigt den massiven Handlungsbedarf beim Schutz vor digitaler Gewalt auf.
Digitale Gewalt zeigt sich häufig als eine Erweiterung bestehender Gewaltformen mit digitalen Mitteln, und sie hat ganz klar eine geschlechtsspezifische Komponente. Wir fordern deshalb ein Gewalthilfegesetz, das verschiedene Formen digitaler Gewalt miteinbezieht – nicht nur Hate Speech von anonymen Accounts, sondern auch die diversen schwerwiegenden digitalen Gewaltformen, die sich im sozialen Nahraum abspielen.
Außerdem ist eine langfristige und angemessene Finanzierung von Beratungs- und Schutzeinrichtungen dringend notwendig. Aktuell fehlen bundesweit rund 14.000 Frauenhausplätze. Dem wachsenden Problem der digitalen Gewalt im sozialen Nahraum kann nur nachhaltig begegnet werden, wenn Technikexpert*innen eng mit Anlaufstellen für psychosoziale, juristische und finanzielle Unterstützung zusammenarbeiten.
Anders als häufig suggeriert lösen eine Klarnamenpflicht und Identifizierungsverfahren Probleme rund um digitale Gewalt nicht – schaffen aber viele neue. Auch ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche halte ich für falsch. Digitale Teilhabe ist inzwischen unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie. Die Verantwortung für digitale Sicherheit sollte niemals allein den Betroffenen zugeschoben, sondern viel stärker bei Politik und Tech-Konzernen verortet werden.
Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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