Seit 2007 enthalten alle EU-Reisepässe und der deutsche Personalausweis ein biometrisches Passfoto. Biometrische Gesichtsmerkmale, die bei jedem Menschen ebenso einzigartig sind, wie ein Fingerabdruck. Das ist prinzipiell nichts Neues. Schon nach den Anschlägen des 11. September 2001 vereinbARTE die Internationale Kommission für Flugverkehr ICAO die Einführung biometrischer Fotos und Merkmale zur eindeutigen Identifikation von Fluggästen. Seither müssen biometrische Fotos ganz bestimmten Voraussetzung genügen. Ziel war und ist es, eine Wiedererkennung durch elektronische Erfassung und Vergleich zu ermöglichen. Trotz erheblicher Anstrengungen – schon zu Zeiten Otto Schilys als Innenminister lief ein Versuch der Identifikation am Frankfurter Flughafen – kommt diese Technik nur sehr langsam voran. Insbesondere die Erkennung bewegter Gesichter erzielt bis heute keine sichere Trefferquote. Das soll sich nun ändern.
Derzeit wird im Auftrag der Sicherheitsbehörden, aber auch von Teilen der Privatwirtschaft fieberhaft an der Entwicklung von Gesichtserkennung geforscht. Vor zwei Jahren erschreckte die Datenkrake Facebook ihre Mitglieder mit der Einführung einer Gesichtserkennungssoftware. Obwohl dies zu breiten Protesten führte, da es weder in den USA dafür eine Rechtsgundlage gibt, in Europa diese Technik sogar der EU-Datenschutzgrundverordnung zuwiderläuft, arbeitet Facebook weiter an ihrer Integration. Aber auch das Bundesinnenministerium hat mit den Feldversuchen an einem Berliner Bahnhof versucht, einen Einstieg in die flächendeckende Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen gepaart mit Gesichtserkennungstechnik zu finden. Eine Rechtsgrundlage gibt es bisher dafür nicht. Es ist auch fraglich, ob es verfassungskonform sein kann, langsam aber sicher eine umfassende biometrische Bürgerdatei aufzubauen. Ohne jede Rechtsgrundlage schreitet dieses Vorhaben seit Jahren schleichend fort.
Denn die zu Zwecken der Pass- oder Ausweiserstellung melderechtlich aufgenommenen Biometriefotos werden schon jetzt, ohne dass es eine erforderliche Rechtsgrundlage dafür gibt, von vielen Kommunen über die von der zweckgebundenen und erforderlichen Frist zur Ausweiserstellung von ein bis vier Wochen hinaus gespeichert und aufbewahrt. Sie werden quasi illegal etwa zur Identifikation von Fahrerinnen und Fahrern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten genutzt. So entsteht peu à peu bei vielen Einwohnermeldeämtern ein Datensatz von biometrischen Fotos. Da Melderecht seit einigen Jahren Bundesrecht ist und Land und Bund über Datenverbünde Zugriff auf diese Biometriefotos haben, ist somit faktisch ein Bundesweites Register von biometrischen Fotos aller Bürger*innen – bereits ab dem Säuglingsalter im Entstehen.
Illegales legalisieren – Überwachungsstaat ausbauen
Mit dem jüngsten Gesetzentwurf aus dem Hause Seehofer, zu dem bis zum 28.1. noch Verbände Stellung nehmen können, möchte er am liebsten alle Fotografen von der Produktion von Biometriebildern ausschließen und die Aufnahmetechnik ohne Rücksicht auf Wettbewerbsrecht per Ordre de Mufti festlegen. Mit dem Ausbau einer Videoüberwachung, die es in wenigen Jahren erlauben wird, auch Einzelpersonen und Gruppen in Menschenmengen zu identifizieren, wäre damit genau der Zustand erreicht, den das Bundesverfassungsgericht schon 1983 als “mit einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar” bezeichnet hat. Nämlich dass alle Bürgerinnen und Bürger, die z.B. zu einer Demonstration gehen, identifiziert werden könnten. Mit der Folge, dass sich Menschen in ihrem Verhalten ändern und nicht mehr demonstrieren gehen. Was mit einer freiheitlichen Demokratie unvereinbar wäre, sich aber trotzdem langsam einschleicht, ist in Diktaturen wie in China, Saudi-Arabien oder dem Iran Teil einer brutalen Herrschaftsmaschine. Biometrie macht Herrschaft leicht, und immer geht es dabei um Macht. Biometrische Gesichtserkennung ist ein zentraler Bestandteil des von China derzeit aufgebauten Social Rating System, einer jederzeitigen Überwachung, Kategorisierung und Disziplinierung aller Bürgerinnen und Bürger. Die öffentliche Bloßstellung von Personen, die trotz Rotlicht die Straße überqueren in Echtzeit ist da noch die harmlosere Variante des Überwachungsstaates.
Auch im Westen wollen Private Macht durch Kontrolle über Menschen
Ein bisher unbekanntes US-amerikanisches Start-Up namens ClearView behauptet, Milliarden von Menschen und deren Fotos aus dem Internet gescant und gespeichert zu haben. Im Falle europäischer Bürger wäre das übrigens illegal, weil dafür die notwendige Einwilligung fehlt. Aber asoziale Geschäftsmodelle wie Uber, AirBnB oder Facebook haben ja eine lange Tradition in der bewussten Verletzung nationaler Gesetze, seien es Datenschutz, Bewirtungs-, Tarif-, Beförderungs- oder Steuerrecht. Dieses Startup brüstet sich also damit, dass mindestens 600 angebliche Kunden der sogenannten Sicherheitsbranche Interesse an den Daten aus ihrem Speicher angemeldet haben. Das bedeutet, dass wir damit rechnen müssen, dass private Sicherheitsunternehmen sich Zugang zu unseren im Internet veröffentlichten Daten und Fotos verschaffen. So wissen demnächst Inkassounternehmen, wo sich Schuldner aufhalten, Wachdienste der Bahn, wer Zug fährt, Kosmetikunternehmen, wem welcher Lippenstift oder Lidschatten besonders gut steht.
Warum ist das alles so gefährlich? Wenn es gelingen sollte, über eine funktionierende Biometriesoftware durch sogenannte Crawler Menschen eindeutig zu kennzeichnen, ist es zum nächsten Schritt, das Internent nach personenbezogenen Daten und der Identität zu durchsuchen, nur noch ein Klacks. Denn beim heutigen Stand und Zahl von etwa 9 Milliarden privater und kommerzieller Homepages sollte es nur eine Frage von Zeit und Rechenleistung sein, etwa 4 Milliarden, also die Hälfte der Menschheit und damit 90% derer, die sich im Internet bewegen, zu identifizieren. Was dies für die Freiheit der Menschen auf diesem Planeten bedeutet, stellt jedes Orwell’sche Horrorszenario in den Schatten.
Orwell’sches Horrorszenario in den Schatten gestellt
Nicht nur China und seine Überwachungstechniken würden auf seinem Territorium die Bürgerrechte einschränken. Jeder Staat und jeder Konzern könnte sich entsprechende Überwachung leisten. Es geht dabei immer um Machtausübung von Wenigen – ob von Reichen, Konzernen, Diktatoren oder Kriminellen über die Masse von Menschen. Wer jederzeit identifiziert werden kann, ist nicht mehr frei. Jede Selbstbestimmung würde unter den Bedingungen einer derartigen Überwachungsgesellschaft zur Illusion. Ansätze dazu sehen wir heute in den (a)sozialen Netzwerken und Datenkraken wie Facebook und Google oder Amazon.
Neben der Perfektionierung der kommerziellen Ausbeutung von Wissen über potenzielle Kunden durch die Privatwirtschaft hat natürlich die Frage der Herrschaft und Aufstandsbekämpfung besonders für autoritäre Regime und Gesellschaften mit einen hohen Armutsgefälle essentielle Bedeutung. In einer planetaren Gesellschaft, in der laut Oxfam 2020 schon drei Milliardäre soviel besitzen, wie 40% der gesamten Menschheit wird insbesondere die Bekämpfung sozialer Aufstände in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Gesichtserkennung und die Sammlung biometrischer Fotos gefährden unsere Freiheit. Bürgerrechtler*innen, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Vertreter*innen der demokratischen Öffentlichkeit haben mit einem Aufruf an die Bürger*innen zum Widerstand gegen diese Überwachung aufgerufen und wollen diese Technik stoppen. Es ist höchste Zeit, die Bürgerrechte aktiv zu verteidigen!
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