So, holt Popcorn raus und ‘ne Dose Bier, es wird spannend und es gibt eine Menge Mitmach-Links! Zuvor aber noch eine Frage: Hat jemand Kontakt zu einem Bundestagsabgeordneten, zum Beispiel von der AfD, ich bräuchte da Hilfe…
Die Antwort folgt später, jetzt aber:
Althergebrachte und vor allem bewährte Methodiken der modernen Verwaltungspraxis garantieren eine stabile und sehr sichere Bearbeitung aller Anforderungen. Auf diese sollten wir uns rückbesinnen und uns nicht an kurzlebigen Trends orientieren.
Die Arbeit unserer bundesdeutschen Behörden in Stadt und Land darf nicht zu einer schmerzvollen Herausforderung werden – nur weil das Faxgerät ausgefallen ist oder der Kopierer streikt!
Wir können aus den Erfahrungen der letzten Jahrhunderte lernen, aber auch, dass es heute mutige Entscheidungen braucht, um die Arbeitsfähigkeit nicht zu gefährden. An dieser Stelle stehen hochrangige Verwaltungsbeamte und Politiker im Fokus, die die Perlen unserer Verwaltungskultur schützen müssen.
Der Handlungsbedarf ist enorm!
Große Teile der öffentlichen Verwaltung liegen zeitweise brach, weil es nicht mehr möglich ist, als Backup-Medium Formulare mit Durchschlagpapier in einer gewöhnlichen Schreibmaschine zu bearbeiten – nebenbei bemerkt sind nach wie vor Farbbänder wesentlich günstiger als Druckerpatronen.
Kritische Infrastruktur sollte – so gut es eben geht – geschützt werden. Allerdings nicht um jeden Preis! Sicherlich muss beklagt werden, dass zahlreiche Bürgerämter, Kreisverwaltungen oder Krankenhäuser komplett ausfallen, weil sie Cyberattacken zum Opfer fallen. Allerdings wäre es vermessen, in IT-Sicherheit blind zu investieren und neue digitale Baustellen zu eröffnen, denn es geht schließlich auch mit gesetzlichen Vorgaben und Zertifikaten. Diese operativen Herausforderungen sollen, ja müssen! ihren Schrecken verlieren.
Um diesem gefährlichen Treiben ein Ende zu bereiten, gibt es auf EU- Ebene die „Vorschriften zur Netz- und Informationssicherheit“, kurz: NIS – Die Neuauflage heißt – wenig prosaisch – NIS2.
Diese Vorschriften sollen mit dem „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“, kurz: NIS2UmsuCG, auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Überarbeitet werden dazu verschiedene Einzelvorschriften wie zum Beispiel das „Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“, kurz: BSIG. Selbst auf Bundesebene sind wir dabei, „ernsthafte, einschlägige und funktionierende Regelungen“ einzuführen. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an einem „Kritis-Dachgesetz“, um Behörden und Institutionen zu schützen. Derweil werden aus ca. 2.000 Einrichtungen rund 29.000, die sich als Teil der „Kritischen Infrastruktur“ einstufen lassen müssen.
Gemessen an der normativen Kraft des Faktischen stoßen diese Vorgaben an ganz natürliche Grenzen, deshalb bittet der IT-Planungsrat auch gleich „die Länder und den Bund, von der Option, den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie auf Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene und Bildungseinrichtungen zu erstrecken, keinen Gebrauch zu machen.“
Vor allem für Bildungseinrichtungen, wie dem Schulministerium in NRW, ist diese Forderung geradezu Bestandsschutz. Als 2023, also letztes Jahr – ganz ohne Bedrohung – die zentrale Auslieferung der Abituraufgaben scheiterte, forderte die Ministerin Feller sogleich, dass es sich nicht wiederholen dürfe und setzte ihre Spezialkräfte darauf an. Schon 2025, also nächstes Jahr, soll es Wirklichkeit werden!
2024, also dieses Jahr, werden die Abituraufgaben von berittenen Büroboten überbracht, wird kolportiert. Als Innovation dürfte gelten, dass die Lehrkräfte nicht mehr dieses interne vierseitige Dokument studieren müssen, um die Windows-Sicherheitsfunktionen … sagen wir mal … zu überbrücken.
Digitale Bedrohungslage
Angesichts der digitalen Bedrohungslage für unsere Beamten ist dies nur eine Verschnaufpause! Was vor ihnen liegt, ist wie Mikado spielen im Windkanal. Gruselig, was dem deutschen Verwaltungsapparat allein mit der eAkte aufgehalst wird.
Dies, obwohl an den entscheidenden Schnittstellen in den Behörden Universalisten sitzen, die fast jeder Wendung des Schicksals ausweichen können. In Führungspositionen verantworten diese Universalisten – ganz zu ihrer eigenen Zufriedenheit – trefflich ihre Aufgabenbereiche. Es sind allesamt Juristen, die in Ermangelung eines Prädikatsexamens (sonst würden sie Richter oder hoch bezahlte Rechtsanwälte in einer Kanzlei) gezwungen sind, eine Anstellung im öffentlichen Dienst anzunehmen.
Gerne quälen sich diese königlichen Arbeitstiere der Verwaltung durch fachfremde Texte und erwecken diese Werke erst durch eine korrekte Interpunktion und durchweg vorbildliche Genderung zu prosaischer Größe. Ganz gleich, ob Gesetzestext, Ministervorlage oder Dienstanweisung zum Gebrauch von Toilettenpapier – nichts entgeht ihrer spitzen Feder, ganz ohne Anspruch auf inhaltliche Kompetenz.
Diese Anspruchslosigkeit in hohen und höchsten Führungspositionen ist die universelle Qualität und lebendige Kraft der Verwaltung. Teuer, aber größtenteils unschädlich.
Letztlich geht es unseren behördlichen Instanzen darum, gesetzliche Vorgaben im Sinne eines praxisbezogenen Pragmatismus außer Kraft zu setzen. Die Universaljuristen des Finanzamtes entlocken uns den Verzicht auf datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Erfordernisse mit dieser Einwilligungserklärung. Bürgernah erzwingen sie die Zustimmung, ein institutionelles Versagen im Zuge der Digitalisierung wäre nicht unbedingt zeitgemäß, dafür stehen Juristen mit Punkt und Komma bereit.
Wenn ich der König von Deutschland wär’…
Bildung, Kultur und Jugend müssen keine Gegensätze sein, vor allem, wenn die Politik nach der Coronazeit allen 18-Jährigen 200 Euro für kulturelle Zwecke spendiert. Ab diesem Jahr sind es nur noch 100, obwohl die Mittel vom Vorjahr noch gar nicht alle abgerufen sind. Diese brilliante, jugend- und wählerfreundliche Initiative richtet sich nur an die 18-Jährigen, die sich über die sog. „eID“ (digitale/elektronische Identität) zwangsregistrieren lassen.
Ein Beispiel: Die Stadt Bonn formuliert in ihren Anschreiben irreführend, der Personalausweis müsse ab 18 Jahren zwingend beantragt werden. Aber das ist falsch. Warum zwei Ausweisdokumente mit sich führen, wenn der Reisepass ausreicht?
Aber: Mit dem Reisepass bekomme ich keine eID und der Personalausweis mit aktivierter eID darf (und soll) nicht zwangsweise eingeführt werden. Ohne eID aber bleibt die kulturelle Förderung verschlossen.
Was tun? Einfach mal bei der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) nachfragen. Eine E-Mail an das Amt am 14. Juni 2023 bleibt unbeantwortet. Also vielleicht besser direkt bei Claudia Roth im Abgeordnetenbüro nachfragen? Gesagt, getan, am 9. August 2023. Die Antwort vom Abgeordnetenbüro: Die E-Mail wurde an das „Fachreferat“ zur Beantwortung weitergeleitet. Und dann passierte bis zum heutigen Tag: Nichts.
Das wäre jetzt der Einsatz für einen Bundestagsabgeordneten (zum Beispiel der AfD), denn wenn Abgeordnete nachfragen, ist das eine parlamentarische Anfrage. Dann kommen auch die unbeweglichsten Juristen in Wallung, denn die Antwortzeit ist begrenzt – und wer will schon durch Untätigkeit bei Vorgesetzten auffallen. Bürgeranfragen? Achja, da lag doch noch was oben rechts auf dem Mülleimer, muss wohl runtergefallen sein, als ich meine Krankmeldung abgegeben habe…
Am 7. August sagt Dr. Andreas Görgen, der leitende Spitzenjurist von Claudia Roth, im WDR auf die Frage nach der eID in Gutsherrenart, das hätte mit dem Datenschutz zu tun. Nur was hat die eID mit Datenschutz zu tun?
Auf Nachfrage bei Andreas Görgen kommt prompt die Antwort von einem seiner Spezialkräfte, einem ChatGPT-verwöhnten Juris Doctor (das ist ein Berufsdoktorat aus Amerika, gibt’s ganz ohne Promotion): „Ausschlaggebende Kriterien für das beim KulturPass eingesetzte Identifikationsverfahren waren neben der Datenschutzkonformität vor allem die Aspekte der Datensicherheit und Zuverlässigkeit. Da bei der eID- Technologie eine sichere Online-Identifizierung gewährleistet ist, fiel die Entscheidung zugunsten dieses Verfahrens aus.“
Da steht „Datenschutzkonformität“ – das muss auch jedes andere Verfahren leisten, sonst könnte ich die Kultur-App gleich Google-Analytics zur Durchleuchtung geben.
Nur was mache ich, wenn ich dazu gezwungen werde? Ein Blick auf die Antwort der BKM erleuchtet mich: „Der KulturPass stellt ein freiwilliges Angebot an alle jungen Menschen in Deutschland dar, die 2023 ihr 18. Lebensjahr vollenden.“ Es ist ein freiwilliges Angebot der Beauftragten für Kultur und Medien? Für alle jungen Menschen? Ach, was soll denn diese sozialistische Gleichmacherei!
Weiter heißt es: „Es besteht keine Pflicht, von dem Angebot des KulturPasses Gebrauch zu machen und demzufolge auch keinerlei Verpflichtung zur Nutzung der eID-Funktion.“ Ich bin kein Jurist, aber: Soll das heißen, weil es ein freiwilliges Angebot ist, können die mich zur eID zwingen, wenn ich das Angebot nutzen will? Dann richtet es sich aber nicht an alle jungen Menschen, sondern nur an die, die sich zwangsläufig einen Personalausweis mit eID besorgen, um freiwillig das Angebot vom BKM zu nutzen! Der Peronalausweis kostet auch nochmal 27 Euro, bekomme ich die zusätzlich auf die 200 Euro (jetzt 100 Euro) drauf, um mit denjenigen gleich gestellt zu sein, die sich auf den Personalausweis mit eID – in Ermangelung eines Reisepasses – eingelassen haben?
Wie sicher ist denn die eID überhaupt?
Eigentlich nicht! So bringt es golem.de am 16. Februar 2024 auf den Punkt. Es scheint ganz einfach, mit falschen Angaben die eID zu missbrauchen und z. B. ein Bankkonto mit falscher Identität zu eröffnen.
Das sieht allerdings das Fachpersonal beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) völlig anders! Es sei gar nicht so schlimm: „Aus Sicht des BSI sind grundlegende Sicherheitsmaßnahmen der Anwender ausreichend, um einen erfolgreichen Angriff unmöglich zu machen.“ Der Heise-Verlag schlängelt sich an einer klaren Aussage vorbei, kommt dennoch zu dem Schluss, man sollte die eID „besonders in einem Security-Kontext nicht mehr einsetzen.“ Die Probleme und die Schwachstelle sind nicht neu, es gab schon vor weit über zehn Jahren Warnungen vom Chaos Computer Club
Jetzt könnte es sein, dass krankheitsbedingt die Kompetenz von Amts wegen auf der Strecke geblieben ist und die Behörde intellektuell wie personell ausblutet. Blicken wir bei der BKM zurück, zehn Jahre, nein, zwölf Jahre, vielleicht gleich bis 2009, sehen wir: Seit 2009 hat die BKM den höchsten Krankenstand unter allen Behörden in Deutschland, immer Platz 1!
… die Links zu den Statistiken am Schluss!
Bei so viel Siechtum und Elend braucht es Verständnis und ein wenig Mitleid. Die Arbeit bei der BKM ist offensichtlich gefährlicher als bei der Bundeswehr im Kriegseinsatz.
Wer jetzt abschätzig auf die Alterspyramide der Behörde blickt und vermutet, dass sie altersbedingt eher Einschlafprobleme und einen Reizdarm haben, der liegt falsch. Die sind so jung oder alt, wie andere Behörden auch. Es ist wohl die Mischung aus Kultur und Medien, die das Arbeitsklima auch vor dem Klimakterium unerträglich macht. Das bemerken wir im Vergleich zu anderen Bundesbehörden, die zum Beispiel auf Anhieb die Notwendigkeit sahen, auch auf Mastodon präsent zu sein und es aktiv als TwitterX-Ersatz einsetzen. Mastodon scheint aber weder mit Kultur, noch mit Medien zu tun zu haben, schätzungsweise weil sie es bei der Beauftragten für Kultur und Medien krankheitsbedingt für ein Analgetikum im Analbereich bei Hämorrhoiden halten – wir müssen Verständnis haben! Unsachliche Kritik hemmt den Innovationsgeist und führt zu Verstopfung.
Es bleibt bei einem geübten Blick auf die Realität des Behördenalltags, dass wir unsere Angestellten:innen und Beamten:innen vor einer ungeordneten Innovationswillkür und einem kaum noch zu bremsenden Digitalisierungswahn erretten müssen. Der Krankenstand bestätigt die schlimmsten Befürchtungen, die Arbeitsfähigkeit der jüngeren Mitarbeite:nden ist massiv gefährdet und am oberen Ende der Alterspyramide ist nur der krankheitsbedingte vorzeitige Ruhestand ein letzter trauriger Ausweg!
Probleme müssen als Chancen verstanden und alle Lösungen technologieoffen diskutiert werden, die Politik muss endlich die Weichen stellen und die Entdigitaliserung der deutschen Bürokratie konsequent vorantreiben.
Nur wer heute handelt, kann unsere Beamten:innen morgen noch ruhig schlafen sehen – das sind wir ihnen schuldig.
UPDATE heute, 26. Februar 2024: der Focus berichtet unter der Überschrift Bundes-Beamte sind so oft krank wie nie – besonders Mitarbeiter von Claudia Roth zu diesem Desaster ebenfalls.
*) Hier weitere Mitmachlinks zum Selbstnachlesen….
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