Die internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur

Seit Ende der 1950er Jahre wurden weltweit 31 Abkommen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung abgeschlossen. In diesen Abkommen verpflichteten sich die Vertragsstaaten entweder zumindest auf zahlenmäßige Obergrenzen für bestimmte Waffen- und Munitionskategorien oder darüber hinaus auf den Abbau dieser militärischen Arsenale bis hin zu ihrer vollständigen Verschrottung. In einigen Fällen wurde auch das umfassende Verbot vereinbart, bestimmte Waffen und Munitionen künftig einzusetzen, zu entwickeln, zu besitzen, auf dem eigenen Territorien zu stationieren oder sie an andere Staaten weiterzugeben. Weiterlesen