Die Hessische Schwarz-Grüne Koalition hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt, das aus politisch-liberaler Perspektive mehr als fragwürdig angesehen werden muss. Monatelang hatten sich Expertenkommissionen, denen Hertha Däubler-Gmelin (SPD) und Wolfgang Wieland (Grüne) angehörten, über die Mechanismen und Eckpunkte dieses Entwurfs verständigt. Bei den beteiligten Personen muss unterstellt werden, dass eine bürgerrechtliche Orientierung auf jeden Fall als Motivation unterstellt werden kann. Wer jedoch kritisch liest, was da nun auf “Schwarz-Grünem” Mist geachsen ist, dem muss aus liberaler Sicht das Gruseln kommen.
So bemerkenswert wie verräterisch ist bereits die in der Präambel zum Ausdruck gebrachte Absicht, den Verfassungsschutz generell neu zu justieren. Angeblich haben Terrorismus, aber vor allem die Erkenntnisse aus den NSU-Morden und deren Untersuchungen den Aussschlag für den Zuschnitt dieses Gesetzentwurfes gegeben. Den Nachweis hierfür bleibt der konkrete Entwurfstext im Einzelnen allerdings schuldig. Die ersten Paragrafen geben vor, das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten besonders ernst zu nehmen und enger zu fassen. Allein durch die Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes auf “Organisierte Kriminalität” umgeht der Gesetzentwurf dieses Trennungsgebot durch die Hintertür der Zuständigkeiten.
Plötzlich ist der Verfassungsschutz nicht nur für die klassische Ermittlung im Vorfeld eines Verdachts von Straftaten zuständig, Weiterlesen
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