Der erste Entwurf von SPD, Grünen und FDP zur Verkleinerung des Bundestages war eine saubere Sache: Maximal 598 Abgeordnete statt 736, wie bisher 299 Wahlkreise. Eine Partei, die mehr als drei Wahlkreise gewinnt, sei weiterhin vom Fünf-Prozent-Erfordernis freigestellt. Um die Zahl der Abgeordneten konstant zu halten, war etwas Neues vorgesehen: Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als es das Zweitstimmenergebnis hergibt, sollten die „Wahlkreissieger“ mit den schlechtesten Ergebnissen leer ausgehen. Weiterlesen
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