Beueler-Extradienst

Meldungen und Meinungen aus Beuel und der Welt

Schlagwort: Grosser Lauschangriff

Ein starker Rechtsstaat

Ein Gespräch mit Bundesministerin der Justiz a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

„Zum Zweiten ist ‚Sicherheit‘ kein eigenständiges Recht im Sinn eines durchsetzbaren Rechtsanspruchs von Bürgern gegen den Staat. Es ist vielmehr ein Zustand und eine Grundlage dafür, dass die Staatsgewalt als legitim (also ‚berechtigt‘, ‚richtig‘, ‚glaubwürdig‘) angesehen wird. Sicherheit ist ein Maßbegriff, aber keine Qualität an sich – es geht immer um Sicherheit von etwas vor etwas. Wenn in einem Satz die ‚Sicherheit der Meinungsfreiheit‘ gefordert wird und im nächsten die ‚Sicherheit der persönlichen Ehre‘, bemerkt man, dass es ‚darauf ankommt‘ und dass sich aus dem Begriff der Sicherheit kein Maßstab ergibt, wie man die beiden Sicherheiten miteinander vereinbaren soll.“ (Thomas Fischer, Genau gegen Willkür, in: Der Spiegel, Kolumne „Recht haben“ 24. Mai 2019 – Paywall, sowie in: Thomas Fischer, Recht haben – Vermischtes aus der Welt des Strafrechts, München, Droemer Verlag, 2022) Weiterlesen

Einer der letzten Liberalen ist gegangen

Burkhard Hirsch war ein aufrechter, unbeugsamer Liberaler, ein Individualist und nicht immer einfach. Er war immer klar in seinen Ansichten und ging keinem Streit aus dem Weg. Er war nicht immer nur Linksliberal. Auf dem FDP-Richtungsparteitag 1977 stritt er an Gerhard Baums Seite. Als Jungdemokraten haben wir 1978 heftig mit ihm über Berufsverbote gestritten, die er als NRW-Innenminister für richtig hielt, und haben uns auf dem Parteitag in Mainz gegen ihn durchgesetzt. Da kämpfte er schon gemeinsam mit Horst-Ludwig Riemer gegen den “Schnellen Brüter” in Kalkar. Weiterlesen

Generalanzeiger “mordet” Einzelhandel

Als ich heute morgen meinen “Bonner Generalanzeiger” aus dem Briefkasten zog, traute ich meinen Augen nicht. Vor meinen Augen empfahl der GA die Wohnungsüberwachungsanlage “Alexa” der Datenkrake “Amazon”. Ich schaute nach links, nach rechts, der Artikel war immer noch da. Nicht im Anzeigenteil, sondern im redaktionellen Teil auf Seite eins!!! Dort wo sonst über humorvolles oder skurilles berichtet wird. Nur ist “Alexa” weder humorvoll, noch skurril, sondern die Ahörtechnik eines internationalen Ausbeutungs- und Steuerfluchtkonzerns. Tests von Verbraucherschützern haben gezeigt, wie Alexa unautorisiert Gespräche aufzeichnet und speichert, sogar Familenstreits und Beziehungsgespäche – ohne dass die Schlüsselwörter gefallen sind, auf die hin sich “Alexa” angeblich ausschließlich einschaltet.

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Verfassungsschutz gefährdet die Verfassung

Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat mit Urteil vom vergangenen Dienstag entschieden, dass die langjährige Beobachtung des Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war. Es hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, gegen die der Geheimdienst geklagt hatte. Ich habe Rolf Gössner zufällig im Orwell-Jahr 1984 kennen gelernt. Er war damals bereits als Autor kritischer Artikel zur Polizeigewalt bekannt, hatte sich mit den Demonstrationen und polizeilichen Aktionen in Brokdorf und Wackersdorf auseinandergesetzt, arbeitete an der Universität Bremen und beriet die Bremische Grüne Landtagsfraktion – oder war es die Niedersächsische? Er kam zur Sitzung der neu gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht der Grünen und unterschied sich in meiner Wahrnehmung, der ich als Jungdemokrat und linksliberaler zu den Grünen gekommen war, erfrischend von manchem Sponti-Heißsporn der Ökos durch seine sachliche, rechtstaatliche und liberale Argumentation. Wenn damals ein Spitzel des Verfassungsschutzes anwesend war, hat er wohl in seinen Bericht geschrieben, dass Gössner sich dadurch ganz besonders verstellt habe.

Wie ich darauf komme? Das ergibt sich aus  einem in der Geschichte der Bundesrepubik Deutschland und ihres Grundgesetzes wohl einzigartigen Verfassungsskandal, der gestern durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW nach sage und schreibe achtunddreißig Jahren Überwachung und Bespitzelung, Diffamierung und Berufsschädigung vorläufig beendet wurde. Vorläufig, weil das OVG wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles auch für viele ähnlich gelagerte Fälle die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen hat.
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Potemkinsches Verfassungsschutzgesetz in Hessen

Die Hessische Schwarz-Grüne Koalition hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt, das aus politisch-liberaler Perspektive mehr als fragwürdig angesehen werden muss. Monatelang hatten sich Expertenkommissionen, denen Hertha Däubler-Gmelin (SPD) und Wolfgang Wieland (Grüne) angehörten, über die Mechanismen und Eckpunkte dieses Entwurfs verständigt. Bei den beteiligten Personen muss unterstellt werden, dass eine bürgerrechtliche Orientierung auf jeden Fall als Motivation unterstellt werden kann. Wer jedoch kritisch liest, was da nun auf “Schwarz-Grünem” Mist geachsen ist, dem muss aus liberaler Sicht das Gruseln kommen.

So bemerkenswert wie verräterisch ist bereits die in der Präambel zum Ausdruck gebrachte Absicht, den Verfassungsschutz generell neu zu justieren. Angeblich haben Terrorismus, aber vor allem die Erkenntnisse aus den NSU-Morden und deren Untersuchungen den Aussschlag für den Zuschnitt dieses Gesetzentwurfes gegeben. Den Nachweis hierfür bleibt der konkrete Entwurfstext im Einzelnen allerdings schuldig. Die ersten Paragrafen geben vor, das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten besonders ernst zu nehmen und enger zu fassen. Allein durch die Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes auf “Organisierte Kriminalität” umgeht der Gesetzentwurf dieses Trennungsgebot durch die Hintertür der Zuständigkeiten.

Plötzlich ist der Verfassungsschutz nicht nur für die klassische Ermittlung im Vorfeld eines Verdachts von Straftaten zuständig, Weiterlesen

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