Erinnerung an drei Intendanten des SFB – Einer begrüßte alle Mitarbeiter morgens per Handschlag, ein anderer besprach Probleme bei Kognak. Ein SFB-Veteran erinnert sich an den Rundfunk in West-Berlin.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist staatsfern, aber erfahrungsgemäß nicht politikfern. Kanzler Adenauer wollte das anders und wurde vom Bundesverfassungsgericht in die Schranken gewiesen – wobei die obersten Richter in Karlsruhe zugleich festlegten, dass Rundfunk – anders als in der damaligen DDR – Hörfunk und Fernsehen ist. Das vergebliche Adenauer’sche Bemühen gebar 1963 das Zweite Deutsche Fernsehen, bei dem „staatsnahe“ Organisationen und Institutionen im Aufsicht führenden Fernsehrat einen starken Einfluss hatten. Das wurde 2014 durch ein erneutes Urteil des Bundesverfassungsgerichts spürbar reduziert. Weiterlesen
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